Arbeit; Job; Anstellung; Beschäftigung; Maloche (umgangssprachlich); Tätigkeit; Gewerbe; Profession; Fachgebiet; Metier
* * *
Be|ruf [bə'ru:f], der; -[e]s, -e:[erlernte] Arbeit, Tätigkeit, mit der jmd. sein Geld verdient:
einen Beruf ergreifen, ausüben; seinem Beruf nachgehen; sie ist von Beruf Lehrerin.
* * *
Be|ruf 〈m. 1〉
1. Berufung, innere Bestimmung, Aufgabe, Sendung
2. gewerbl. ausgeübte od. auszuübende Tätigkeit, Erwerb des Lebensunterhaltes, Zugehörigkeit zu einem Erwerbszweig
● einen \Beruf ausüben, erlernen; einen \Beruf ergreifen; seinem \Beruf nachgehen ● ausgeübter, erlernter \Beruf; keinen festen \Beruf haben ● er ist von \Beruf Lehrer; den \Beruf zum Arzt, Maler, Musiker in sich fühlen ● was sind Sie von \Beruf? [→ rufen]
* * *
Be|ruf , der; -[e]s, -e [mhd. beruof = Leumund, von Luther gebraucht für »Berufung« (für griech. klẽsis, lat. vocatio), dann auch für »Stand u. Amt des Menschen in der Welt«, zu ↑ 1berufen]:
1. [erlernte] Arbeit, Tätigkeit, mit der jmd. sein Geld verdient; Erwerbstätigkeit:
ein kaufmännischer B.;
einen B. ergreifen, ausüben;
du hast deinen B. verfehlt (auch scherzh.; hast besondere Fähigkeiten auf einem nicht zu deinem Beruf gehörenden Gebiet);
seinem B. (der Berufsarbeit) nachgehen;
sich in seinem B. wohlfühlen;
sie steht seit zwanzig Jahren im B. (ist seit zwanzig Jahren berufstätig);
er ist von B. Bäcker (hat den Beruf des Bäckers erlernt);
etw. von -s wegen tun.
* * *
Beruf,
innerhalb einer bestimmten gesellschaftlichen Organisationsform von Arbeit ein Muster spezialisierter Tätigkeiten, das zum Zwecke der (materiellen) Bedürfnisbefriedigung von Menschen übernommen wird (objektiver beziehungsweise äußerer Beruf). Zugleich meint Beruf die auf Ausbildung beziehungsweise auf spezielle Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen gegründete, auf Dauer angelegte, sinnerfüllte innere Bindung einer Person an einen Funktionsausschnitt aus der arbeitsteilig strukturierten Gesellschaft (subjektiver beziehungsweise innerer Beruf). Objektiver und subjektiver Beruf sind aufeinander bezogen. Entkoppelungserscheinungen manifestieren sich im öffentlichen Bewusstsein als »Berufsproblem« oder auch als »Krise des Berufs«. Gegenwärtig treten sie deutlich zutage. Das ist insbesondere zurückzuführen auf den Wandel traditioneller Wertorientierungen, auf tief greifende Veränderungen der Berufsinhalte sowie auf die Verschlechterung der Möglichkeiten einer dauerhaften befriedigenden Integration in das Beschäftigungswesen.
