Vertragshäfen,
Bezeichnung für diejenigen chinesischen Hafenstädte, die sich etwa seit der Mitte des 19. Jahrhunderts kraft besonderer Vereinbarungen (ungleiche Verträge) ausländischer Niederlassung und ausländischem Handel öffneten (»offene Häfen«). Als offene Häfen wurden auch die Städte bezeichnet, die von China aus eigenem Antrieb geöffnet wurden. Die Angehörigen der vertraglich begünstigten Staaten genossen Zoll- und Handelsvorteile sowie Immunität gegenüber der inländischen Gerichtsbarkeit. Als erste Vertragshäfen wurden durch den zwischen China und Großbritannien abgeschlossenen Vertrag von Nanking (1842), der den Opiumkrieg beendete, die südostchinesischen Häfen Kanton, Fuzhou, Xiamen, Schanghai und Ningbo geöffnet. Vertragsabschlüsse mit Frankreich und den USA folgten 1844. Insbesondere durch die nach dem Lorchakrieg erzwungenen Verträge von Tientsin (1858) und Peking (1860) wurden weitere Häfen vertraglich geöffnet. Insgesamt betraf das schließlich 73 Häfen (darunter auch einige landeinwärts gelegene Städte), zusammen mit den übrigen offenen Häfen waren es mehr als hundert geöffnete Städte. Sie unterstanden großenteils ausländischer Kontrolle und entwickelten sich zu Chinas modernsten Wirtschaftszentren, waren aber auch Ausgangsstätten revolutionärer und politischer Bewegungen (u. a. Gründung der KPCh in Schanghai 1921).
Universal-Lexikon. 2012.