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Erfrierung
Er|frie|rung 〈f. 20
1. das Erfrieren
2. erfrorenes Glied
● er zog sich bei dem langen Aufenthalt in strenger Kälte \Erfrierungen zweiten Grades zu

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Er|frie|rung, die; -, -en:
Schädigung durch übermäßige Frosteinwirkung:
sich -en dritten Grades zuziehen.

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Erfrierung,
 
1) Botanik: Frostschäden.
 
 2) Medizin: Congelatio, durch Kälteeinwirkung bedingte allgemeine oder örtliche Schädigung des Organismus. Die allgemeine Erfrierung, eine Unterkühlung (Hypothermie) des ganzen Körpers, beginnt mit Frostschauern, Schlafneigung; es folgen Bewusstseinstrübung, Koma, Erkalten des Körpers. Die Behandlung des Arztes umfasst eine schnelle Zufuhr von Wärme (heißes Vollbad, körperwarme Infusionen) und die Anregung von Kreislauf und Atmung. - Örtliche Erfrierung entsteht, wenn das Gewebe eines Körperteils unter den Gefrierpunkt abgekühlt wird, als Folge von Gefäßschäden und Mangeldurchblutung. Sie tritt v. a. an Ohren, Nase, Fingern und Zehen auf. Ähnlich wie bei der Verbrennung unterscheidet man eine Schädigung 1. Grades mit Rötung und Schwellung der Haut, 2. Grades mit Blasenbildung und nachfolgenden, schwer heilenden Frostgeschwüren und 3. Grades mit Absterben (Kältebrand) der betroffenen Gewebeteile. Die Behandlung bei örtlicher Erfrierung besteht - anders als bei allgemeiner Erfrierung in nur langsamer Erwärmung (sonst Wiedererwärmungsschäden); daher muss der Erfrierungsbezirk zunächst kühl gehalten werden, bis der Krampf der Blutgefäßmuskulatur aufhört (gegebenenfalls Aufheizen von innen durch heiße Getränke, warme Infusionen). Zur Vermeidung von Komplikationen durch Wundinfektionen mit Eitererregern, Tetanus- oder Gasbrandbazillen wird vorbeugend Penicillin verabreicht, in schweren Fällen eine Tetanusschutzimpfung vorgenommen. Bei starker Gewebezerstörung ist oft eine Amputation des betroffenen Gliedteiles nicht zu umgehen. - Durch wiederholte, anhaltende geringere Kälteeinwirkungen entstehen schleichende Entzündungen (Frostbeulen).
 
Der Erfrierungstod (Kältetod) tritt ein als Folge extremer Unterkühlung (Kerntemperatur 30-28 ºC), die eine verminderte Sauerstoffausnutzung bewirkt und schließlich durch Herzkammerflimmern und inneres Ersticken zum Ausfall lebenswichtiger Zentren (besonders des Atem- und Kreislaufzentrums) führt. Störungen der Wärmeregulation mit erhöhter Wärmeabgabe, z. B. bei Alkohol- oder Schlafmittelvergiftung oder auch im Rahmen von Rückbildungserscheinungen im höheren Lebensalter, begünstigen Erfrierungen ebenso wie eine verringerte Wärmebildung (z. B. bei Verletzung, Erschöpfung).

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Er|frie|rung, die; -, -en: Schädigung durch übermäßige Frosteinwirkung: sich -en dritten Grades zuziehen.

Universal-Lexikon. 2012.