Dipl.; Diplomurkunde
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Di|p|lom [di'plo:m], das; -[e]s, -e:1. amtliches Zeugnis über eine an einer Universität oder Fachschule bestandene Prüfung bestimmter Art:
das Diplom erwerben.
Zus.: Doktordiplom, Ingenieurdiplom, Meisterdiplom.
2. von einer offiziellen Stelle verliehene Urkunde, durch die jmd. ausgezeichnet wird:
für dieses Erzeugnis bekam der Hersteller ein Diplom.
Zus.: Ehrendiplom.
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◆ Di|plom 〈n. 11; Abk.: Dipl.〉
1. 〈urspr.〉 amtliches Schriftstück
2. 〈heute〉 Zeugnis, Urkunde über eine Auszeichnung od. abgelegte Prüfung, bes. von einer höheren Schule od. Universität
◆ Die Buchstabenfolge di|plo... kann in Fremdwörtern auch dip|lo... getrennt werden.
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Di|p|lom , das; -s, -e [lat. diploma < griech. di̓plōma = Handschreiben auf zwei zusammengelegten Blättern, Urkunde; eigtl. = zweifach Gefaltetes]:
1.
a) amtliche Urkunde über eine abgeschlossene Universitäts- bzw. Fachhochschulausbildung, eine bestandene Prüfung für einen Handwerksberuf o. Ä.:
ein D. über die bestandene Prüfung ausstellen, bekommen;
b) berufsbezogener akademischer Grad, der nach einem mit einer Prüfung abgeschlossenen Studium erworben wird (Abk.: Dipl.):
ein D. erwerben;
er hat sein D. [als Chemiker] gemacht.
2. Ehrenurkunde, die für eine bestimmte Leistung o. Ä. verliehen wird:
der Hersteller bekam ein D. für sein Erzeugnis.
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Diplom
1) ursprünglich im antiken Griechenland ein aus zwei Täfelchen zusammengefügtes amtliches Schriftstück; dann bei den Römern ein von den Kaisern oder höheren Staatsbeamten ausgefertigtes Schreiben, durch das einzelnen Personen bestimmte Vorrechte zuerkannt wurden (z. B. Verleihung des Bürgerrechts). Im Mittelalter verschwand das Wort aus der Amts- und Geschäftssprache; Urkunden wurden als »charta«, »privilegium«, »praeceptum«, »litterae«, »instrumentum« u. a. bezeichnet. Erst bei den Streitigkeiten über die Echtheit einzelner Urkunden im 17. Jahrhundert wurde das Wort wieder zum Leben erweckt und von J. Mabillon in den wissenschaftlichen Sprachgebrauch eingeführt. In der Urkundenlehre wurden nur Kaiser- und Königsurkunden mit dauernder Rechtskraft Diplom genannt, im Unterschied zu dem in erster Linie Verwaltungszwecken dienenden Mandat.
2) amtliche Urkunde über Auszeichnungen (Ehrenurkunde) und Prüfungen (z. B. Doktordiplom).
3) in Verbindung mit der Angabe des Faches ein berufsbezogener akademischer Grad (Hochschulausbildung). Die Entstehung der Diplomgrade in Deutschland geht auf einen Erlass vom 11. 10. 1899 zurück, durch den die technischen Hochschulen das Recht erhielten, die Grade des Diplomingenieurs (Abkürzung Diplomingenieur) und Doktoringenieurs (Abkürzung Dr.-Ing.) zu verleihen; nach dem Ersten Weltkrieg auch an anderen Hochschulen sowie für bestimmte wirtschafts- und naturwissenschaftlichen Fächer an Universitäten als ordnungsgemäße erste Abschlussprüfung eingeführt; seit dem 7. 6. 1939 prinzipiell gesetzlich geschützt. Heute verleihen wissenschaftliche Hochschulen (Universitäten, TU, TH), Gesamthochschulen, Fachhochschulen sowie Berufsakadademien (Letztere mit dem Zusatz FH beziehungsweise BA) den Diplomgrad für fast alle naturwissenschaftlichen, technischen, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fachrichtungen, wobei der Diplomingenieur in zahlreichen Fachrichtungen untergliedert ist. Die formale Einheitlichkeit sichern die »Allgemeinen Bestimmungen für Diplomprüfungsordnungen« an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen beziehungsweise an Fachhochschulen (jeweils von 1994) sowie die fachspezifischen Rahmenordnungen, beschlossen von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz. Der Erwerb des Diplomgrades setzt ein mindestens achtsemestriges Studium (mit Diplomvorprüfung nach dem Grundstudium, Diplomhauptprüfung und Diplomarbeit) voraus.
An privaten Lehranstalten erworbene Diplome, z. B. Diplomkosmetikerin, Diplomoptiker, sind keine akademischen Grade.
Österreich:
Technische Universität verleihen im Allgemeinen nach einem mindestens achtsemestrigen Studium und der Ablegung von zwei Diplomprüfungen (in einzelnen Fachrichtungen ist auch eine Diplomarbeit vorgeschrieben) den Titel eines Diplomingenieurs; der Titel eines Diplomierten Tierarztes wird an der Tierärztlichen Universität nach neun Semestern und der Ablegung von drei Staatsprüfungen erworben. Heute ist an die Stelle des Diplomtitels vielfach der Magistertitel getreten. - Schweiz: Das Diplom ist Abschluss von Ausbildungen auf der Sekundarstufe II (z. B. der Diplommittelschule), an höheren Berufs- und Fachschulen (Techniken, Kunstschulen, Konservatorien usw.), an Hochschulen (z. B. ETH) oder an Universitäten, wo es in der Regel den untersten akademischen Grad darstellt.
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Di|plom, das; -s, -e [lat. diploma < griech. díplōma = Handschreiben auf zwei zusammengelegten Blättern, Urkunde; eigtl. = zweifach Gefaltetes]: 1. a) amtliche Urkunde über eine abgeschlossene Universitäts- bzw. Fachhochschulausbildung, eine bestandene Prüfung für einen Handwerksberuf o. Ä.: das D. des Bäckermeisters hängt gerahmt im Schaufenster; ein D. über die bestandene Prüfung ausstellen, bekommen; b) berufsbezogener akademischer Grad, der nach einem mit einer Prüfung abgeschlossenen Studium erworben wird: ein D. erwerben; er hat sein D. [als Chemiker] gemacht; Abk.: Dipl. 2. Ehrenurkunde, die für eine bestimmte Leistung o. Ä. verliehen wird: der Hersteller bekam ein D. für sein Erzeugnis.
Universal-Lexikon. 2012.