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Aris|to|kra|tie [arɪstokra'ti:], die; -, Aristokratien [arɪstokra'ti:ən]:1.
a) <ohne Plural> Staatsform, bei der die Herrschaft im Besitz des Adels ist:
die Aristokratie in diesem Land abschaffen.
b) Staat, Gemeinwesen, in dem der Adel herrscht.
2. adlige Oberschicht, Gesamtheit der Adligen:
zur Aristokratie gehören.
Syn.: ↑ Adel.
3. <ohne Plural> vornehme Gesinnung, edle Würde:
die Aristokratie seiner Gesinnung, seines Wesens.
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Aris|to|kra|tie 〈f. 19〉
1. Adel
3. Oberschicht (Geld\Aristokratie, Geistes\Aristokratie)
[<grch. aristokrateia; <grch. aristos „der Beste“ + kratein „herrschen“]
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Aris|to|kra|tie, die; -, -n [lat. aristocratia < griech. aristokrati̓a, zu: krateĩn = herrschen]:
1.
a) <o. Pl.> Staatsform, in der die Herrschaft im Besitz einer privilegierten sozialen Gruppe (Adel, Oberschicht) ist; Adelsherrschaft;
b) Staat, Gemeinwesen, in dem eine Aristokratie (1 a) besteht.
2. adlige Oberschicht, Adel[sstand]:
A. und Bourgeoisie;
Ü die A. des Geldes, des Geistes (durch Besitz einflussreiche, durch Bildung hervorragende Minderheit).
3. <o. Pl.> Würde, Vornehmheit:
die A. ihres Wesens.
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Aristokratie
[griechisch »Herrschaft der Besten«] die, -/...'ti |en, die Staatsform, in der im Gegensatz zur Monarchie und Demokratie eine bestimmte soziale Gruppe die Herrschaft ausübt, die infolge Abstammung, ihr vorbehaltener Funktionen (Priestertum, Kriegertum) oder Besitzes (v. a. Grundbesitz) bevorrechtigt (privilegiert) ist. Oft sind Elemente aristrokratischer Herrschaft mit solchen der Monarchie oder der Demokratie verbunden; so ist neben dem Königtum oder der Volksvertretung ein nach aristrokratischen Auswahlkriterien (Herkunft, Tradition, Besitz oder Bildung) gebildetes Staatsorgan (z. B. Erste Kammer, Herrenhaus, Oberhaus) an der Ausübung der Staatsgewalt beteiligt.
Die Staatstheorie des antiken Griechenland (besonders Herodot, Platon, Aristoteles), die den Begriff Aristokratie prägte, rechnete die Aristokratie zu den idealen Staatsformen (v. a. maßvolle Handhabung der Herrschaftsinstrumente gegenüber den weniger und nicht bevorrechtigten Teilen der Bevölkerung); dabei sah sie die Gefahr des Übergangs zur Oligarchie und zur Plutokratie, Staatsformen, die sie als Verfallsformen der Aristokratie bewertete.
Bei den meisten Völkern ist die Aristokratie die vorwiegende Staatsform der Frühzeit ihrer geschichtlichen Entwicklung. Sie bildete sich z. B. dadurch heraus, dass eine Eroberergruppe eine unterworfene Bevölkerung überlagerte, sich mit ihr zu einer ständisch gestuften Einheit verband und in diesem Rahmen die Herrschaft über die ganze Volksgruppe ausübte. Oft hob sich jedoch auch aus einer einheitlichen Gruppe eine Schicht heraus, die die Führung des Ganzen übernahm und die Herrschaftsinstrumente bediente. Im antiken Sparta übte die Gruppe der Spartiaten die Herrschaft über die Mehrheit der Bevölkerung aus. In Gestalt des Areopag blieb in der attischen Demokratie lange Zeit ein aristrokratisches Herrschaftselement mit allerdings gewandelten Aufgaben wirksam. Im alten Rom verkörperte der Senat das aristrokratische Moment; dabei gilt (z. B. bei Cicero) die ausgebildete Staatsordnung der römischen Republik als Muster einer »gemischten Verfassung« aus Elementen der Monarchie (die Konsuln), der Aristokratie (der Senat) und der Demokratie (die Volksversammlung). Im europäischen Mittelalter prägten sich in verschiedenen Stadtrepubliken (u. a. Genua, Venedig, Pisa, Bern) aristrokratische Herrschaftsordnungen aus, die sich in Venedig und Bern bis zur Französischen Revolution von 1789 gehalten haben.
In den Monarchien des Mittelalters und der frühen Neuzeit ging aufgrund der gesellschaftlich-politischen Entwicklung (Feudalismus) der Begriff der »Aristokratie« von der Bezeichnung für eine Staatsform immer mehr über zur Benennung einer bevorrechtigten (privilegierten) Schicht. Als politisch-gesellschaftliche Elite (Adel) blieb sie dominierender Faktor in der europäischen Geschichte, bis sie im 19./20. Jahrhundert den Führungsansprüchen neuer Eliten weichen musste.
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Aris|to|kra|tie, die; -, -n [lat. aristocratia < griech. aristokratía, zu: krateĩn = herrschen]: 1. a) <o. Pl.> Staatsform, in der die Herrschaft im Besitz einer privilegierten sozialen Gruppe (Adel, Oberschicht) ist; Adelsherrschaft; b) Staat, Gemeinwesen, in dem eine ↑Aristokratie (1 a) besteht. 2. adlige Oberschicht, Adel[sstand]: A. und Bourgeoisie; Man kann sagen, dass drei Viertel aller Mitglieder des Preußischen Herrenhauses der A. angehörten (Dönhoff, Ostpreußen 34); Ü die A. des Geldes, des Geistes (durch Besitz einflussreiche, durch Bildung hervorragende Minderheit). 3. <o. Pl.> Würde, Vornehmheit: die A. seiner Gesinnung, seines Wesens.
Universal-Lexikon. 2012.