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gül|tig ['gʏltɪç] <Adj.>:bestimmten gesetzlichen, rechtlichen Bestimmungen oder Festlegungen entsprechend [und daher gegenwärtig auch verwendbar]:
ein gültiger Fahrschein, Ausweis; der Vertrag ist gültig bis 31. Dezember; diese Eintrittskarte ist nicht mehr gültig.
Syn.: ↑ geltend.
Zus.: allgemeingültig, rechtsgültig, ungültig.
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gụ̈l|tig 〈Adj.〉 geltend, in Kraft, in (allg.) Gebrauch befindlich, amtl. anerkannt, wirksam (Bestimmung, Eintrittskarte, Fahrkarte, Geldschein, Gesetz, Pass) ● dieser Ausweis ist nicht mehr \gültig; \gültig werden in Kraft treten; der neue Fahrplan ist ab 31. Mai \gültig; etwas für \gültig erklären [<mhd. gültic „im Preis stehend, teuer, zu zahlen verpflichtet“; zu mhd. gülte; → Gülte]
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a) rechtlich, gesetzlich o. Ä. anerkannt u. entsprechend wirksam; Geltung habend:
ein -er Ausweis, Fahrschein;
der Fahrplan ist ab 1. Oktober g.;
diese Münze ist nicht mehr g.;
einen Vertrag als g. anerkennen;
b) (als Verhaltensgrundsatz o. Ä.) allgemein anerkannt u. verbindlich; von bleibender Aussagekraft:
eine gültige Maxime, Losung.
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gụ̈l|tig <Adj.> [mhd. gültic = teuer; zu zahlen verpflichtet, zu: gülte, ↑Gülte]: a) rechtlich, gesetzlich o. ä. anerkannt u. entsprechend wirksam; Geltung habend: ein -er Ausweis, Fahrschein; der Fahrplan ist ab 1. Oktober g.; diese Münze ist nicht mehr g.; einen Vertrag als g. anerkennen; b) (als Verhaltensgrundsatz o. Ä.) allgemein anerkannt u. verbindlich; von bleibender Aussagekraft: eine -e Maxime, Losung; dass die Geschichte ... eine ewig -e, trostlose Geschichte sei (Roth, Beichte 101); die einzigen Sätze in -er (vollkommener, Bestand habender) Prosa, die er je äußerte (Böll, Erzählungen 71).
Universal-Lexikon. 2012.