Verfügung; Dienstvorschrift; Gesetz; Reglement; Vorschrift; Order (Militär); Regel; Richtlinie; Dekret; Kodex; Gebot; Edikt; Codex; Erlass
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Ver|ọrd|nung 〈f. 20〉
1. das Verordnen
2. Anordnung
● nach ärztlicher \Verordnung einzunehmen
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Ver|ọrd|nung, die; -, -en:
1. das Verordnen; das Verordnetwerden.
2. von der Regierung od. einer Verwaltungsbehörde erlassene Vorschrift, Anordnung.
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Ver|ordnung,
1) Medizin: Verschreibung von Arzneimitteln auf einem Rezept.
2) Recht: 1) innerstaatlich die Rechtsverordnung; 2) im Recht der Europäischen Gemeinschaften ein normativer Rechtsakt, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben und nach Maßgabe der Verträge gemeinsam vom Europäischen Parlament und vom Rat, vom Rat allein oder von der Kommission erlassen wird (besonders Art. 189 ff. EG-Vertrag in der Fassung von »Maastricht«). Verordnungen gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und haben in der Anwendung Vorrang vor dem nationalen Recht.
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Ver|ọrd|nung, die; -, -en: 1. das Verordnen. 2. [schriftlich] verordnete Maßnahme.
Universal-Lexikon. 2012.