Entwicklung des Berufsbegriffes
Die der Bedürfnisbefriedigung dienende Arbeit vollzog sich im Verlauf der Geschichte nicht von vornherein innerhalb institutionalisierter Berufe. Zwar wurde sie bereits lange vor der Entstehung moderner Volkswirtschaften in den Eigenwirtschaften auf die Hausgenossen verteilt, wobei wichtigstes Zuordnungskriterium das Geschlecht war (hinzu traten Alter, familiärer Status und besondere Fähigkeiten). Zur Ausformung von Berufen kam es jedoch erst, als die an konkrete situative Gegebenheiten gebundene häusliche Arbeitsverteilung in einem Prozess der Funktionsausgliederung durch die produktivere gesellschaftliche Arbeitsteilung (A. Smith) ergänzt und später zum Teil von ihr abgelöst wurde. Produktionsprozesse, Produktionsabschnitte und charakteristische persönliche Dienstleistungen erfuhren eine institutionelle Verselbstständigung (K. Bücher); überindividuelle »Muster von Arbeitskraft« (U. Beck u. a.) bildeten sich heraus. Die berufliche Ausdifferenzierung verlief in den verschiedenen Kulturräumen - beeinflusst von der jeweiligen Herrschaftsordnung - uneinheitlich. Unsere gegenwärtige beruflich strukturierte Arbeitswelt steht in einer im Mittelalter ansetzenden, vornehmlich vom Handwerk her bestimmten Entwicklungslinie. Doch bildeten die Haushalte v. a. auf dem Land, aber auch in der Stadt noch bis in das 19. Jahrhundert hinein Produktionsgemeinschaften mit breitem Leistungsspektrum. Erst seit dem Einsetzen der industriellen Revolution kam es zu einer immer umfassenderen Versorgung mit Gütern aller Art über den Markt. Mit der Arbeitsteilung entstanden soziale Abhängigkeiten, die sich zunächst in den ständischen Strukturen des Mittelalters verfestigten. Die für die Berufsausübung maßgeblichen Vorgaben wurden vom sozialen Verband bestimmt, dem der Beruf zugeordnet war (Zünfte). Die Eingliederung des Einzelnen in die Standesgesellschaft war im Allgemeinen vorgegeben durch Geburt, geschah nicht durch einen Akt freier Berufswahl. Während die bäuerliche Bevölkerung und auch die breiten besitzlosen ländlichen und städtischen Unterschichten sich das für wechselnde Funktionen erforderliche Können en passant aneignen mussten, durchliefen Adel, Gelehrte und Handwerker ein spezifisches System von Qualifikationsstufen.
Die in ständischen Traditionen verkrusteten Produktionsverhältnisse wurden durch den im ausgehenden 18. Jahrhundert einsetzenden, von Liberalismus und Rationalisierungsstreben gespeisten Modernisierungsprozess gründlich verändert. An die Stelle der sich auf komplexe Qualifikationen stützenden, produktorientierten handwerklichen Berufsarbeit trat in immer weiteren Bereichen die Produktionsweise der vom Stand technischer Errungenschaften her organisierten »großen Industrie« (K. Marx). Die Arbeitsteilung schlug hier in Arbeitszerlegung um: Einfache, unselbstständige Arbeitsverrichtungen (K. Bücher), denen der Einzelne kein persönliches Gepräge zu geben vermochte, wurden zum Inhalt seiner Berufsarbeit. Wo die Prinzipien der »wissenschaftlichen Betriebsführung« (F. W. Taylor) zur Anwendung kamen, entwickelte sich »ein System kunstvoll ineinander greifender Arbeitsleistungen, deren Vollbringer auswechselbare Funktionäre in Menschengestalt« darstellten (W. Sombart).
Von berufsständischer Determination befreit, erschien der Einzelne dazu aufgerufen, sich je nach Talent und erworbener Qualifikation optimal zu platzieren. Das bedeutete die volle Einbeziehung der menschlichen Arbeitskraft in einen Marktmechanismus. Die Chance, über den Markt Status- und Einkommenserwartungen zu realisieren sowie Führungs- und Expertenfunktionen zu erlangen, bestimmte sich jedoch nicht allein nach der Leistungsfähigkeit der Konkurrenten, sondern war entscheidend von deren sozialer und ökonomischer Ausgangslage abhängig.
Beruf im 20. und beginnenden 21. Jahrhundert
Noch bis zum Ende des 19. Jahrhundert, in Preußen nachweisbar bis 1929, wurden in Urkunden, Standesregistern, Familienstammbüchern, An- und Abmeldeformularen bei den Einwohnermeldeämtern, aber auch bei statistischen Erhebungen anstelle des heute gebräuchlichen Berufs der Stand oder das Gewerbe erfragt und registriert. Vorherrschend waren damit Elemente, die man heute in der Kategorie Stellung im Beruf (Selbstständiger, Unternehmer, Angestellter usw.) findet, kombiniert mit wirtschaftsfachlichen beziehungsweise betrieblichen Gegebenheiten (z. B. Salzgewinnung, Bergbau).
Erst mit der Berufszählung des Jahres 1925 wurde zwischen Gewerbe (Zweig)/Betrieb einerseits und Beruf (als ausgeübte Tätigkeit) andererseits unterschieden. Seither war die Berufsstruktur in drei Dimensionen darstellbar: 1) arbeitsrechtliche Gliederung nach der Stellung im Beruf (z. B. Beamte, Arbeiter); 2) sektorale oder wirtschaftliche Gliederung (z. B. Landwirtschaft, Baugewerbe); 3) berufliche Gliederung im engeren Sinne der ausgeübten Tätigkeit (z. B. Schlosser, Köchin, Kindergärtnerin). Die Ebene der Qualifikation kam erst später als weiterer Gliederungsaspekt hinzu.
