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Außenseiter
Eigenbrötler; einsamer Wolf (umgangssprachlich); Einzelkämpfer; Individualist; Einzelgänger

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Au|ßen|sei|ter ['au̮sn̩zai̮tɐ], der; -s, -, Au|ßen|sei|te|rin ['au̮sn̩zai̮tərɪn], die; -, -nen:
Person, die abseits einer Gruppe, der Gesellschaft steht, nicht in sie integriert ist:
sie war schon als Kind eine Außenseiterin; jmdn. zum Außenseiter (ab)stempeln.
Syn.: Eigenbrötler (oft abwertend), Eigenbrötlerin (oft abwertend), Einzelgänger, Einzelgängerin, Individualist, Individualistin, Kauz (ugs.), Sonderling.

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Au|ßen|sei|ter 〈m. 3
1. jmd., der seine eigenen Wege geht, Eigenbrötler
2. Nichtfachmann
3. Sportler mit geringen Gewinnchancen
4. Rennpferd, auf das nicht od. wenig gewettet wird u. das deshalb beim Sieg eine bes. hohe Quote bringt

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Au|ßen|sei|ter , der; -s, - [ von engl. outsider]:
1. (Sport) Wettkampfteilnehmer, dessen Siegeschancen als gering erachtet werden:
ein krasser A.
2. abseits der Gesellschaft, einer Gruppe Stehender; jmd., der seine eigenen Wege geht:
er ist immer ein A. gewesen.

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Außenseiter,
 
1) Arbeitsrecht: Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Geltungsbereich eines Tarifvertrages, die weder Mitglieder des Arbeitgeberverbandes noch der Gewerkschaft sind. Für sie gilt deshalb der Tarifvertrag grundsätzlich nicht (§ 3 Absatz 1 Tarifvertragsgesetz), es sei denn, der Tarifvertrag wurde für allgemein verbindlich erklärt. Außenseiterklauseln, wonach Außenseiter ebenfalls nur zu Tarifbedingungen beschäftigt werden dürfen, verstoßen ebenso wie Tarifausschlussklauseln gegen Art. 9 Absatz 3 GG; letztere sollen sicherstellen, dass Außenseiter zu schlechteren Bedingungen als Tarifgebundene beschäftigt werden.
 
 2) Soziologie: Randpersönlichkeit, Outsider ['aʊtsaɪdə, englisch], Marginal man ['mɑ:dʒɪnl 'mæn, englisch], Individuum oder soziale Gruppe, die aufgrund ihres von den allgemeinen Normen abweichenden Verhaltens oder bestimmter rassischer, religiöser, politischer oder sonstiger Merkmale als am Rande der Gesellschaft stehend angesehen wird. Neben Personen und Gruppen, die die Integration in die gesellschaftliche Ordnung verweigern, gibt es solche, die durch Diskriminierung in diese Position gedrängt werden. Der Etikettierungsansatz (»labelling approach«, Etikettierung) in der Soziologie zeigt, wie dieser Vorgang im einzelnen abläuft.
 
Literatur:
 
H. S. Becker: A. (a. d. Amerikan., Neuaufl. 1981);
 B. Roeck: A., Randgruppen, Minderheiten. Fremde im Dtl. der frühen Neuzeit (1993).

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Au|ßen|sei|ter, der; -s, - [LÜ von engl. outsider]: 1. (Sport) Wettkampfteilnehmer, dessen Gewinnchancen gering zu veranschlagen sind: Nach Squaw Valley war der kleine, zähe Postbote aus dem Schwarzwald ... mit dem leichten Gepäck des -s geflogen (Olymp. Spiele 30). 2. abseits der Gesellschaft, einer Gruppe Stehender; jmd., der seine eigenen Wege geht: Überdies war er (= Mendel) ein völliger A., ein in der Wissenschaft ganz unbekannter Autodidakt (Kosmos 2, 1965, 82); sie sahen wie A. der Gesellschaft aus, wie ganz frühe oder wie ganz späte Christen (Koeppen, Rußland 152).

Universal-Lexikon. 2012.