Akademik

Allemande
Alle|man|de 〈[ almã:d(ə)] f. 19; Mus.〉
1. 〈16. Jh.〉 alter deutscher Volkstanz im 4/4-Takt
2. 〈dann〉
2.1 Gesellschaftstanz im 3/4-Takt
2.2 ruhiger Tanzsatz, bes. als Teil der Suite
[<frz. (danse) allemande „deutscher (Tanz)“]

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Allemande
 
[al'mãd(ə), französisch »deutscher (Tanz)«] die, -/-n, ein dem deutschen Tanz (»Dantz«) verwandter, mäßig schneller Schreittanz für mehrere Paare, der unter dieser Bezeichnung zuerst um 1550 in französischen und niederländischen Lautenwerken belegt ist. Als Gesellschaftstanz v. a. in Frankreich, aber auch in England und Spanien verbreitet und noch bis Ende des 18. Jahrhunderts gepflegt, entwickelte sich die Allemande seit Beginn des 17. Jahrhunderts unter dem Einfluss der englischen und französischen Ensemblekompositionen mehr und mehr zu einem stilisierten Spielstück und bildete als solches bald einen festen Bestandteil der Suite. Ihre Merkmale sind hier: zweiteilige Form, Geradtaktigkeit, Auftaktbeginn, thematisch-polyphone oder homophon-kantable Setzweise.
 

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Al|le|man|de [alə'mã:də], die; -, -n [frz. (danse) allemande, eigtl. = deutsch(er Tanz)] (Musik): a) alter deutscher Tanz in geradem Taktmaß u. gemäßigtem Tempo; b) Satz einer Suite (eine Allemande in stilisierter Form).

Universal-Lexikon. 2012.