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Kostenrechnung
Rechnungswesen; Leistungsrechnung

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Kọs|ten|rech|nung 〈f. 20die Berechnung der Kosten

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Kọs|ten|rech|nung, die (Wirtsch.):
Erfassung u. Verrechnung der bei der Produktion anfallenden Kosten als Teil des betrieblichen Rechnungswesens.

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Kostenrechnung,
 
Teilgebiet des betrieblichen Rechnungswesens. Die Kostenrechnung bildet zusammen mit der Leistungsrechnung die Betriebsbuchführung (Kosten- und Leistungsrechnung, kalkulatorische Erfolgsrechnung), die im Unterschied zur Geschäftsbuchführung (handels- und steuerrechtlicher Jahresabschluss) intern, d. h. auf die Zwecke der Unternehmensführung hin ausgerichtet und in der Regel kurzfristig (z. B. Monat, Quartal) angelegt ist sowie keine neutralen Aufwendungen und Erträge, aber kalkulatorische Kosten und Leistungen umfasst. Mithilfe der Kostenrechnung wie der Betriebsbuchführung soll der kurzfristige betriebliche Erfolg ermittelt werden, wobei die Kostenrechnung die Entstehung der Kosten bei der betrieblichen Leistungserstellung (v. a. die Fertigungskosten) schrittweise verfolgt und das Kostengefüge rechnerisch aufgliedert. Weiterhin sollen die Wirtschaftlichkeit des Unternehmensprozesses kontrolliert (sowohl nachträgliche und laufende Kostenkontrolle als auch künftige Kostenplanung) und unternehmenspolitische Entscheidungen untermauert werden (z. B. Preiskalkulation, Produktions- und Investitionsprogramm).
 
Jede Kostenrechnung gliedert sich in Kostenerfassung und Kostenverteilung. Die Kostenerfassung dient der Feststellung verbrauchter Gütermengen und ihrer Bewertung mit geeigneten Preisen. Sie vollzieht sich in der Kostenartenrechnung, bei der die Kosten nach Güter- und Verbrauchsarten eingeteilt werden. Wichtige Kostenarten sind Materialkosten, Personalkosten, Kosten für Dienste, Abschreibungen, Zinsen, Abgaben und Wagniskosten. Die Kostenartenrechnung baut auf den in der Geschäftsbuchführung dokumentierten Aufwendungen auf: Zunächst werden neutrale Aufwendungen (z. B. Sonderabschreibungen, Spenden) ausgesondert, dann Zusatzkosten für den leistungsbezogenen Güterverbrauch hinzugefügt, dem keine Aufwendungen entsprechen (z. B. der kalkulatorische Unternehmerlohn, Vergütungen für unentgeltlich mithelfende Familienmitglieder, Zinsen für Eigenkapital). Die angefallenen Kosten werden in einem Kostenartenplan erfasst, der sich am Kontenplan orientiert.
 
Die Kostenverteilung (Kostenverrechnung) wird in den beiden anschließenden Stufen durchgeführt: der Kostenstellenrechnung und der Kostenträgerrechnung. Kostenstellen sind nach bestimmten Kriterien voneinander abgegrenzte Teilbereiche des Unternehmens, in denen Kosten entstehen, z. B. Abteilungen, Werkstätten, Fertigungsstraßen und Arbeitsplätze. Kostenträger sind die einzelnen Produkte, aus deren Erlösen die Kosten zu decken sind, wobei es sich um Absatzleistungen und innerbetrieblichen Leistungen handeln kann. Die Kosten können direkt oder indirekt verteilt werden. Wenn sich die Kostenarten den Kostenstellen oder Kostenträgern direkt zurechnen lassen, handelt es sich um Einzelkosten; wenn nicht, um Gemeinkosten. Deren genaue Zurechnung auf die Kostenträger mithilfe von leistungsgerechten Maßstäben (Umlageschlüsseln) ist v. a. Aufgabe der Kostenstellenrechnung. Dafür werden allgemeine Kostenstellen für den Gesamtbetrieb (z. B. für Raumkosten, Heizung, Stromerzeugung, Sozialeinrichtungen), Materialstellen (für Beschaffung, Prüfung, Lagerung, Ausgabe der Werkstoffe), Fertigungsstellen, Verwaltungs- und Vertriebsstellen gebildet. Zu den Fertigungsstellen treten Fertigungshilfsstellen hinzu (z. B. Reparaturwerkstatt). Als Verteilungsschlüssel werden Raumgrößen, Gütermengen, Arbeits- und Maschinenzeiten benutzt. Zur Durchführung der Kostenumlage verwendet man statt oder neben der Abrechnung auf Konten die tabellarische Form des Betriebsabrechnungsbogens (Betriebsabrechnung).
 
