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ablehnen
missbilligen; verurteilen; nicht für richtig halten; Anstoß nehmen (umgangssprachlich); von sich weisen; abblitzen lassen (umgangssprachlich); abfertigen (umgangssprachlich); wegweisen; eine Abfuhr erteilen; ausschlagen; zurückweisen; zurückschlagen; abweisen; zurücktreiben; in die Wüste schicken (umgangssprachlich); verschmähen; eine Absage erteilen; die kalte Schulter zeigen (umgangssprachlich); zurückstoßen; einen Korb geben (umgangssprachlich); verweigern; verwehren; versagen; abschlagen; es nicht über sich bringen (umgangssprachlich); abschmettern; es nicht übers Herz bringen (umgangssprachlich)

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ab|leh|nen ['aple:nən], lehnte ab, abgelehnt <tr.; hat:
a) (etwas Angebotenes) nicht annehmen, nicht entgegennehmen /Ggs. annehmen/: ein Angebot, einen Vorschlag, eine Einladung, ein Geschenk ablehnen.
Syn.: ausschlagen, verschmähen, zurückweisen.
b) einer Forderung o. Ä. nicht nachgeben, nicht genehmigen /Ggs. annehmen/: eine Forderung, einen Antrag ablehnen.
Syn.: abschlagen, abweisen, versagen (geh.).
c) nicht mögen, nicht gut, richtig, schön finden:
er lehnt Popmusik ab; sie lehnen jede Gewalt gegen Menschen ab; so etwas lehne ich [ganz entschieden] ab; jmdn. ablehnen; <häufig im 1. Partizip> jmdm., einer Sache ablehnend gegenüberstehen; ablehnend reagieren.
Syn.: abweisen, missbilligen, scheißen auf (derb).
d) von sich weisen; nicht anerkennen:
er lehnt jede Verantwortung für das Unglück ab; einen Richter als parteiisch ablehnen.
Syn.: abweisen, negieren.
e) sich weigern, etwas zu tun:
ich lehne die Zahlung des Bußgeldes ab; sie lehnte es ab, an der Vorbereitung der Veranstaltung mitzuwirken.
Syn.: versagen (geh.), verweigern.

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ạb||leh|nen 〈V. tr.; hatzurückweisen, nicht annehmen, ausschlagen ● mit Dank, dankend \ablehnen; ein Angebot aus persönlichen Gründen \ablehnen; ein abgelehnter Asylbewerber

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ạb|leh|nen <sw. V.; hat:
1. (Angebotenes) nicht annehmen:
jmds. Einladung a.;
ein Geschenk a.;
er hat die Wahl abgelehnt.
2. einer Forderung o. Ä. nicht stattgeben:
einen Antrag a.;
die Zahlung von tausend Euro a.
3. nicht gelten lassen, nicht gutheißen; missbilligen:
jede Gewalt a.;
die moderne Malerei a.;
er lehnt seinen Schwiegersohn ab.
4. [eigtl. = die Lehne (= Stütze) von etw. wegnehmen] als nicht in Betracht kommend zurückweisen:
ich muss jede Verantwortung a.;
jmdn. als Zeugen a.
5. sich weigern, etw. zu tun; verweigern:
die Ausführung eines Befehls a.;
er lehnte es ab, einen mitzutrinken;
eine ablehnende Antwort;
sich ablehnend verhalten.

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ạb|leh|nen <sw. V.; hat [4: eigtl. = die Lehne (= Stütze) von etw. wegnehmen]: 1. (Angebotenes) nicht annehmen: jmds. Einladung a.; ein Geschenk a.; er hat die Wahl abgelehnt; er hätte aus Höflichkeit nicht a. dürfen (Loest, Pistole 251). 2. einer Forderung o. Ä. nicht stattgeben: einen Antrag a.; die Zahlung von tausend Mark a. 3. nicht gelten lassen, nicht gutheißen; missbilligen: ein Regime a.; die moderne Malerei a.; er lehnt seinen Schwiegersohn ab; Er lehne jede Gewalt ab, er billige sie nicht (Gregor-Dellin, Traumbuch 95). 4. als nicht in Betracht kommend zurückweisen: ich muss jede Verantwortung a.; jmdn. als Zeugen a.; Patienten, die aus Glaubensgründen Blutübertragungen ablehnen (Hackethal, Schneide 202). 5. sich weigern, etw. zu tun; verweigern: die Ausführung eines Befehls, die Behandlung eines Patienten a.; er lehnte es ab, einen mitzutrinken; sich ablehnend verhalten; ablehnend antworten. ∙ 6. abwehren, fern halten: ein Mittel ..., wodurch so manches Leiden gestillt, so manche Gefahr abgelehnt werden könnte (Goethe, Dichtung u. Wahrheit 8).

Universal-Lexikon. 2012.