* * *
woh|nen ['vo:nən] <itr.; hat:a) seine Wohnung, seinen ständigen Wohnsitz haben:
er wohnt jetzt in Brandenburg; der Mieter, der über mir wohnt, ist verreist.
Syn.: ansässig sein.
Zus.: zusammenwohnen.
b) vorübergehend eine Unterkunft haben:
ich wohne im Hotel, in einer Pension, bei Verwandten.
Syn.: ↑ absteigen, sich ↑ aufhalten, ↑ bleiben, sich ↑ einquartieren, ↑ leben, ↑ nächtigen (geh.), Quartier nehmen (geh.), ↑ schlafen, 1sein, sein Lager aufschlagen, seine Zelte aufschlagen (meist scherzh.), ↑ übernachten, ↑ weilen (geh.), Wohnung nehmen (geh. veraltend).
* * *
woh|nen 〈V. intr.; hat〉
1. sein Heim, seine Wohnung, seinen ständigen Aufenthalt haben
2. Unterkunft haben
● auf dem Lande, in der Stadt \wohnen; ich kann während dieser Zeit bei Freunden \wohnen; hinter seiner Stirn wohnt ein starker Wille 〈fig.〉; ich habe lange Zeit in Gotha gewohnt; eine starke Liebe, große Hoffnung wohnt in seinem Herzen 〈fig.〉; im dritten Stock \wohnen; in welchem Hotel \wohnen Sie?; zur Miete, Untermiete bei jmdm. \wohnen ● wo wohnst du? [<mhd. wonen <ahd. wonen „sich aufhalten, bleiben, gewohnt sein“, Grundbedeutung „zufrieden sein“ <germ. *wun <idg. *uen- „verlangen, lieben“]
* * *
woh|nen <sw. V.; hat [mhd. wonen, ahd. wonēn = sich aufhalten, bleiben, wohnen; gewohnt sein, verw. mit ↑ gewinnen u. eigtl. = nach etw. trachten, gernhaben, dann: Gefallen finden, zufrieden sein, sich gewöhnen]:
a) seine Wohnung, seinen ständigen Aufenthalt haben:
in der Stadt, auf dem Land, im Grünen, in einer vornehmen Gegend, in einem Neubau w.;
wo wohnst du?;
parterre, zwei Treppen [hoch], im vierten Stock, bei den Eltern, zur Miete, in Untermiete, möbliert w.;
er wohnt nur zehn Minuten vom Büro entfernt;
Tür an Tür, über/unter jmdm. w.;
b) vorübergehend eine Unterkunft haben, untergebracht sein:
er konnte bei Freunden w.;
sie wohnen im Hotel.
* * *
Wohnen,
zusammenfassende Bezeichnung für einen elementaren Bereich der Daseinsvorsorge, dessen Vielfältigkeit u. a. unter architektonisch-technischen (Wohnhaus), rechtlichen (Wohnung), politischen (Wohnungspolitik) und wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Wohnungsbau) betrachtet wird.
* * *
woh|nen <sw. V.; hat [mhd. wonen, ahd. wonēn = sich aufhalten, bleiben, wohnen; gewohnt sein, verw. mit ↑gewinnen u. eigtl. = nach etw. trachten, gern haben, dann: Gefallen finden, zufrieden sein, sich gewöhnen]: a) seine Wohnung, seinen ständigen Aufenthalt haben: in der Stadt, auf dem Land, im Grünen, in einer vornehmen Gegend, in einem Neubau, im Nachbarhaus, in der Rheinstraße w.; wo wohnst du?; parterre, zwei Treppen [hoch], im vierten Stock, bei den Eltern, zur Miete, in Untermiete, möbliert, billig, primitiv, menschenunwürdig, komfortabel, schön w.; sie wohnt in ihren eigenen Möbeln (Heym, Nachruf 751); er wohnt nur zehn Minuten vom Büro entfernt; Tür an Tür, über/unter jmdm. w.; Egal, ob sie um die Ecke w. oder 1 000 km entfernt (Hörzu 13, 1976, 13); Ü die tiefen ... Schläfen, hinter denen der Wahnsinn wohnte (Langgässer, Siegel 470); b) vorübergehend eine Unterkunft haben, untergebracht sein: er konnte bei Freunden w.; sie wohnen im Hotel.
Universal-Lexikon. 2012.