Die periodische Kostenträgerrechnung (Kostenträgerzeitrechnung, kurzfristige Erfolgsrechnung) ermöglicht die Ermittlung des kurzfristigen Betriebserfolgs, indem die Gesamtperiodenkosten nach Kostenträgern gegliedert und den Gesamtperiodenleistungen gegenübergestellt werden. Durch Umdimensionierung der Periodengröße in Stückgrößen wird aus der Kostenträgerzeitrechnung die Kostenträgerstückrechnung (Stückkostenrechnung, Selbstkostenrechnung oder Kalkulation). Je nach Umfang der zu berücksichtigenden Kosten und dem Zeitbezug werden verschiedene Kostenrechnungssysteme unterschieden. So zielt die Ist-Kostenrechnung auf die nachträgliche Ermittlung und Verrechnung effektiv angefallener Kosten. Ebenfalls vergangenheitsorientiert ist die Normalkostenrechnung; sie schließt aber auf Zufälligkeiten oder Unregelmäßigkeiten zurückgehende Kostenschwankungen aus. Demgegenüber ist die Plankostenrechnung zukunftsorientiert, indem sie für künftige Perioden Kostenvorgaben ermittelt, die Handlungsziele und Beurteilungsmaßstäbe für die dann tatsächlich entstandenen Kosten darstellen. Bezogen auf den Sachumfang der verrechneten Kosten werden Vollkostenrechnung und Teilkostenrechnung unterschieden. Während bei der Vollkostenrechnung sämtliche Kosten auf die jeweiligen Bezugsgrößen (Kostenstellen, Kostenträger) verrechnet werden, berücksichtigt die Teilkostenrechnung nur die für den jeweiligen Zweck der Kostenrechnung relevanten Kosten (Deckungsbeitragsrechnung). Bei der Ermittlung des kurzfristigen Betriebserfolgs und bei der Bestandsbewertung in der Bilanz wird in der Regel eine Ist-Kostenrechnung auf Vollkostenbasis zugrunde gelegt, während sich zur Wirtschaftlichkeitskontrolle und rechnerischen Fundierung unternehmenspolitischer Entscheidungen eher Plankostenrechnung oder Normalkostenrechnung auf Teilkostenbasis eignen.
 
Literatur:
 
E. Kosiol: K. der Unternehmung (21979);
 L. Haberstock: Grundzüge der Kosten- u. Erfolgsrechnung (31982);
 L. Haberstock: K., 2 Bde. (7-81986-87, Nachdr. 1995-96);
 
K., bearb. v. S. Hummel u. W. Männel, 2 Bde. (3-41983-86, Nachdr. 1993-95);
 G. Scherrer: K. (21991);
 
Hb. K., hg. v. W. Männel (1992);
 
Kosten- u. Leistungsrechnung. Einf. in die Grundlagen, bearb. v. J. Christmann u. H.-W. Witthoff (1994);
 K. Wilkens: Kosten- u. Leistungsrechnung, 2 Bde. (8-91995-97);
 K. Olfert: K. (101996);
 G. Zimmermann: Grundzüge der K., 2 Bde. (61996).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Kosten- und Leistungsrechnung: Betriebswirtschaftliche Grundlagen
 

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Kọs|ten|rech|nung, die (Wirtsch.): Erfassung u. Verrechnung der bei der Produktion anfallenden Kosten als Teil des betrieblichen Rechnungswesens.

Universal-Lexikon. 2012.