Dy|nas|tie 〈f. 19〉 Herrscherhaus, Herrscherfamilie [<grch. dynasteia „Macht, Herrschaft“]
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Dy|nas|tie, die; -, -n [griech. dynastei̓a] (bildungsspr.):
die D. starb aus.
2. auf einem bestimmten Gebiet bekannte od. hervorragende, Einfluss ausübende Familie, Gruppe:
die D. der Krupps.
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Dynastie
die, -/...'ti|en, Bezeichnung für Herrscherhaus, Herrscherfamilie, Herrschergeschlecht; eine fürstlich hochadlige Familie, in der sich in einem monarch. Staat im Gegensatz zur Wahlmonarchie die Krone vererbt oder von der dieser Anspruch rechtlich zumindest erhoben werden kann. - Im alten Ägypten wurden um 280 v. Chr. die 30 Herrscherdynastien bis 343 v. Chr. zur Grundlage der Chronologie gemacht (Ägypten, Geschichte). Für Mesopotamien wurde ebenfalls um 280 v. Chr. eine ähnliche Chronologie geschaffen. - In der Staatslehre der griechischen Antike bildete die Dynastie eine Sonderform der Aristokratie.
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Dy|nas|tie, die; -, -n [griech. dynasteía] (bildungsspr.): 1. Herrschergeschlecht; Herrscherhaus: die D. der Oranier; Und als die letzte, die 26. D., ausstarb und unterging, da ... (Ceram, Götter 96). 2. auf einem bestimmten Gebiet bekannte od. hervorragende, Einfluss ausübende Familie, Gruppe: die D. der Krupps; eine aufstrebende D. von Veredlungsverkehrfachleuten (Musil, Mann 540).
Universal-Lexikon. 2012.