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Auflage
Metallüberzug; Schutzschicht; galvanischer Überzug; Überzug; Edition; Ed.; Ausgabe; Ausgaben; Auflageziffern; Zwang; Muss; Bedingung; Erforderlichkeit; Druck; Abdruck; Ausgabe (eines Buches); Fassung

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Auf|la|ge ['au̮fla:gə], die; -, -n:
1. Gesamtzahl der Exemplare eines Buches o. Ä., die nach einer unveränderten Satzvorlage gedruckt worden sind:
die Zeitschrift hat eine Auflage von 5 000 [Exemplaren]; etwas in kleiner, hoher Auflage drucken.
Syn.: 1 Abdruck, Ausgabe.
Zus.: Erstauflage, Gesamtauflage, Millionenauflage, Neuauflage, Startauflage.
2. das Aufgelegte, auf etwas aufgebrachte, aufgelegte Schicht:
das Besteck hat eine Auflage aus Silber.
Syn.: Belag.
Zus.: Goldauflage, Gummiauflage, Silberauflage.
3. auferlegte Verpflichtung:
er bekam die Auflage, sich jeden Tag bei der Polizei zu melden.
Syn.: Bedingung, Klausel.

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Auf|la|ge 〈f. 19
1. etwas Aufgelegtes, Überzug (Metall\Auflage, Gold\Auflage)
2. Stelle, an der man etwas (z. B. Gewehr) auflegen kann, damit es nicht wackelt
3. geforderte Leistung, Verpflichtung für einen Zeitabschnitt (Steuer\Auflage)
4. 〈Abk.: Aufl.〉 Gesamtzahl der auf einmal hergestellten od. ausgelieferten Exemplare eines Buches od. einer Zeitung
● erste, zweite, neu bearbeitete, überarbeitete, unveränderte, verbesserte \Auflage; er hat als \Auflage bekommen, regelmäßig eine Summe zu zahlen; das neue Buch erscheint in einer \Auflage von 10 000 Exemplaren

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Auf|la|ge , die; -, -n [mhd. ūflāge = Befehl, Gebot]:
1.
a) (Verlagsw.) Gesamtzahl der nach einer bestimmten unveränderten Satzvorlage gedruckten Exemplare (Abk.: Aufl.):
die erste A. dieses Werkes erschien 1923;
sechste, neu bearbeitete u. erweiterte A.;
Vorwort zur dritten A.;
die Bücher dieser Autorin erreichten hohe -n;
b) (Wirtsch.) Menge hergestellter Gegenstände, Waren; Anzahl der Serie in einem bestimmten Zeitraum:
die A. des VW.
2. (Amtsspr.) mit etw. verbundene, auferlegte Verpflichtung:
die Strafaussetzung wird mit -n verbunden;
er durfte hier ohne irgendwelche -n filmen;
jmdm. etw. zur A. machen.
3.
a) etw., was auf etw. gelegt wird:
die Matratze hat eine A. aus Schaumgummi;
b) aufgelegte [Metall]schicht; Überzug:
die Bestecke haben eine A. aus Silber.
4. Unterlage, Stütze, auf der etw. aufliegt od. auf die etw. aufgelegt werden kann:
ohne A. schießen.

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Auflage,
 
1) Druckgrafik: die Anzahl der von einer Druckform gedruckten Blätter. Dem Auflagedruck gehen Probedrucke und Künstlerdrucke (Épreuves d'artiste) voraus. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wird jedes Blatt der Auflage in der Regel vom Künstler nummeriert und signiert.
 
 2) Recht: 1) im bürgerlichen Recht die einer Schenkung oder letztwilligen Verfügung hinzugefügte Bestimmung, dass der Empfänger zu einer Leistung verpflichtet sein soll, die sich mit dem Empfangenen verbindet, z. B. das ererbte Grundstück alsbald zu bebauen. In der Praxis ist es oft schwierig, die Auflage von einer Bedingung oder einem unverbindlichen Wunsch zu unterscheiden. 2) Im Strafrecht kann gemäß § 56 b StGB das Gericht einem Verurteilten, dessen Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, als zusätzliche strafähnl.liche Maßnahme zumutbare Auflagen erteilen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen sollen, z. B. verursachten Schaden wieder gutzumachen. Das Strafprozessrecht erlaubt unter gewissen Voraussetzungen, ein Ermittlungsverfahren unter Auflage für den Beschuldigten einzustellen (§ 153 a StPO). 3) Im Verwaltungsrecht ist die Auflage eine selbstständige Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt, z. B. zu einer Erlaubnis, durch die dem Begünstigten ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen vorgeschrieben wird, das im sachlichen Zusammenhang mit der Begünstigung steht und der Sicherung des öffentlichen Interesses oder dem Schutz Dritter dient, z. B. Lärmschutzauflagen bei einem Verkehrsvorhaben. Wird die Auflage nicht erfüllt, kann diese im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt und auch, entsprechend dem sachlichen Gewicht der auferlegten Nebenpflicht, der Verwaltungsakt widerrufen werden (§§ 36, 49 Verwaltungsverfahrensgesetz).
 