Mit dieser Einengung des Berufs auf die ausgeübte Tätigkeit gingen ein Abrücken von der vormaligen Berufsidee im Sinne von »Berufung« und eine stärkere Identifizierung von Beruf als bloßes Erwerbsmittel einher. Zwei Definitionen können dies verdeutlichen: »Beruf als Chance zu allgemeiner Menschenbildung; als Kulturleistung und Dienst an der Gemeinschaft; Berufung zu auf Eignung und Neigung basierender Aufgabe und zur Entfaltung der Arbeit« (H. A. Hesse). Dagegen definierte das Statistisches Bundesamt 1988 Berufe als die auf Erwerb gerichteten, charakteristischen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Erfahrungen erfordernden und in einer typischen Kombination zusammenfließenden Arbeitsverrichtungen, durch die der Einzelne an der Leistung der Gesamtheit im Rahmen der Volkswirtschaft mitwirkt.
Die zuletzt genannte recht technische Definition, die weder sozialethische noch berufspädagogische Aspekte beinhaltet, ist gleichwohl von hoher Bedeutung, da ihr die Betrachtungsweise zugrunde liegt, nach welcher die Erwerbsbevölkerung in immer kürzer werdenden Abständen nach der »Klassifizierung der Berufe« gegliedert wird. Die sich dabei ergebenden Unterschiede zeigen Umfang, Richtung und Geschwindigkeit beruflicher Veränderungen an. Nur mit ihrer Hilfe ist es möglich, den Wandel der Berufsstrukturen, der in den letzten Jahrzehnten zu einem gewichtigen Thema geworden ist, quantitativ zu erfassen. Dieser Wandel ist insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen: 1) die Arbeitsteilung, die bei der Zerlegung der Tätigkeitskomplexe in industriellen Fertigungsverfahren angewendet wird; 2) die Professionalisierung beziehungsweise Verberuflichung, wenn aus einem Aufgabengebiet ein eigenständiger Beruf wird (z. B. der Animateur bei den Reiseveranstaltern); 3) der Einfluss der technischen Entwicklung, insbesondere bei Systemerfindungen (z. B. Informations- und Kommunikationstechnologien); 4) die Veränderung der Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen; 5) allgemein auch die Freisetzungen, die durch Produktivitätssteigerungen entstehen (F. Stooß).
Diese u. a. Einflüsse haben dazu geführt, dass von den Erwerbspersonen in Deutschland zur Jahrhundertwende (1999) nur noch 2,6 % in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren gegenüber rund 22 % (alte Bundesländer) im Jahr 1951. Andererseits hat sich die Zahl der Beschäftigten im Bereich der Dienstleistungen (einschließlich Handel und Verkehr) von (1951) 21,8 % auf (1999) 67,5 % mehr als verdreifacht. Im produzierenden Gewerbe stiegen die Beschäftigungsanteile von (1951) 40,8 % auf (1970) fast 50 %; sie sind jedoch seit der ersten Ölkrise rückläufig und betragen gegenwärtig (1999) noch 30 %. In den neuen Bundesländern (1999: 3,7 % Land- und Forstwirtschaft; 65,9 % Dienstleistungen; 30,4 % produzierendes Gewerbe) setzte 1990 ein Transformationsprozess ein, der zwar noch nicht abgeschlossen ist, aber in dessen Verlauf sich die sektoralen Strukturen der Erwerbstätigkeit bereits deutlich an die der alten Bundesländer (1999: 2,4 % Land- und Forstwirtschaft; 67,8 % Dienstleistungen; 29,9 % produzierendes Gewerbe) angeglichen haben.
