Unternehmensziele,
künftige Zustände der Realität, die von den Entscheidungsträgern des Unternehmens angestrebt werden. Sie dienen als Entscheidungskriterien für die Auswahl von Handlungsalternativen (Unternehmensplanung), der Orientierung und Koordination der Unternehmensangehörigen sowie der Legitimation gegenüber unternehmensinternen und -externen Interessengruppen. Unternehmensziele können diese Funktionen jedoch nur dann erfüllen, wenn sie nach den Dimensionen Inhalt, Ausmaß und zeitlicher Bezug präzisiert sind. Der Zielinhalt bezeichnet die Festlegung dessen, was angestrebt wird. Das Zielausmaß legt in absoluter oder relativer Form das im Hinblick auf den Zielinhalt verfolgte Anspruchsniveau fest. Der zeitliche Bezug bestimmt, zu welchem Zeitpunkt ein Ziel erreicht werden soll. Mehrere Entwicklungstendenzen lassen sich für die Unternehmensziele feststellen: Bezugsgruppenorientierte Unternehmensziele wie hohe Qualität des Angebots, ökologische oder soziale Verantwortung scheinen in den Unternehmen an Bedeutung zu gewinnen. Unternehmensziele wie Überleben des Unternehmens oder Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit, die in Konzeptionen des strategischen Managements gefordert werden, treten in den Vordergrund. Vergangenheits- und gegenwartsorientierte ertragswirtschaftliche Unternehmensziele scheinen die Funktion als zentrale Steuergrößen verloren zu haben. - Ähnliche Funktionen wie Unternehmensziele erfüllen Unternehmensgrundsätze als Komplex von Zwecken, Zielen, Potenzialen und Verhaltensweisen des Unternehmens, die für Mitarbeiter, Führungskräfte, Eigentümer und Aktionäre und gegenüber der Gesellschaft gelten (Organisationskultur). Unternehmensgrundsätze sollen v. a. eine Verbindung zwischen Markt und Unternehmen schaffen.
V. Breit: Integrative Zielbildung in Unternehmen (1996);
Universal-Lexikon. 2012.