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Vorsatz
Ziel; Zweck; Absicht; Versuch; Unternehmung; Einheitenvorsatz; Vorsatz für Maßeinheiten; Einheitenpräfix; Präfix

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Vor|satz ['fo:ɐ̯zats̮], der; -es, Vorsätze ['fo:ɐ̯zɛts̮ə]:
etwas, was sich jmd. bewusst, entschlossen, fest vorgenommen hat; fester Entschluss, feste Absicht:
einen Vorsatz fassen, fallen lassen; gute Vorsätze haben; an seinem Vorsatz festhalten; bei seinem Vorsatz bleiben, nicht mehr zu rauchen.

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Vor|satz 〈m. 1u
1. feste Absicht
2. 〈Rechtsw.〉 bewusstes Wollen einer Straftat
3. 〈Phys.; Tech.〉 Silbenkombination zur Bildung Vielfacher od. der Teile von Einheiten, wie z. B. Kilo..., Zenti...
4. 〈Buchw.; kurz für〉 Vorsatzblatt
● den \Vorsatz fassen, etwas zu tun; ich habe den (festen) \Vorsatz, es zu tun; gute Vorsätze fassen; bei seinem \Vorsatz bleiben; jmdn. in seinem \Vorsatz bestärken; der Weg zur Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert 〈Sprichw.〉 man nimmt sich vieles vor u. bleibt dann doch bei seinen alten Fehlern; etwas mit \Vorsatz tun

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Vor|satz: im SI die in Verbindung mit physikal. Einheiten zu verwendenden 20 Vorsilben zur Bez. von dezimalen Vielfachen bzw. Teilen der Einheit (z. B. Zenti-, Kilo-, Piko-, Tera-), deren Abk. (Vorsatzzeichen, z. B. c, k, p, T) den entspr. Einheitenzeichen voranstehen (z. B. cm, kg, pF, TW).

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Vor|satz, der; -es, Vorsätze [mhd. vür-, vorsaz, wohl nach lat. propositum]:
1. etw., was sich jmd. bewusst, entschlossen vorgenommen hat; feste Absicht; fester Entschluss:
ein löblicher V.;
gute Vorsätze haben;
den [festen] V. fassen, nicht mehr zu rauchen;
einen V. fallen lassen, vergessen;
an seinem V. festhalten;
ich bestärkte sie in ihrem V.;
der Angeklagte handelte nicht mit V. (vorsätzlich, bewusst).
2. Vorrichtung od. Zusatzgerät für bestimmte Maschinen, Werkzeuge, das das Ausführen zusätzlicher, speziellerer Arbeiten ermöglicht.

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Vorsatz,
 
1) das, grafische Technik: an Titel und Endbogen eines Buchblocks angeklebtes, mitunter auf der Innenseite bedrucktes Doppelblatt, das dazu dient, die Verbindung zwischen Buchblock und Buchdecke herzustellen. Für industriell hergestellte Bücher ist dies die gebräuchliche Art und wird hier als vorgeklebtes doppeltes Vorsatz bezeichnet. Die eine Hälfte (Spiegel) wird auf die Buchdeckel geklebt; die andere Hälfte (»fliegendes Blatt«) ist auf dem Titel- oder Endbogen 3-4 mm breit angeklebt.
 
 2) der, Metrologie: vor eine Einheit gesetzte Vorsilbe zur Bezeichnung eines bestimmten dezimalen Vielfachen oder Teils der Einheit (v. a. in Verbindung mit den metrischen Einheiten). Nach Festlegung der 19. Generalkonferenz für Maß und Gewicht (1991) sind 20 verschiedene Vorsätze erlaubt, die jeweils durch ein Kurzzeichen vor dem Einheitenzeichen, das Vorsatzzeichen, kenntlich gemacht werden, z. B. »Kilo« für das 1 000fache: 1 Kilometer = 1 km = 1 000 m. Das Zusammensetzen zweier oder mehrerer Vorsätze ist nicht zulässig (z. B. nicht »Millimikro«, sondern »Nano«); Exponenten gelten mit für das Vorsatzzeichen, z. B. 1 cm3 = 1 · (10-2 m)3 = 1 · 10-6 m3.
 
 3) der, Recht: das Wissen und Wollen der Verwirklichung eines rechtswidrigen Erfolgs oder eines mit Strafe bedrohten Tatbestands in allen seinen Merkmalen. Vorsätzlich herbeigeführt ist nicht nur der vom Täter bezweckte (Absicht) oder als mit Sicherheit eintretend vorhergesehene (direkter Vorsatz), sondern auch der nur mit bedingtem Vorsatz (Dolus eventualis) verursachte Erfolg. Letzterer liegt vor, wenn der Täter den schädlichen Erfolg nicht erstrebte, aber als mögliche Folge seines Tuns voraussah und ihn (billigend) in Kauf nahm (Verschulden). Das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit der Tat gehört nicht zum Vorsatz, doch schließt sein Mangel, wenn er unvermeidbar war, die Schuld aus (Irrtum). Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht (§ 15 StGB).
 
Literatur:
 
K. Engisch: Unterss. über V. u. Fahrlässigkeit im Strafrecht (1930, Nachdr. 1995);
 W. Frisch: V. u. Risiko (1983);
 U. Ziegert: V., Schuld u. Vorverschulden (1987).

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Vor|satz, der; -es, Vorsätze [mhd. vür-, vorsaz, wohl nach lat. propositum]: 1. etw., was sich jmd. bewusst, entschlossen vorgenommen hat; feste Absicht; fester Entschluss: ein löblicher V.; Sie fanden kein Motiv ... und sie lehnten es ab, zu glauben, dass bei allem ein V. bestanden habe (Lenz, Brot 151); gute Vorsätze haben; den [festen] V. fassen, nicht mehr zu rauchen; einen V. fallen lassen, vergessen; Den ursprünglichen V., sie einfach nach Hause zu schleppen, gab Donath auf (Bieler, Mädchenkrieg 300); Ich will darum meinen V. unter allen Umständen zu Ende führen (Musil, Mann 640); seinem V. treu bleiben; an seinem V. festhalten; bei seinem V. bleiben; ich bestärkte sie in ihrem V.; denn ohne V. konnte der Alte gar nicht freundlich sein (Härtling, Hubert 35); von seinem V. nicht abgehen, nicht abzubringen sein; Der Sinn der Menschen flüchtete in diesen Jahren gern ins Unwirkliche und wich dem Tatsächlichen ... mit V. (vorsätzlich, bewusst) aus (Sieburg, Robespierre 123). 2. <auch: das> (Buchbinderei) Doppelblatt, dessen eine Hälfte auf die Innenseite eines Buchdeckels geklebt wird u. dessen andere Hälfte beweglich bleibt. 3. Vorrichtung od. Zusatzgerät für bestimmte Maschinen, Werkzeuge, das das Ausführen zusätzlicher, speziellerer Arbeiten ermöglicht.

Universal-Lexikon. 2012.