Akademik

Militärregierung
Militärjunta; Junta

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Mi|li|tär|re|gie|rung 〈f. 20aus Militärpersonen bestehende Regierung

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Mi|li|tär|re|gie|rung, die:
1. von einer Besatzungsmacht in einem besetzten Gebiet als Regierung eingesetzte oberste militärische Behörde.
2. Militärjunta.

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Militärregierung,
 
1) die in einem besetzten Gebiet von der Besatzungsmacht eingesetzte oberste militärische Behörde zur Wahrnehmung hoheitlicher Befugnis und Ausübung der Staatsgewalt. Die Militärregierung unterstellt sich die zivile Verwaltung des besetzten Gebietes oder setzt ganz oder teilweise eine aus Angehörigen ihrer Streitkräfte bestehende Militärverwaltung ein.
 
Gemäß der Haager Landkriegsordnung (1907) soll die von der Besatzungsmacht eingerichtete Militärregierung das öffentliche Leben wiederherstellen und aufrechterhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze. Darüber hinaus erlegen die Genfer Konventionen (Genfer Vereinbarungen 1) den Militärregierungen bestimmte Verpflichtungen auf. - Die nationalsozialistische Diktatur instrumentalisierte während des Zweiten Weltkriegs deutsche Militärregierungen in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten Europas im Sinne rassischer und politischer Verfolgung. Mit dem Ziel einer grundlegenden Demokratisierung Deutschlands und der demokratischen Erneuerung Österreichs richteten die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs in ihren Besatzungszonen Militärregierungen ein. Im besiegten Japan setzten die USA eine Militärregierung mit weit reichenden Verfassungs-Vollmachten ein.
 
 2) eine aus Militärpersonen (meist Offizieren) gebildete Regierung, oft nach einem Militärputsch, regiert vielfach diktatorisch.

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Mi|li|tär|re|gie|rung, die: 1. von einer Besatzungsmacht in einem besetzten Gebiet als Regierung eingesetzte oberste militärische Behörde. 2. Militärjunta.

Universal-Lexikon. 2012.