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Ver|brẹn|nung 〈f. 20〉
I 〈unz.〉
1. das Verbrennen, Zerstörung durch Feuer
2. 〈Chem.〉 Oxidation
II 〈zählb.〉 Brandwunde ● sich \Verbrennungen zuziehen
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Ver|brẹn|nung: die chem. Reaktion brennbarer Stoffe mit Sauerstoff, die nach Überschreiten der Zündtemperatur bzw. des Flammpunkts (↑ Entzündung, ↑ Entflammung) einsetzt u. im Allg. als Kettenreaktion mit Flammenbildung, Wärmeentwicklung u. der Bildung von Oxiden (Kohlendioxid, Wasser, Schwefeldioxid, Magnesiumoxid etc.) abläuft. Als stille Verbrennung bezeichnet man langsam verlaufende Oxidationsprozesse, die ohne Flammenerscheinung vor sich gehen, z. B. Autoxidationen, das Rosten von Eisen, die elektrochem. Reaktion in Brennstoffzellen, die Atmung, die Verwertung von Nährstoffen im Organismus zur Energiegewinnung, den aeroben biol. Abbau etc. In der Medizin versteht man unter V. eine durch Einwirkung von Hitze, Flammen oder Strahlung verursachte Schädigung der Haut u. tiefer liegender Gewebsschichten.
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Ver|brẹn|nung, die; -, -en:
1. das Verbrennen, Vernichten durch Feuer.
2. durch Einwirkung großer Hitze hervorgerufene Brandwunde:
eine V. ersten, zweiten, dritten Grades;
schwere -en erleiden.
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Verbrennung,
1) Chemie: unter Licht- und Wärmeentwicklung rasch ablaufende (im Gegensatz zur Autoxidation) chemische Reaktion eines Stoffes mit Sauerstoff oder einem anderen Oxidationsmittel. Der Beginn der Verbrennung heißt Entzündung, bei Dämpfen und Gasen Entflammung; die äußere Erscheinung ist das Feuer. Die bei der Verbrennung wirksame Temperatur ist die Verbrennungstemperatur, die bei vollständiger Verbrennung entstehende Wärmemenge die Verbrennungswärme. - Die Verbrennung ist eine Kettenreaktion, die z. B. durch Feuerlöschmittel oder durch Wärmeabfuhr abgebrochen werden kann. Verbrennungsprozesse spielen besonders in der Technik eine bedeutende Rolle. Bei vollständiger Verbrennung von organischen Brennstoffen entstehen v. a. Kohlendioxid und Wasserdampf, bei unvollständiger Verbrennung Ruß und Kohlenmonoxid. - Im übertragenen Sinn werden auch oxidative Abbaureaktionen in der Biochemie als Verbrennung bezeichnet (z. B. Verbrennung von Kohlenhydraten und Fetten im Stoffwechsel).
2) Medizin: Combụstio, Gewebeschädigung durch örtliche Hitzeeinwirkung mit einer Temperatur von über 50 ºC; sie wird durch direkte Flammeneinwirkung (z. B. bei Bränden), heiße Gase, Flüssigkeiten oder Dampf (Verbrühung), erhitzte Gegenstände, Strahleneinwirkung in Form von Sonnenlicht, UV-Strahlen (Lichtschäden) oder ionisierenden Strahlen (Strahlenschäden) oder durch Stromeinwirkung (Elektrounfall) hervorgerufen.
Die Verbrennungstiefe ist abhängig von der Temperaturhöhe der Hitzequelle und der Dauer der Einwirkung. Sie wird in vier Verbrennungsgrade eingeteilt. Die Verbrennung ersten Grades (Combustio erythematosa) ist gekennzeichnet durch eine oberflächliche Hautreizung mit schmerzhafter Rötung und Schwellung (z. B. bei Sonnenbrand), die sich nach einigen Tagen zurückbildet. Bei der Verbrennung zweiten Grades (Combustio bullosa) kommt es zu einer schmerzhaften Zerstörung der oberen Hautschichten mit Brandblasenbildung durch Absonderung von Gewebeflüssigkeiten in der Epidermis oder zwischen Epidermis und Corium aufgrund der extremen Durchlässigkeit des geschädigten Gewebes. Bei der oberflächlichen zweitgradigen Verbrennung (so genannte 2.a.-Verbrennung) führt die Heilung zur narbenlosen Wiederherstellung der Haut, tief zweitgradige Verbrennungen (so genannte 2.b.-Verbrennungen) bewirken dagegen eine Defektheilung mit Narbenbildungen. Bei der Verbrennung dritten Grades (Combustio eschariotica) liegen tiefe Hautnekrosen mit Zerstörung der gesamten Hautdicke vor. Diese Verbrennung ist schmerzfrei, da auch die Nervenendigungen in der Haut zerstört sind. Die Verbrennung dritten Grades heilt nur sehr langsam vom Wundrand, hinterlässt immer deutliche, oft keloidartige Narben und sollte deshalb durch eine Hauttransplantation zur Abheilung gebracht werden. Bei der Verbrennung vierten Grades ist auch eine Zerstörung tieferer Gewebestrukturen (Unterhautfettgewebe, Muskulatur, Gefäße und Nerven) eingetreten, die an den betroffenen Gliedmaßen häufig Amputationen erforderlich macht und an Kopf und Rumpf tödlich verlaufen kann.
Die Schwere einer Verbrennung hängt ab von ihrer Tiefe und dem Ausmaß der verbrannten Körperoberfläche, die nach der Neunerregel berechnet wird. Beim Erwachsenen gelten: Kopf 9 %, Arme je 9 %, Rumpf vorn und hinten je 18 %, Beine je 18 %, Anal- und Genitalregion 1 % der Gesamtfläche. Für Kleinkinder und Schulkinder gelten modifizierte Einteilungen.