Noch deutlicher zeigt die Entwicklung der Beschäftigung nach Tätigkeitsbereichen den Trend zu den Dienstleistungen, denn ein hoher und wachsender Anteil der Erwerbstätigen übt auch im produzierenden Gewerbe Dienstleistungstätigkeiten aus. Insgesamt betrug dieser Beschäftigtenanteil 1995 über 69 %. Dabei ist allerdings zu beachten, dass seit Beginn der 1990er-Jahre v. a. die sekundären Dienstleistungstätigkeiten zugenommen haben, während der Anteil der primären Dienstleistungen konstant blieb. Produktionsorientierte Tätigkeiten verloren dagegen weiter an Bedeutung. Nach einer Prognose (erstellt bis 2010) werden sich diese Entwicklungen fortsetzen, bei geringer Zunahme der primären Dienstleistungen. (Tabelle 1)
Vor diesem Hintergrund ist auch ein weiterer Anstieg der Qualifikationsanforderungen im Beschäftigungssystem vorgezeichnet. Die seit den 1980er-Jahren festzustellenden Tendenzen werden sich fortsetzen, wobei die Konsequenzen für das allgemeine Bildungssystem allerdings erst seit jüngster Zeit diskutiert werden: Die Chancen am Arbeitsmarkt sind umso geringer, je niedriger die berufliche Qualifikation ist; hinsichtlich der Arbeitsplatzanforderungen ist von immer anspruchsvolleren Tätigkeitsprofilen auszugehen. So wird für das Jahr 2010 erwartet, dass der Bedarf an Erwerbstätigen mit einer abgeschlossenen Lehre mit rund 60 % den gleichen Wert aufweist wie 1995, während Personen ohne Ausbildung nur noch einen Anteil von rund 11 % der Erwerbstätigen (1995: rund 17 %) ausmachen werden. Auf rund 17 % steigen wird dagegen der Anteil der Erwerbstätigen mit Hochschul- und Fachhochschulabschluss (1995: rund 14 %).
Die Analyse der gegenwärtigen Beschäftigungsstruktur nach Berufen bestätigt die obigen Aussagen weitgehend, verdeutlicht allerdings auch Ausnahmen: so findet man unter den Berufen mit der stärksten Beschäftigtenzunahme zwischen 1993 und 1999 (erwartungsgemäß) die Datenverarbeitungsfachleute, aber im noch stärkeren Umfang die Sozialarbeiter und -pfleger. Daneben haben Berufe des Gesundheitswesens (Krankenschwestern, Sprechstundenhelferinnen, Krankengymnastinnen u. a.) an Bedeutung gewonnen, ebenso wirtschaftsnahe Berufe (z. B. Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Bankfachleute). Zugenommen haben auch Berufe mit geringeren Qualifikationsanforderungen (Kellner, Pförtner, Kassierer u. a.), wobei diese Zunahme allerdings nicht ausreicht, das Potenzial an gering Qualifizierten zu absorbieren. Das wird durch eine sich verfestigende hohe qualifikationsspezifische Arbeitslosigkeit dieser Gruppe verdeutlicht. (Tabelle 2).
Besonders hervorzuheben innerhalb der gegenwärtigen und in Bezug auf die künftige Entwicklung sind die Tätigkeiten im Umfeld der Informationstechnologie. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Computerberufen im engeren Sinn (Bereiche: Softwareentwicklung, Implementierung von Hard- und Software, Systembetreuung, Nutzerschulung) und der sehr viel größeren Anzahl von Tätigkeiten, die Kenntnisse der Informationstechnologie und Fertigkeiten ihrer Anwendung beinhalten. Einige der neuen Berufe haben mittlerweile auch die amtliche Klassifizierung erhalten und wurden (1992 und 1997) in das Berufs-Klassifizierungsverzeichnis des Statistischen Bundesamts aufgenommen (u. a. Softwareentwickler, Datenverarbeitungs-Organisatoren, -Vertriebsfachleute, -Kaufleute, Wirtschaftsinformatiker). 1999 gab es in Deutschland rund 339 000 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Computerfachleute (etwa die Hälfte mit Hochschulausbildung); seit Mitte der 1980er-Jahre wächst ihre Zahl mit sich beschleunigender Tendenz. (Tabelle 3).
Bezogen auf die Verbreitung der Informationstechnologie an den Arbeitsplätzen insgesamt arbeiteten 1999 rund 62 % aller Erwerbstätigen in Deutschland zumindest gelegentlich mit Computern beziehungsweise computergesteuertem Gerät (1985: rund 21 %), während es dreißig Jahre zuvor lediglich ein halbes Prozent waren, die an »elektronischen Datenverarbeitungsanlagen« arbeiteten.
