Akademik

abschieben
(Verantwortung) abgeben; abwälzen (auf); ausweisen; deportieren

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ab|schie|ben ['apʃi:bn̩], schob ab, abgeschoben:
1. <tr.; hat
a) von seinem Platz, seiner Stelle schiebend entfernen:
sie hat die Couch [von der Wand] abgeschoben.
Syn.: abrücken.
b) einem anderen zuschieben:
er hat die Arbeit, die Verantwortung, die Schuld schon immer gern [auf andere] abgeschoben.
Syn.: abwälzen, sich vom Halse schaffen (ugs.).
2. <tr.; hat
a) gerichtlich des Landes verweisen:
man hat ihn als unerwünschten Ausländer [in sein Heimatland, über die Grenze] abgeschoben.
Syn.: ausbürgern, aussiedeln, ausweisen, verbannen, vertreiben.
b) seines Wirkungsbereichs, seines Einflusses berauben [und woanders einsetzen]:
sie hat ihn auf einen untergeordneten Posten abgeschoben.
Syn.: abschießen (ugs.), abservieren (ugs.), absetzen, ausbooten (ugs.), entfernen, entmachten, in die Wüste schicken (ugs.), kaltstellen (ugs.), seines Amtes entheben (geh.), seines Amtes entkleiden (geh.).
3. <itr.; ist (ugs.) weggehen:
er schob enttäuscht ab.
Syn.: abhauen (ugs.), sich absetzen (ugs.), abziehen, das Weite suchen, sich davonmachen (ugs.), seines Weges gehen (geh.), sich trollen (ugs.), sich verdrücken (ugs.), sich verziehen (ugs.), von dannen gehen (veraltet).

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ạb||schie|ben 〈V. 212
I 〈V. tr.; hat
1. etwas \abschieben wegschieben
2. jmdn. \abschieben
2.1 polizeilich ausweisen, des Landes verweisen
2.2 〈fig.〉 seines Einflusses berauben, in den Hintergrund, ins Abseits drängen, auf einen unwichtigen Posten versetzen
● eine Arbeit, Schuld, die Verantwortung \abschieben (von sich weg) jmdm. zuschieben; unerwünschte Personen \abschieben
II 〈V. intr.; ist; umg.〉 (ein wenig widerwillig) weggehen ● nachdem sie ihn beschimpft hatte, schob er beleidigt ab; schieb ab! mach, dass du fortkommst!, du hast hier nichts zu suchen!

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ạb|schie|ben <st. V.>:
1. <hat>
a) von seinem bisherigen Standort [weg]schieben, schiebend entfernen:
das Bett von der Wand a.;
Ü die Verantwortung, die Schuld auf andere abzuschieben suchen;
b) gerichtlich des Landes verweisen, ausweisen:
jmdn. aus einem Land, über die Grenze, in sein Heimatland a.;
er wurde ohne genaue Angabe des Grundes abgeschoben;
c) (ugs.) jmdn., um ihn seines Einflusses zu berauben od. weil er als lästig empfunden wird, aus seiner Umgebung entfernen:
einen Funktionär [in die Provinz] a.;
man wollte den invalide gewordenen Arbeiter in die Frührente a.
2. <ist> (salopp) weggehen:
er schob beleidigt ab;
schieb ab!

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ạb|schie|ben <st. V.>: 1. <hat> a) von seinem bisherigen Standort [weg]schieben, schiebend entfernen: das Bett von der Wand a.; Ü die Verantwortung, die Schuld auf andere abzuschieben suchen; b) gerichtlich des Landes verweisen, ausweisen: Ein persischer Student war Zeuge einer fragwürdigen Polizeiaktion geworden und sollte abgeschoben werden (Ossowski, Liebe ist 194); jmdn. aus einem Land, über die Grenze, in sein Heimatland a.; c) (ugs.) jmdn., um ihn seines Einflusses zu berauben od. weil er als lästig empfunden wird, aus seiner Umgebung entfernen: einen Funktionär [in die Provinz] a.; Das bedeutet auf keinen Fall, dass Sie sich nicht mehr um die Mutter kümmern sollten oder sie ins Altersheim a. müssten (Frau im Spiegel 31, 1978, 60); Ü ... vor allem bei Älteren, Minderqualifizierten und gesundheitlich Eingeschränkten, die bislang häufig in die Frührente abgeschoben wurden (Woche 14. 2. 97, 13). 2. (salopp) weggehen <ist>: er schob vergnügt ab.

Universal-Lexikon. 2012.