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Sperrgebiet
Sperr|ge|biet ['ʃpɛrgəbi:t], das; -[e]s, -e:
Gebiet das (wegen militärischer Übungen, Krankheiten, Seuchen o. Ä.) für den allgemeinen Zugang offiziell gesperrt ist:
ein militärisches Sperrgebiet; wegen der Seuche wurde die Gegend zum Sperrgebiet erklärt; im Sperrgebiet finden Manöver statt.

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Spẹrr|ge|biet 〈n. 11abgesperrtes Gebiet, nicht allgemein zugängliches Gebiet

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Spẹrr|ge|biet, das:
a) nicht allgemein zugängliches Gebiet:
das Gelände, der Hafen ist militärisches S.;
ein fünf Kilometer breiter Grenzstreifen wurde zum S. erklärt;
b) Sperrbezirk (c).

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Sperrgebiet,
 
1) allgemein: Geländeteile oder Gebäude, die nicht allgemein zugänglich sind.
 
 2) Recht: im Seekriegsrecht ein Seegebiet, in dem ein Krieg Führender aufgrund einseitiger Erklärung besondere Rechte beansprucht, v. a. das Recht, die neutrale Schifffahrt zu beeinträchtigen. Soweit die Erklärung nur erfolgt, um neutrale Schiffe von einem beschränkten Seegebiet fernzuhalten, in dem Kampfhandlungen beabsichtigt sind, wird dies als völkerrechtlich zulässig erachtet, weil ausschließlich dem Schutz der Neutralen dienend. Die in beiden Weltkriegen als Repressalie ausgegebene Deklaration von Seegebieten (v. a. von Mittelmeer und Nordsee) zu Sperrzonen war dagegen völkerrechtswidrig, da sie in Wahrheit eine schrankenlose Kriegführung ermöglichen sollte. - In der DDR wurden der 500 m breite Schutzstreifen und die 5 km breite Sperrzone entlang der innerdeutschen Grenze als Sperrgebiet, später als »Grenzgebiet« bezeichnet.

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Spẹrr|ge|biet, das: a) nicht allgemein zugängliches Gebiet: das Gelände, der Hafen ist militärisches S.; ein fünf Kilometer breiter Grenzstreifen wurde zum S. erklärt; das Treffen ... wurde dann aber ... in die Hocheifel verlegt, einem S. mit weitgestreckten Bunkeranlagen (Zwerenz, Quadriga 7); b) vgl. ↑Sperrbezirk (c).

Universal-Lexikon. 2012.