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Ertrag
Gewinn; Gewinnspanne; Profit; Verdienstspanne; Überschuss; Erlös; Ausbeute; Marge; Gewinnmarge; Einnahmen; Einkünfte; Rendite; Erwerb; Aufwand; Aufschlag; Abgabe; Zins; Verzinsung

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Er|trag [ɛɐ̯'tra:k], der; -[e]s, Erträge [ɛɐ̯'trɛ:gə]:
a) bestimmte Menge [in der Landwirtschaft] erzeugter Produkte:
der Acker erbringt gute Erträge; der Ertrag eines Ackers; durch Düngung höhere Erträge erzielen.
Syn.: Ausbeute, Ernte.
Zus.: Bodenertrag, Ernteertrag, Getreideertrag.
b) finanzieller Nutzen; Gewinn, den etwas einträgt:
seine Wertpapiere brachten einen guten Ertrag; sie verfügt über Erträge aus Beteiligungen und Vermietungen.
Syn.: Einkünfte <Plural>, Einnahmen <Plural>, Erlös, Profit, Rendite, Überschuss.
Zus.: Gesamtertrag, Nettoertrag, Reinertrag.

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Er|trag 〈m. 1uGewinn, Nutzen, Ausbeute, Ergebnis ● der \Ertrag seiner Arbeit; die Erträge des Bodens, der Felder ● \Ertrag abwerfen, bringen, geben, liefern, erzielen ● geringer, guter, hoher, ungenügender \Ertrag; er hat sein Kapital gut angelegt, so dass es reichen \Ertrag abwirft ● er lebt gut vom \Ertrag seiner Bücher

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Er|trag , der; -[e]s, Erträge [rückgeb. aus veraltet ertragen = einbringen, Nutzen abwerfen]:
1. bestimmte Menge [in der Landwirtschaft] erzeugter Produkte:
der Acker brachte dieses Jahr gute Erträge;
durch Düngung höhere Erträge erzielen.
2. finanzieller Nutzen; Gewinn, den etw. einträgt:
der E. eines Unternehmens;
seine Häuser werfen gute Erträge ab;
sie lebt vom E. ihrer Bücher.

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Ertrag,
 
1) Betriebswirtschaftslehre: Bezeichnung für die periodisierten, erfolgswirksamen Einnahmen eines Unternehmens (z. B. aus Verkauf der vom Betrieb erstellten Güter und Leistungen); Gegensatz: Aufwand. Ertrag stellt die positive Komponente des im Rahmen der Finanzbuchhaltung (Gewinn-und-Verlust-Rechnung) zu ermittelnden pagatorischen Erfolges dar; übersteigt (unterschreitet) der Ertrag den Aufwand, erzielt das Unternehmen einen Gewinn (Verlust). Wichtige Unterteilungen sind: betriebsbedingter Ertrag (Betriebsertrag) und betriebsfremder Ertrag, der mit dem Betriebszweck nicht in unmittelbarem Zusammenhang steht (z. B. Währungsgewinne); in beiden Fällen kann es sich um periodenzugehörigen oder periodenfremden Ertrag (z. B. Steuerrückzahlung) handeln. Periodenfremder Betriebsertrag und betriebsfremder Ertrag bilden den neutralen Ertrag. Weiterhin werden regelmäßige Erträge (z. B. Umsatzerlöse) von außergewöhnlichen Erträgen (z. B. dem Betrieb erlassene Schulden) und Erträgen aus Wertzuwächsen (z. B. aktivierte Eigenleistungen) unterschieden.
 
 2) Volkswirtschaftslehre: Gütermenge, die mit einem gegebenen Einsatz an Produktionsfaktoren in einer bestimmten Periode erzeugt wird.

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Er|trag, der; -[e]s, Erträge [rückgeb. aus veraltet ertragen = einbringen, Nutzen abwerfen]: 1. bestimmte Menge [in der Landwirtschaft] erzeugter Produkte: der Acker brachte, lieferte dieses Jahr gute, reiche, magere Erträge; durch Düngung höhere Erträge erzielen. 2. finanzieller Nutzen; Gewinn, den etw. einträgt: der E. eines Geschäfts, Unternehmens; seine Häuser werfen gute Erträge ab; er lebt vom E. seiner Bücher; Ü Die Intensität eines Lebens, sein geistiger E. ist wichtiger als die Anzahl der gelebten Jahre (Molo, Frieden 28).

Universal-Lexikon. 2012.