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Groß|meis|ter 〈m. 3〉
1. Oberhaupt eines Ritterordens
2. = Hochmeister
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Groß|meis|ter, der:
1. [mhd. grōʒmeister] Oberer eines Ritterordens.
2. in der Freimaurerei Vorsitzender einer Großloge.
3. internationaler Meister im Schachspiel.
4. (Jargon) jmd., der in einem Fach, in seinem Beruf o. Ä. Großes leistet, ein Könner ist:
Erich Kästner, der G. dieses Genres.
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Großmeister,
1) Freimaurerei: Vorsitzender einer Großloge.
2) katholisches Ordensrecht: der auf Lebenszeit gewählte Obere eines Ritterordens mit dem Titel Eminenz (souveräner Malteserorden; beim Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem ist jeweils ein Kardinal Großmeister). Im Deutschen Orden heißt der Obere Hochmeister.
3) Schach: Internationaler Großmeister.
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Groß|meis|ter, der [1: mhd. grōʒmeister]: 1. Oberer eines Ritterordens. 2. in der Freimaurerei Vorsitzender einer Großloge. 3. internationaler Meister im Schachspiel. 4. (Jargon) jmd., der in einem Fach, in seinem Beruf o. Ä. Großes leistet, ein Könner ist: Der G. des Rockpianos, Elton John, ist wie sein Klub auf dem Weg nach oben (Weltwoche 17. 5. 84, 55); Die flotten und phantasievollen Kinderbücher, in denen sie bisweilen dem G. dieses Genres, Erich Kästner, heiter nacheiferte (Reich-Ranicki, Th. Mann 180); Ü Die Primitiv-Rechnung, dass, weil wir selbst G. im Vergessen sind, die anderen auch vergessen würden, ist nicht aufgegangen (Spiegel 20, 1987, 158).
Universal-Lexikon. 2012.