eingestehen; einräumen; offenbaren; gestehen; singen (umgangssprachlich); bekennen; beichten; addieren; hinzugeben; dazugeben
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zu|ge|ben ['ts̮u:ge:bn̩], gibt zu, gab zu, zugegeben <tr.; hat:1. hinzufügen:
das Öl unter langsamem Rühren zugeben.
2.
a) [nach längerem Zögern oder Leugnen] gestehen:
der Junge hat zugegeben, dass er das Fenster eingeworfen hat; sie hat die Tat schließlich zugegeben; sie will nicht zugeben, dass sie selbst Angst hatte.
Syn.: ↑ bekennen.
b) als zutreffend anerkennen:
du wirst zugeben müssen, dass es nur so geht.
3. seine Zustimmung (zu etwas) geben:
/meist verneint oder fragend/: der Vater wird nie zugeben, dass seine Tochter diese Reise allein unternimmt.
Syn.: ↑ bewilligen, ↑ billigen, einverstanden sein mit, einwilligen in, ↑ erlauben, ↑ genehmigen, ↑ gestatten, ↑ zulassen, ↑ zustimmen.
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zu||ge|ben 〈V. tr. 143; hat〉
1. dazugeben, zusätzlich geben (Ware)
2. als Zugabe singen od. spielen (Musikstück)
3. hinzufügen (Gewürze)
4. 〈fig.〉
4.1 für richtig erklären (obwohl man zuerst anderer Meinung war od. etwas anderes behauptet hat)
4.2 dulden, erlauben, gestatten, zugestehen
● ich gebe zu, dass er Recht hat, aber anständig ist es nicht, wie er sich verhält 〈fig.〉; das gebe ich nicht zu! das erlaube ich nicht!; nun gib doch endlich zu, dass du dabei warst! 〈fig.〉; der Fleischer gibt beim Abwiegen der Wurst meist ein paar Gramm zu; der Sänger gab mehrere Lieder zu; der Angeklagte hat die Tat zugegeben; ich kann keinesfalls \zugeben, dass er das Kind dorthin mitnimmt; zugegeben, er hat ..., aber ... richtig, es stimmt zwar, dass er ..., aber ...
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zu|ge|ben <st. V.; hat [mhd. zuogeben = jmdm. zusetzen]:
1.
a) hinzufügen, als Zugabe geben:
ein Probefläschchen Parfüm z.;
der Sänger gab noch ein Volkslied zu (sang es als Zugabe);
b) (Kartenspiele) die geforderte Farbe dazulegen:
er musste eine Drei z.
2.
der Angeklagte hat die Tat, das Verbrechen, seine Schuld zugegeben;
b) als zutreffend anerkennen, zugestehen:
ich gebe zu, dass ich mich geirrt habe;
sie gab zu, diese Tatsache verschwiegen zu haben;
etw. offen, aufrichtig z.;
es war, zugegeben, viel Glück dabei.
3. erlauben, (einer Sache) zustimmen (meist verneint od. fragend):
er wollte nicht z., dass er allein reist;
glaubst du wirklich, deine Eltern werden es z.?
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zu|ge|ben <st. V.; hat [mhd. zuogeben = jmdm. zusetzen]: 1. a) hinzufügen, als Zugabe geben: ein Probefläschchen Parfüm z.; ... dass dem gesunden Körper ein wenig Fett zugegeben worden war (Jahnn, Geschichten 193); der Sänger gab noch ein Volkslied zu (sang es als Zugabe); er forderte ... den Besuch auf, zwei Tage zuzugeben (länger zu bleiben; Gaiser, Jagd 146); b) (Kartenspiel) die geforderte Farbe dazulegen: er musste eine Drei z. 2. a) [nach längerem Zögern] ↑gestehen (a): der Angeklagte hat die Tat, das Verbrechen, seine Schuld zugegeben; b) als zutreffend anerkennen, zugestehen: ich gebe zu, dass ich mich geirrt habe; sie gab zu, diese Tatsache verschwiegen zu haben; du wirst mir z., du wirst doch z. müssen, dass es so nicht geht; etw. offen, aufrichtig z.; Scheuten sie sich, eine Niederlage zuzugeben? (Loest, Pistole 115); So viel, ich gebe es zu, habe ich darüber niemals nachgedacht (Frisch, Cruz 83); es war, zugegeben, viel Glück dabei. 3. erlauben, (einer Sache) zustimmen (meist verneint od. fragend): er wollte nicht z., dass er allein reist; glaubst du wirklich, deine Eltern werden es z.?
Universal-Lexikon. 2012.