Der rasche Wandel der Berufsstruktur beziehungsweise der beruflichen Tätigkeiten, die Entwertung von Kenntnissen und Fertigkeiten sowie die Notwendigkeit beziehungsweise der Zwang, sich veränderten Bedingungen anzupassen, bringen eine Fülle von Problemen mit sich: Der Dauer- oder Lebensberuf ist im Schwinden begriffen.
Ein Großteil der Erwerbsbevölkerung wird im Erwerbsleben mit mehrmaligem Berufswechsel konfrontiert, wobei der Grad der Anpassungsleistung (totaler, partieller Berufswechsel) breit streut.
Das Motto »lebenslanges Lernen« trägt diesen Problemen - in unterschiedlichen Formen und in unterschiedlichen erwerbsbiographischen Abschnitten - Rechnung. Mit dem Konzept der Schlüsselqualifikationen (Mertens) wird versucht, in der schulischen und beruflichen Ausbildung solche Qualifikationen zu vermitteln, die für die Bewältigung zukünftiger Anforderungen übergeordnete Bedeutung haben. Schlüsselqualifikationen sind demnach solche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die keinen unmittelbaren und begrenzten Bezug zu bestimmten, disparaten praktischen Tätigkeiten erbringen, sondern vielmehr die Eignung für eine große Zahl von Positionen und Funktionen als alternative Optionen zum gleichen Zeitpunkt sowie die Eignung für die Bewältigung einer Sequenz von (meist unvorhersehbaren) Änderungen und Anforderungen im Laufe des Lebens. Das »Lernen lernen« erhöht die berufliche Flexibilität und die Fähigkeit zur Anpassung an sich ändernde Aufgaben. Allerdings ist die Forderung nach lebenslangem Lernen bislang weder konzeptionell noch institutionell befriedigend umgesetzt worden. Dies gilt in gleicher Weise für die Schlüsselqualifikationen.
Qualifikatorische Anpassungen erfolgen überwiegend im Rahmen der betrieblichen Weiterbildung. Den höchsten Anteil hat die Qualifizierung durch Anweisung beziehungsweise Einweisung direkt am Arbeitsplatz (Learning by Doing), eher klein ist der Anteil der formal organisierten, dann jedoch häufig zertifizierten Weiterbildung. Berufliche Fort- und Weiterbildung erfolgt jedoch auch außerhalb der Betriebe. Im Modell der Job-Rotation (Dänemark; für Deutschland geplant) werden Arbeitnehmer für längere Zeiträume, z. B. bis zu einem Jahr, zur Weiterbildung beurlaubt. Sie erhalten zum Teil Unterstützungsleistungen vom Staat beziehungsweise von der Arbeitsverwaltung; ihre Stelle wird zwischenzeitlich mit einem Arbeitslosen besetzt. Besondere Hilfestellung bei der beruflichen Anpassung wird Arbeitslosen beziehungsweise von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen gewährt (§§ 77—96 SGB III). Durch berufliche Weiterbildung wurden 1998-2000 insgesamt 1,65 Mio. Personen gefördert.
Das berufliche System in entwickelten Marktwirtschaften ist insgesamt bemerkenswert flexibel. Friktionen in dem Sinne, dass eine große Zahl von Arbeitsplätzen wegen Diskrepanzen zwischen Anforderungen und entsprechenden Qualifikationen bei einer hohen Zahl an Arbeitslosen nicht zu besetzen gewesen wären, hat es in der Nachkriegszeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht gegeben und gibt es auch heute in Deutschland nicht.
In jüngerer Zeit haben die Versuche zugenommen, den Beruf stärker funktional zu fassen, das heißt unter dem Begriff allein die berufsstatistisch relevante Spezifizierung, Spezialisierung und Kombination von Leistungen einer Person (M. Weber) zu subsumieren. Diese Versuche haben sich nur dort voll durchgesetzt, wo quantitative Kenntnisse über Stand und Wandel von Tätigkeiten und Qualifikationen unabdingbar sind. Daneben bleibt eine im öffentlichen Bewusstsein tief verwurzelte mythische Dimension des Berufs, die sich nicht per Definition eliminieren lässt.
