Dekret; Verordnung; Gebot; Gesetz; Edikt; Codex; Verfügung; Erlass; Verhaltensregel; Benimmregel; Anstandsregel; Verhaltensvorschrift; Handschriftensammlung; Handschrift; Gesetzbuch; Gesetzessammlung
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1. 〈urspr.〉 zw. Holzdeckel gebundene Pergament- od. Papyrusblätter (Vorläufer des Buches)
3. Gesetzbuch, Gesetzessammlung
4. Gesamtheit der Regeln, die in einer Gesellschaft od. Gesellschaftsgruppe maßgebend sind (Sitten\Kodex, Ehren\Kodex)
[lat., „Rechnungsbuch, Verzeichnis“] Siehe auch Info-Eintrag: Kodex - info!
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Ko|dex, der; -es u. -, -e u. …dizes […dit̮se:s], Codex, der; -, …dices […dit̮se:s] [lat. codex (älter: caudex) = Schreibtafel, Verzeichnis, eigtl. = Baumstamm, Klotz, dann: zu Schreibtafeln gespaltenes Holz, zu: cudere = schlagen]:
1.
a) (in der Antike) Anzahl zusammengebundener, mit Wachs überzogener hölzerne Schreibtäfelchen;
b) (im MA.) Sammlung von ↑ Handschriften (3), die zwischen Holzdeckeln zu einer Art Buch zusammengefügt sind.
2. (im römischen Recht) Gesetzessammlung.
3. Sammlung von Normen, Regeln eines Sachbereichs:
ein K. der Normen, Begriffe.
4. <Pl.: -e> ungeschriebene Regeln des Verhaltens, des Handelns, an denen sich eine [gesellschaftliche] Gruppe orientiert; Verhaltenskodex:
der K. ehrbarer Kaufleute.
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Kodex
der, -es und -/-e und ...dizes,
1) andere Schreibung für Codex.
2) ) Sammlung von Normen und Regeln; 2) Plural -e, Verhaltensregeln.
3) Buchwesen: Bezeichnung für die aus Lagen bestehende und mit einem Deckel versehene Handschrift der Antike und des Mittelalters, die die Buchrolle im 2. bis 4. Jahrhundert ablöste. Vorformen waren mit Wachs überzogene zusammengebundene Holztafeln (Diptychon), die schon bei Homer bezeugt sind, und zu Lagen (Heften) zusammengefügte Pergamentblätter seit mindestens dem 1. Jahrhundert v. Chr. Wenn mehrere solcher Lagen zusammengefügt sind, spricht man im engeren Sinn von einem Kodex. Der Kodex konnte aus Papyrus- wie aus Pergamentblättern bestehen. Viele biblische Texte aus der Frühzeit des Christentums sind in Kodexform überliefert, ebenso juristische Bücher und schöne Literatur.
T. Kleberg: Buchhandel u. Verlagswesen in der Antike (a. d. Schwed., 31969);
B. Bischoff: Paläographie des röm. Altertums u. des abendländ. MA. (21986);
Die Textüberlieferung der antiken Lit. u. der Bibel, bearb. v. H. Hunger u. a. (Neuausg. 1988).
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Ko|dex, der; -es u. -, -e u. ...dizes [...ditse:s; lat. codex (älter: caudex) = Schreibtafel, Verzeichnis, eigtl. = Baumstamm, Klotz, dann: zu Schreibtafeln gespaltenes Holz, zu: cudere = schlagen]: 1. a) (in der Antike) zu mehreren zusammengebundene, mit Wachs überzogene, hölzerne Schreibtäfelchen; b) (im MA.) Sammlung von Handschriften (3), die zwischen Holzdeckeln zu einer Art Buch zusammengefügt sind: Im Jahr 1942 wurde der K. aus der hessischen Landesbibliothek nach Dresden ausgelagert (Zeit 29. 10. 98, 45). 2. (im römischen Recht) Gesetzessammlung. 3. Sammlung von Normen, Regeln eines Sachbereichs: ein K. der Normen, Begriffe. 4. <Pl.: -e> ungeschriebene Regeln des Verhaltens, des Handelns, an denen sich eine [gesellschaftliche] Gruppe orientiert; Verhaltenskodex: der K. ehrbarer Kaufleute; der ... Protest gegen den ungeschriebenen moralischen K. der wilhelminischen Gesellschaft (Reich-Ranicki, Th. Mann 120); ein K. für internationale Direktinvestitionen; Am bunten Gummifisch demonstriert Alwin P. dem Richter die gesetzeskonforme Angelkunst. »Das geht alles streng nach K. bei uns!« (Zeit 28. 1. 99, 59).
Universal-Lexikon. 2012.