Akademik

Habilitation
Erwerb der venia legendi; Erwerb der akademischen Lehrerlaubnis

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Ha|bi|li|ta|ti|on 〈f. 20Verfahren zum Erlangen der Berechtigung, an einer Universität zu lehren (durch Verfassen einer wissenschaftl. Arbeit); →a. Venia Legendi [→ habilitieren]

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Ha|bi|li|ta|ti|on, die; -, -en [mlat. habilitatio] (Hochschulw.):
Verfahren zum Erwerb der Venia Legendi an Hochschulen u. Universitäten durch Anfertigung einer schriftlichen Arbeit od. mehrerer kleiner Schriften.

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Habilitation
 
[zu mittellateinisch habilitare »fähig machen«] die, -/-en, förmliches Verfahren zum Erwerb der akademischen Lehrbefugnis (Venia Legendi) und Lehrverpflichtung für ein wissenschaftliches Fach. Zuständig ist der Fachbereich (oder die Fakultät) einer wissenschaftlichen Hochschule. Voraussetzung ist in der Regel ein fachlich einschlägiger Doktorgrad. Das Verfahren besteht in der Vorlage einer wissenschaftlichen Abhandlung (Habilitationsschrift) oder auch einer größeren anderen wissenschaftlichen Publikation (oder mehrerer kleiner Schriften), Vortrag vor dem Fachbereich oder der Fakultät mit anschließendem Kolloquium sowie öffentliche Antrittsvorlesung. Der Habilitierte hat den Status eines Privatdozenten; die Habilitation ist der höchste Hochschulgrad. Seit der Hochschulreform ist die Habilitation keine zwingende Berufungsvoraussetzung mehr (Professor).
 
In Österreich ist die Habilitation durch das Universitäts-Organisationsgesetz (UOG) vom 11. 4. 1975 geregelt. Das Verfahren umfasst die Vorlage der Habilitationsschrift (gegebenenfalls sonstiger wissenschaftlicher Arbeiten) bei den zuständigen Kommissionen (Organe der Fakultäten), Vortrag und Habilitationskolloquium. Nach Abschluss des Habilitationsverfahrens erhält der Habilitierte die Lehrbefugnis (Venia Docendi), verbunden mit einer Lehrverpflichtung, und den Status eines Universitätsdozenten.
 
In der Schweiz differieren die Habilitationsordnungen nicht nur von Hochschule zu Hochschule, sondern auch von Fakultät zu Fakultät und von Fachbereich zu Fachbereich.

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Ha|bi|li|ta|ti|on, die; -, -en [mlat. habilitatio]: Verfahren zum Erwerb der Venia Legendi an Hochschulen u. Universitäten durch Anfertigung einer schriftlichen Arbeit od. mehrerer kleiner Schriften: er hatte ihm sogar die H. angeboten (Sebastian, Krankenhaus 173).

Universal-Lexikon. 2012.