In seiner begriffsgeschichtlichen Tradition bedeutet Beruf immer auch das von Normen bestimmte innere Zugeordnetsein der Einzelperson zu konkreten Arbeitsaufgaben. Die Berufswahl sollte individuellen Neigungen folgen, mit der Berufsausübung wird die Selbstverwirklichung des Einzelnen angestrebt. Allerdings ist dieses Ideal, bezogen auf die Gesamtheit, unrealistisch, da den Berufswünschen der Menschen weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht entsprechende Ausbildungs- und Arbeitsplätze gegenüberstehen. Dieses Ungleichgewicht, wie auch die Tatsache, dass Berufe Zugang zu ungleichen Einkommens- und sozialen Chancen, wie Macht und Einfluss, eröffnen, erklärt die Konkurrenz um sie. In der Entstehungsphase des Kapitalismus erhielt der berufliche Erfolg vom kalvinistischen Prädestinationsglauben her seine religiöse Sinngebung: Am privatwirtschaftlichen Profit des beruflichen Tuns zeige sich, ob eine Person durch Gottes Gnade erwählt worden sei. Damit wurde (so M. Weber) die Leistungskonkurrenz legitimiert und zu einer zentralen Institution der Gesellschaft.
M. Luther entwickelte einen Berufsbegriff, wonach jeder seinen Fähigkeiten, seinem Stand entsprechend wirken solle, um Gott zu dienen. Die daraus abgeleitete Pflicht zum Dienst am Nächsten konstituierte ein Berufsmotiv, das geeignet war, den Menschen nachhaltigen Sinn ihrer Arbeit zu vermitteln. Das religiöse Argument besitzt heute in unserer pluralistischen Gesellschaft eine zu geringe Kraft, um dies leisten zu können. So richtet sich die Frage darauf, ob es säkularisierte Sinnbezüge gibt, die es dem Einzelnen ermöglichen, sich einer der Berufsrollen des heutigen Beschäftigungswesens zuzuordnen, in seiner Erwerbstätigkeit mehr als ein Mittel zur Befriedigung seiner materiellen Bedürfnisse zu sehen. Die Einsicht in die Abhängigkeit aller von allen, das »Gebrauchtwerden« jeder Tätigkeit in der arbeitsteilig strukturierten Gesellschaft, könnte Grundlage einer solchen Haltung sein, sich an einem bestimmten Ort und in einer bestimmten Position um des Ganzen wie um des Nächsten willen in Selbstbeschränkung zu engagieren und auch konkret ausgeübte einfache Funktionen als Beruf zu deuten.
Andererseits stellen jedoch v. a. viele junge Menschen heute komplexere Anforderungen an ihren Beruf als frühere Generationen: Die Arbeit muss Spaß machen und Anerkennung und Bestätigung (häufig durch den Umgang mit Menschen) bieten, Leistung und Verantwortung müssen sich finanziell auszahlen, Teamarbeit, Fortbildungsangebote und relative Selbstständigkeit bei der Organisation der Arbeit sollen Freiräume für Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung bieten. Hier wird deutlich, welche Auswirkungen der Wertewandel auf die Berufe hat: Es kommt zu einer Differenzierung der Motive und der Einstellungen zur Arbeit und zum Beruf, in dessen Folge Berufe und Branchen, die den neuen Werten gerecht werden, stärker nachgefragt werden als solche, in denen traditionelle Vorgaben (z. B. monotone, körperlich schwere Arbeit, ungünstige Arbeitszeiten, Unterordnung) dominieren. Die komplexen beruflichen Ausbildungen, die von der Mehrheit der heutigen Generation durchlaufen werden (nur noch 16,7 % der Erwerbstätigen hatten 1995 keine formal abgeschlossene berufliche Ausbildung; 1985 waren dies noch 25,2 %), bieten gute Voraussetzungen für die Entfaltung gesellschaftlicher Verantwortung. Fraglich erscheint jedoch, ob eine in der Ausbildungsphase gewonnene Einstellung bei permanenter einseitiger Beanspruchung das ganze Erwerbsleben zu bestimmen vermag. Dies gilt insbesondere für diejenigen, die zu einem Berufswechsel gezwungen sind; 1991/92 haben 42 % beziehungsweise 49 % der Erwerbstätigen, je nach Differenzierung in Berufsbereiche beziehungsweise Berufsgruppen, ihre berufliche Tätigkeit mindestens einmal gewechselt.