 3) Verlagswesen: 1) Druckquote eines Titels (Buch, Zeitschrift, Zeitung). Die Auflagenhöhe richtet sich nach der Verkaufserwartung. Nach dem Grad der Bearbeitung unterscheidet man Nachauflage (unverändert) und Neuauflage (z. B. verbessert, erweitert, neu bearbeitet). Restauflagen werden vom Verleger an Antiquare verkauft (Antiquariatsbuchhandel) oder makuliert. 2) im Verlagsrecht die Gesamtzahl der Exemplare (Vervielfältigungsstücke, Abzüge), die der Verleger im Rahmen des Verlagsvertrages herzustellen berechtigt ist. In den Verlagsverträgen ist zumeist vorgesehen, dass der Verleger die Höhe der Auflage bestimmt und beliebig viele Auflagen herstellen darf. Zusätzlich dürfen Freiexemplare für den Autor und zu Werbezwecken sowie Zuschussexemplare zum Ersatz oder zur Ergänzung beschädigter Bögen oder Exemplare hergestellt werden. Enthält der Vertrag keine Bestimmung über die Höhe der Auflage, so ist der Verleger zu einer Auflage von 1 000 Exemplaren berechtigt (§ 5 Verlagsgesetz). In Deutschland werden unterschieden die Druckauflage, die verkaufte Auflage (Druckauflage abzüglich Frei-, Pflichtexemplare, Archivstücke, Remittenden) und die verbreitete Auflage (Verkaufsauflage zuzüglich Frei- und Tauschexemplare).

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Auf|la|ge, die; -, -n [mhd. ūflāge = Befehl, Gebot]: 1. a) (Buchw.) Gesamtzahl der nach einer bestimmten unveränderten Satzvorlage gedruckten Exemplare (Abk.: Aufl.): die erste A. dieses Werkes erschien 1923; Vorwort zur dritten A.; sechste, neu bearbeitete u. erweiterte A.; Diese Bücher ... erreichten hohe -n und wurden in viele Sprachen übersetzt (Musil, Mann 191); Ü Vierte A. des Bergrennens (Dolomiten 1. 10. 83, 17); Knuth gewann gestern in Warschau bei der sechsten A. des Feliks-Stamm-Boxgedenkturniers sein drittes Turnier in diesem Jahr (NNN 14. 11. 83, 4); Als Veranstaltung der städtischen Kulturszene soll der Theatermai in seiner vierten A. nun ... (NZZ 27. 1. 83, 27); b) (Wirtsch.) Fertigungsmenge, Anzahl der Serie in einem bestimmten Zeitraum: Die A. des VW ist immer noch im Steigen begriffen (auto 6, 1965, 33). 2. a) (Amtsspr.) mit etw. verbundene, auferlegte Verpflichtung: Zwar verkauft London die Subvention als Modernisierungshilfe, die mit der A. verbunden sei, die Produktivität zu steigern (Handelsblatt 27. 4. 99, 7); sie übermachte ihr ganzes Vermögen der Kirche mit der A., es für Missionszwecke zu verwenden; die Strafaussetzung wird mit -n verbunden; Er durfte mit seinem Team ohne irgendwelche -n in der Nervenklinik filmen (Hörzu 42, 1972, 85); jmdm. etw. zur A. machen; b) (DDR Wirtsch.) kurz für ↑Planauflage. 3. a) etw., was man auf etw. legt: die Matratze hat eine A. aus Schaumgummi; b) aufgelegte [Metall]schicht; Überzug: die Bestecke haben eine A. aus Silber. 4. Unterlage, Stütze, auf der etw. aufliegt od. auf die etw. aufgelegt werden kann: ohne A. schießen. 5. (Holzverarb.) die bei Doppelschnitt (von Rundholz o. Ä.) im ersten Arbeitsgang am Sägegatter erzeugte Fläche.

Universal-Lexikon. 2012.