Be|lịch|tung 〈f. 20; Fot.〉
1. das Belichten
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Be|lịch|tung, die; -, -en:
die B. war zu kurz;
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Belichtung,
1) Optik, Densitometrie, Photometrie: Formelzeichen H oder Hv, eine photometrische Größe, das Produkt aus Beleuchtungsstärke E und der Zeit t (Belichtungsdauer): H = E · t, bei zeitlich veränderlichem E der zeitintegrale Mittelwert. SI-Einheit der Belichtung ist die Luxsekunde (Einheitenzeichen lx · s).
2) Fotografie: Exposition, der Vorgang einer bilderzeugenden Lichteinwirkung auf die lichtempfindliche Schicht eines Aufzeichnungsmaterials (z. B. fotograf. Emulsion). Durch die in ihrer Intensität und Dauer durch die Blendenöffnung (Blende) und die Öffnungszeit des Kameraverschlusses (Belichtungszeit) bei Berücksichtigung der Schichtempfindlichkeit gesteuerte Belichtung entsteht - von Spezialverfahren abgesehen (z. B. Verwendung von fotoausbleichbaren Farbstoffen) - in der lichtempfindlichen Schicht ein unsichtbares, latentes Bild, das erst durch die Entwicklung sichtbar und anschließend durch Fixieren haltbar gemacht wird. Zu schwache Belichtung nennt man Unterbelichtung, zu reichliche Belichtung Überbelichtung. Für spezielle Belichtungsverfahren sind neben der eigentlichen Bildbelichtung zusätzliche Hilfsbelichtungen notwendig (Vorbelichtung, Nachbelichtung).
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Universal-Lexikon. 2012.