Im Gegensatz zu einer solchen auf Dauer angelegten Berufsarbeit, die mit vergleichsweise hoher persönlicher Identifikation verbunden ist und den Menschen Lebenssinn vermitteln kann, handelt es sich beim Job um eine eher kurzfristige Erwerbstätigkeit, die in der Regel direkt auf den Verdienst abzielt. Immer mehr Menschen üben heute zumindest zeitweilig, oftmals als Teilzeitkräfte und in sozialrechtlich ungeschützten Arbeitsverhältnissen, einen oder mehrere Jobs aus. V. a. in der Gastronomie und im Handel, aber auch in anderen Dienstleistungsbereichen sind eine Reihe derartiger, so genannter prekärer Arbeitsverhältnisse entstanden.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Arbeit · berufliche Bildung · Bildung · Freizeit · Job · Kalvinismus · protestantische Ethik
M. Weber: Die prot. Ethik u. der Geist des Kapitalismus, in: M. Weber: Ges. Aufs. zur Religionssoziologie, Bd. 1 (1920, Nachdr. 1972);
K. Dunkmann: Die Lehre vom B. Eine Einf. in die Gesch. u. Soziologie des B. (1922);
K. Bücher: Die Entstehung der Volkswirtschaft, 2 Bde. (8-171925-26);
A. Hartmann: Das kath. B.-Ethos (21964);
H. A. Hesse: Berufe im Wandel (21972);
F. Stooß: Die Systematik der Berufe u. der berufl. Tätigkeiten, in: Hb. der B.-Psychologie, hg. v. K.-H. Seifert (1977);
U. Beck u. a.: Soziologie der Arbeit u. der Berufe (1980);
J. Zabeck: Berufspädagog. Aspekte einer Sozialgesch. des B., in: Zw. Schule u. B.-Bildung, hg. v. L. Beinke (1983);
W. Weber: B., in: Staatslex., hg. v. der Görres-Gesellschaft, Bd. 1 (71985);
H.-P. Blossfeld: Kohortendifferenzierung u. Karriereprozeß. Eine Längsschnittstudie über die Veränderung der Bildungs- u. Berufschancen im Lebenslauf (1989);
Technolog. Wandel u. Beschäftigung. Fakten, Analysen, Trends, hg. v. R. Schettkat u. M. Wagner (1989);
Hb. zur Berufswahlvorbereitung, hg. v. der Bundesanstalt für Arbeit (1992);
W. Dostal: Beschäftigungsgewinne in Informationsberufen, in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (4/1999); A. Reinberg: Der qualifikator. Strukturwandel auf dem dt. Arbeitsmarkt. Entwicklung, Perspektiven und Bestimmungsgründe, in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (4/1999); R. Schüssler u. a.: Quantitative Projektion des Qualifikationsbedarfs bis 2010, Beitrr. aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Bd. 221 (1999);
I. Weidig u. a.: Arbeitslandschaft 2010 nach Tätigkeiten u. Tätigkeitsniveaus, Beitrr. aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Bd. 227 (1999).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Arbeiten in neuen Strukturen
* * *
Be|ruf, der; -[e]s, -e [mhd. beruof = Leumund, von Luther gebraucht für „Berufung“ (für griech. klẽsis, lat. vocatio), dann auch für „Stand u. Amt des Menschen in der Welt“, zu berufen]: 1. [erlernte] Arbeit, Tätigkeit, mit der jmd. sein Geld verdient; Erwerbstätigkeit: ein technischer, freier, akademischer, bürgerlicher, kaufmännischer B.; einen B. ergreifen, ausüben; Gustl nahm sich vor, alle seine Kinder einen richtigen B. lernen zu lassen (Kühn, Zeit 217); Der Entschluss, den B. zu wechseln, war zu diesem Zeitpunkt noch keineswegs gefasst (Schreiber, Krise 215); du hast deinen B. verfehlt (auch scherzh.; hast besondere Fähigkeiten auf einem nicht zu deinem Beruf gehörenden Gebiet); seinem B. (der Berufsarbeit) nachgehen; sich in seinem B. wohl fühlen; Ich versuchte mich in den verschiedensten -en (Böll, Erzählungen 37); er steht seit zwanzig Jahren im B. (ist seit zwanzig Jahren berufstätig); er ist von B. Bäcker (hat den Beruf des Bäckers erlernt); etw. von -s wegen tun. 2. (geh. veraltend) ↑Berufung (2), innere Bestimmung: wie ein Priester der Kirche dient und verpflichtet ist, die Freuden des Lebens seinem heiligen -e zum Opfer zu bringen (Thieß, Legende 147).
Universal-Lexikon. 2012.