Die Überlebensrate bei schweren Verbrennungen sinkt mit zunehmendem Alter des Betroffenen und ist außerdem abhängig von Begleitverletzungen und zusätzliche Erkrankungen. Als Faustregel kann gelten, dass die Summe aus der Prozentzahl der verbrannten Körperoberfläche und dem Lebensalter die Zahl 100 nicht überschreiten sollte. Bei Verbrennungen von mehr als 80 % besteht allerdings nur eine geringe Überlebenschance.
Die unmittelbaren Gefahren bei Verbrennungen von mehr als 15 % liegen in der Ausbildung eines Verbrennungsschocks, der durch Flüssigkeitsverluste über die Wundflächen und Flüssigkeitsaustritt aus den Gefäßen in das interstitielle Gewebe hervorgerufen wird (hypovolämischer Schock). Sichtbarer Ausdruck dieser gestörten Gefäßpermeabilität, die durch Freisetzung lokal und systemisch wirksamer Mediatoren infolge der eingetretenen Gewebeschädigung hervorgerufen wird, sind die Verbrennungsödeme. Bei thermische Schädigungen der Atemwege (Inhalationstrauma) und Rauchgasvergiftung kann sich ein akutes Atemnotsyndrom ausbilden, und im Rahmen der Verbrennungskrankheit kann es ferner zu lebensbedrohlichen Komplikationen infolge Nierenversagens, Einschränkung der Lungenfunktion, Störungen des Magen-Darm-Kanals oder durch Infektion und Sepsis kommen. Als so genannte Crush-Niere wird ein Nierenversagen bezeichnet, das v. a. bei Elektrounfällen mit ausgedehnten Muskelzerstörungen auftritt.
Entscheidend für die Begrenzung des Verbrennungsschadens und die Verhinderung lebensbedrohlicher Zustände ist die möglichst rasche Behandlung. Sie besteht zunächst als Notfallversorgung in der Entfernung verbrannter beziehungsweise noch Hitze abgebender Kleidungsstücke sowie der Kühlung von begrenzten Verbrennungen (v. a. der Gliedmaßen) mit Leitungswasser bis zur Schmerzlinderung (dadurch wird die Ödembildung und das Fortschreiten der Schädigung in tiefere Gewebeschichten eingeschränkt) und der anschließenden Abdeckung der Verbrennungswunden mit sauberen, gegebenenfalls auch sterilen Tüchern oder Metallfolien. Bei großflächigen Verbrennungen ist eine umgehende intensive Infusionstherapie und bei Inhalationstraumen mit Ateminsuffizienz eine Intubation und Beatmung erforderlich. Schmerzmittel sollten nur intravenös gegeben werden.
Die Einweisung in ein Zentrum für schwer Brandverletzte erfolgt bei Verbrennungen zweiten Grades > 20 % KOF (Körperoberfläche), Verbrennungen dritten Grades > 10 % KOF, bei Verbrennungen an Gesicht, Händen, Füßen und Genitale, bei Elektrounfällen, bei allen Verbrennungen mit Inhalationstrauma sowie bei Kindern mit Verbrennungen > 10 % der KOF. Aktuelle Informationen über Betten für schwer Brandverletzte gibt der Zentrale Bettennachweis für Brandverletzte in Hamburg.
Nach der Primärversorgung steht bei der weiteren Allgemein- beziehungsweise Intensivtherapie von tiefen Verbrennungen die operative Behandlung dieser Schädigungen im Vordergrund, da nur durch rasches Entfernen des zerstörten Gewebes und anschließende plastisch-chirurgische Deckung der Wundflächen die Gefahren, die dem Verletzten v. a. durch Infektion und Sepsis drohen, vermindert werden können. Neben verschiedenen Verfahren und Möglichkeiten der Eigenhauttransplantation, die vom Ausmaß der Verbrennung abhängig sind, stellen die Kulturhauttransplantate (Epidermiszellkulturen), die aus kleinen intakten Hautarealen des Patienten hergestellt werden, eine zusätzliche Möglichkeit dar, die Wundflächen bei ausgedehnten tiefen Verbrennungen zu schließen.
Die Nachsorge und Rehabilitation von Brandverletzungen beinhaltet die Überwachung und Verbesserung von Narbenbildungen (auch Keloide) durch Hautpflege und Kompressionsbandagen, die Beseitigung von Bewegungseinschränkungen durch physio- und ergotherapeutische Maßnahmen (aktive und passive Bewegungsübungen) sowie den Einsatz statischer und dynamischer Schienen. Außerdem sind in vielen Fällen plastisch-chirurgische Korrektureingriffe zur Verbesserung der Funktion oder des äußeren Erscheinungsbildes notwendig.
G. Zellweger: Die Behandlung der Verbrennungen (21985);
E. Diem: Klinik u. Therapie der Verbrennungssepsis (Wien 1990);
Verbrennungen im Kindesalter, hg. v. W. Haße (1990);
Die Versorgung des Brandverletzten im Katastrophenfall, hg. v. P.-R. Zellner, 2 Bde. (1990-91).
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Ver|brẹn|nung, die; -, -en: 1. das Verbrennen, Vernichten durch Feuer. 2. durch Einwirkung großer Hitze hervorgerufene Brandwunde: eine V. ersten, zweiten, dritten Grades; schwere -en erleiden.
Universal-Lexikon. 2012.