Akademik

Magister
(akademischer) Meister; Master of Arts; M.A.; Magister Artium

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Ma|gis|ter [ma'gɪstɐ], der; -s, -:
akademischer Grad, der von Universitäten in bestimmten Fachgebieten verliehen wird (mit dem Diplom vergleichbar):
sie hat im letzten Jahr ihren Magister gemacht.

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Ma|gịs|ter 〈m. 3
1. 〈Abk.: M., Mag.〉 unterster akademischer Grad
2. 〈in Europa u. den USA; Abk.: M.〉 akademischer Grad nach dem Bakkalaureus; →a. Master (2)
3. Inhaber des Magisters (1, 2)
4. 〈veraltet, noch umg.; scherzh.〉 Lehrer, Schulmeister
● \Magister Artium 〈Österr.; BRD seit etwa 1960; Abk.: M. A.〉 unterster, von einer philosoph. od. techn. Fakultät verliehener akademischer Grad u. Titel; \Magister pharmaciae 〈Österr.; Abk.: Mag. pharm.〉 Magister der Pharmazie; \Magister philosophiae 〈Österr.; Abk.: Mag. phil.〉 Magister der Philosophie; \Magister rerum naturalium 〈Österr.; Abk.: Mag. rer. nat.〉 Magister der Naturwissenschaften; \Magister theologiae 〈Österr.; Abk.: Mag. theol.〉 Magister der Theologie; \Magister der freien Künste [lat. „Meister, Lehrmeister, Lehrer“]

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Ma|gịs|ter , der; -s, - [lat. magister = Leiter; Lehrer, zu: magis = mehr, in höherem Grade, Adv. von: magnus, Magnat]:
1.
a) Kurzf. von Magister Artium:
den M. machen, haben;
b) (österr.) in einigen Hochschulfächern verliehener, einem Diplom gleichwertiger Grad (Abk.: Mag.);
c) (früher) zum Lehren an Universitäten berechtigender akademischer Grad.
2.
a) Inhaber des Grades eines Magisters (1 a);
b) (österr.) jmd., der ein Pharmaziestudium abgeschlossen hat, Apotheker.
3. (veraltet, noch scherzh. od. abwertend) Lehrer, Schulmeister.

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Magịster
 
[lateinisch »Lehrer«, »Leiter«, zu magis »mehr«, »in höherem Grade«] der, -s/-,  
 1) akademischer Grad. Im Mittelalter war der Magister artium liberalium der höchste Grad der Artistenfakultät und schloss Lehrbefugnis ein. Später verlieh die Artistenfakultät in Angleichung an andere Fakultäten ebenfalls den Doktorgrad, wobei sie noch lange Zeit den Magister teils zugleich, teils nur an lehrberechtigte Inhaber des Dr. phil. vergab.
 
In Deutschland ist der Magister Artium (Abkürzung M. A.) als berufsqualifizierender Universitäts-Abschluss geisteswissenschaftlicher Fächer (nach acht Semestern) seit 1960 wieder eingeführt worden.
 
In Österreich ist der Magister als akademischer Grad der Pharmazeuten tradiert und mit dem Hochschulstudiengesetz von 1966 neben Lizenziat und Diplom allgemein eingeführt worden.
 
 2) Plural. ..stri, im antiken Rom die Vorsteher von Priesterkollegien und von weltlichen Vereinen, auch von Pachtgesellschaften, sowie die Leiter der privaten Elementarschulen (Ludi Magistri). In der Kaiserzeit war Magister der Titel einiger vom Kaiser eingesetzter Beamter. Der Magister Militum (Heermeister) war seit Konstantin I. höchster militärischer Beamter (»Reichsfeldherr«), ab 416 mit der Patriziuswürde. Jeder Kaiser hatte am Hof zwei Magistri Militum, den Magister Equitum der Reiterei und den Magister Peditum der Fußtruppen. Daneben gab es seit Constantius II. mehrere regionale Magistri Militum. Seit der Mitte des 4. Jahrhunderts war das Amt oft in der Hand germanischer Heerführer (Stilicho, Aetius, Ricimer, Theoderich der Große u. a.), die unter schwachen Kaisern praktisch zu eigentlichen Regenten wurden. Das Amt bestand bis ins 7. Jahrhundert - Der Magister Officiorum (Ämtermeister), nachweisbar ab 320, war in der Spätantike der höchste Verwaltungsbeamte. Er hatte die Leitung aller Hofämter, der Palastgarden (»scholae«) und der Geheimpolizei (»agentes in rebus«) sowie die Aufsicht über die Waffenfabriken. Ihm unterstanden das Gesandtschaftswesen und im Osten auch die Militärgerichtsbarkeit.
 
Literatur:
 
A. Demandt: M. militum, in: Pauly-Wissowa, Suppl.-Bd. 12 (1970);
 M. Clauss: Der m. officiorum in der Spätantike, 4.-6. Jh. (1980).

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Ma|gịs|ter, der; -s, - [lat. magister = Leiter; Lehrer, zu: magis = mehr, in höherem Grade, Adv. von: magnus, ↑Magnat]: 1. a) kurz für ↑Magister Artium: den M. machen, haben; b) (Österr.) in einigen Hochschulfächern verliehener, einem Diplom gleichwertiger Grad; Abk.: Mag.; c) (früher) zum Lehren an Universitäten berechtigender akademischer Grad. 2. a) Inhaber des Grades eines Magisters (1 a); b) (Österr.) jmd., der ein Pharmaziestudium abgeschlossen hat, Apotheker. 3. (veraltet, noch scherzh. od. abwertend) Lehrer, Schulmeister.

Universal-Lexikon. 2012.