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Majestät
Durchlaucht; Hoheit; Hochwohlgeboren

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Ma|jes|tät [majɛs'tɛ:t], die; -, -en:
1. Titel und Anrede von Kaisern, Kaiserinnen und Königen, Königinnen:
Seine Majestät, der Kaiser; Ihre Majestät, die Königin, wird den Ball eröffnen.
2. <ohne Plural> Erhabenheit und Größe, die einer Sache innewohnen, von ihr ausgehen:
von der Majestät der Berge beeindruckt sein.
Syn.: Adel, Hoheit, Würde.

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Ma|jes|tät 〈f. 20
I 〈unz.〉
1. Hoheit, Erhabenheit
2. 〈Titel für〉 Kaiser, König
● Euer, Eure \Majestät 〈Abk.: Ew. M.〉 (Anrede); Ihre \Majestät 〈Abk.: I. M.〉; Seine \Majestät 〈Abk.: S(e). M.〉
II 〈zählb.〉 Kaiser od. König ● die \Majestäten das kaiserl. od. königl. Paar
[<mhd. majestat <lat. maiestas, Gen. maiestatis „Größe, Hoheit“; in der Endung beeinflusst von frz. majesté „Majestät“]

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Ma|jes|tät , die; -, -en [mhd. majestāt < lat. maiestas = Größe, Erhabenheit, zu: maior, 1Major]:
1.
a) <o. Pl.> Titel u. Anrede von Kaisern u. Königen:
Kaiserliche, Königliche M.!;
Seine M.;
Ihre M.;
Eure, Euer M. haben/(seltener:) hat befohlen;
b) Träger des Titels Majestät (1 a):
Seine M., der König, betritt den Saal;
Ihre -en wurden (das kaiserliche, königliche Paar wurde) festlich empfangen.
2. <o. Pl.> (geh.)
a) Erhabenheit, Größe, die einer Sache innewohnt, von ihr ausgeht:
die M. der Berge, des Todes;
b) hoheitsvolle Würde:
sein Wesen strahlte M. aus.

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Majestät
 
[lateinisch maiestas »Größe«, »Erhabenheit«] die, -, Würde, Hoheit; ursprünglich als göttliche Eigenschaft gedacht, im alten Rom auch der beim Volk (lateinisch »maiestas populi Romani«) ruhenden Staatsgesamtheit (»maiestas rei publicae«) zugesprochen, seit der christlichen Zeitrechnung dem Imperator (»maiestas principis«). In Anlehnung daran wurde im Mittelalter im Heiligen Römischen Reich der Titel Majestät für den Kaiser gebraucht, seit dem 15. Jahrhundert auch für den König von Frankreich (»Allerchristlichste Majestät«; zuerst 1469). In der Folge setzte sich der Titel, oft in Verbindung mit besonderen Attributen, auch in anderen Ländern durch, so z. B. in Spanien (»Allerkatholischste Majestät«; zuerst 1496) und in Portugal (»Allergläubigste Majestät«; zuerst 1748).
 

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Ma|jes|tät, die; -, -en [mhd. majestāt < lat. maiestas = Größe, Erhabenheit, zu: maior, ↑Major]: 1. a) <o. Pl.> Titel u. Anrede von Kaisern u. Königen: Kaiserliche, Königliche M.!; Seine M.; Ihre M.; Eure, Euer M. haben/<seltener:> hat befohlen; b) Träger des Titels ↑Majestät (1 a): Seine M., der König, betritt den Saal; Ihre -en wurden (das kaiserliche, königliche Paar wurde) festlich empfangen. 2. <o. Pl.> (geh.) a) Erhabenheit, Größe, die einer Sache innewohnt, von ihr ausgeht: die M. der Berge, des Todes; In den weiten Raum des Himmels, der sich in der wolkenlosen M. seiner tiefen Bläue über der Stadt erhob, ragten die Kuppeln ... der Kirchen (Kasack, Birkenwäldchen 51); b) hoheitsvolle Würde: sein Wesen strahlte M. aus.

Universal-Lexikon. 2012.