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Ọb|li|go 〈n. 15〉 Verbindlichkeit, Haftung ● ohne \Obligo 〈Abk.: o. O.〉 ohne Haftung, ohne Gewähr [ital.]
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Ob|li|go [auch: 'ɔb… ], das; -s, -s [ital. ob(b)ligo, zu: ob(b)ligare < lat. obligare = (an)binden] (Wirtsch.):
1. Verpflichtung:
im O. sein, stehen.
2. Gewähr:
O. für etw. übernehmen;
ohne O. (Abk.: o. O.);
außer Obligo (österr.; ohne Obligo).
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Obligo
[italienisch, zu obbligare, lateinisch obligare, obligat] das, -s/-s,
1) allgemein: Verpflichtung, Verbindlichkeit.
2) Wechsel- und Scheckrecht: Haftung aus der Ausstellung oder Übertragung eines Wechsels (Wechselobligo) oder Schecks; ohne Obligo, Abkürzung ohne Ort, frei von Obligo, ohne Gewähr, ein die Haftung ausschließender Vermerk auf Wechseln (»Angstklausel«). Bei Bankauskünften soll der Zusatz »ohne Obligo« die Haftung der Bank für unrichtige Auskünfte ausschließen; der Haftungsausschluss ist unwirksam bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Obli|go [auch: 'ɔb...], das; -s, -s [ital. ob(b)ligo, zu: ob(b)ligare < lat. obligare, ↑obligieren] (Wirtsch.): 1. Verpflichtung: Das Bonner O. kann ... auf über sechs Milliarden Mark ansteigen (Spiegel 41, 1980, 20); im O. sein, stehen; Das Lieferland muss finanziell ins O., es muss ihm am eigenen Geldbeutel wehtun, wenn es Verträge nicht einhält (Zeit 23. 1. 81, 23). 2. Gewähr: O. für etw. übernehmen; ohne O. (Abk. o. O.); Wenn er als Vermittler den Quatsch schon mache, dann ohne O. (Spiegel 39, 1981, 104).
Universal-Lexikon. 2012.