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Malteserorden
Mal|te|ser|or|den 〈m. 4; unz.〉 seit 1530 Name des Johanniterordens, dessen Sitz bis 1798 Malta war

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Mal|te|ser|or|den, der <o. Pl.>:
katholischer Zweig des Johanniterordens (dessen Sitz von 1530 bis 1798 auf Malta war).

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Malteser|orden,
 
eigentlich Souveräner Malteser-Ritterorden vom Hospital des Heiligen Johạnnes von Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Mạlta, seit seiner Belehnung mit Malta (1530) Kurzbezeichnung für den Johanniterorden (heute Bezeichnung für den 1852 als selbstständigen geistlichen Ritterorden wiederhergestellten evangelischen Zweig). Ordenssitz des Malteserordens ist seit 1834 Rom. 1879 stellte Papst Leo XIII. die seit dem Verlust von Malta vakante Großmeisterwürde wieder her. 1953 wurde die kirchliche Anerkennung des Malteserordens erneuert.
 
Der Malteserorden hat eine Doppelnatur als Subjekt des internationalen Völkerrechts und als kirchlicher Orden. Zu (2001) rd. 100 Staaten und internationale Organisationen unterhält der Malteserorden diplomatische Beziehungen. Seit 1993 ist er von der UN-Vollversammlung als ständiger Beobachter zugelassen. Der Malteserorden hat eine eigene Gerichtsbarkeit und gibt Briefmarken und Münzen heraus. Die Mitglieder des Malteserordens gliedern sich in drei Stände. Der Großmeister wird aus dem ersten Stand gewählt, dessen Mitglieder die Gelübde der Ehelosigkeit, Armut und des Gehorsams abgelegt haben. Die Angehörigen des zweiten Standes legen ein bindendes Gehorsamsversprechen ab, die des dritten Standes verpflichten sich ohne kirchenrechtliche Bindung zur Mitarbeit im Orden.
 
Der Malteserorden ist in über 100 Ländern karitiv tätig und Träger von Freiwilligenverbänden in über 30 Ländern; in Deutschland des Malteser-Hilfsdienstes e. V., in Österreich des »Malteser Hospitaldienstes« und in der Schweiz des »Malteser-Hospitaldienstes-Schweiz«.
 
Der Malteserorden hat heute rd. 11 000 Mitglieder (Ritter) und gliedert sich in sechs Großpriorate und nationale Assoziationen in 42 Ländern. Der in der Säkularisation aufgelöste deutsche Ordenszweig wurde durch die Gründung der »Genossenschaft der rheinisch-westfälischer Malteser-Devotionsritter« (1859) und des »Vereins Schlesischer Malteserritter« (1867) wieder belebt. 1993 haben sich beide zur »Deutschen Assoziation des Souveränen Malteser-Ritterordens« zusammengeschlossen. In Österreich ist der Malteserorden durch das von der Säkularisation nicht aufgehobene Großpriorat von Österreich und in der Schweiz durch die 1961 gegründete Schweizer Assoziation vertreten.
 
Literatur:
 
G. T. Lagleder: Die Ordensregel der Johanniter-M. (1983);
 B. Waldstein-Wartenberg: Die Vasallen Christi. Kulturgesch. des Johanniterordens im MA. (Wien 1988);
 
Der Johanniter-Orden, der M.-Orden. Der ritterl. Orden des hl. Johannes vom Spital zu Jerusalem. Seine Gesch., seine Aufgaben, hg. v. A. Wienand (31988).

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Mal|te|ser|or|den, der <o. Pl.>: katholischer Zweig des Johanniterordens (dessen Sitz von 1530 bis 1798 auf Malta war).

Universal-Lexikon. 2012.