Fịlm|ka|me|ra 〈f. 10〉 fotograf. Apparat zum Aufnehmen von Filmen; Sy Filmapparat
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Fịlm|ka|me|ra, die:
Kamera für Filmaufnahmen.
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Filmkamera,
fotografische Kamera zur Aufnahme kinematographischer Bilder von bewegten Objekten. Von der Stehbildkamera unterscheidet sie sich konstruktiv in der Verschluss-, der Filmtransport- und der Filmspuleneinrichtung, die es ermöglichen, eine bestimmte Anzahl Bilder in einer Sekunde zu belichten und weiterzuschalten. Erforderlich ist, dass das einzelne Bild bei der Belichtung stillsteht; der Filmtransport muss also ruckweise geschehen, oder das vom Objektiv erzeugte Bild muss bei kontinuierlichem Filmlauf (z. B. in der Hochgeschwindigkeitskinematographie für extreme Zeitlupeneffekte) durch ein Drehspiegelsystem dem Film nachgeführt werden (Bildstandsausgleich). Ruckweiser Filmtransport (Bildschrittschaltung) erfolgt bei Filmkameras durch ein Greifergetriebe, dessen Klaue in die Perforation des Films eingreift und diesen nach jeder Belichtung um eine Bildhöhe weiterschaltet. Der Verschluss ist eine synchron mit der Greiferbewegung umlaufende Sektorenscheibe (Umlaufblende, Sektorenblende). Die Belichtungszeit wird einerseits durch die Bildfrequenz, andererseits durch die Breite des (veränderlichen) Hellsektors bestimmt, der zum Ausblenden des Bildes (vor Szenenübergängen) ganz geschlossen werden kann. Schmalfilmkameras haben häufig eine unveränderliche Sektorenblende mit auf rd. 230º vergrößertem Hellsektor für Aufnahmen unter ungünstigem Licht (XL-Kameras; von englisch existing light). Bei einem Hellsektor von 180º ist die Belichtungszeit dadurch gegeben, dass man das Doppelte der Gangzahl als Sekundenbruchteil nimmt, d. h., sie beträgt bei einer Frequenz von 18 Bildern 1/36 s. Durch Erniedrigen oder Erhöhen der Bildfrequenz bei beibehaltener Wiedergabefrequenz ergeben sich Zeitraffer- und Zeitlupeneffekte. Extreme Zeitraffereffekte sind mit der Einzelbildschaltung möglich.
Filmkameras haben heute überwiegend elektromotorischen Antrieb. Da der Greifer den Filmtransport ruckweise vornimmt, die Filmspulen den Film aber kontinuierlich ab- beziehungsweise aufwickeln, müssen zwei zwischen den beiden Bewegungsarten vermittelnde Filmschleifen vor und hinter der Bildbühne gebildet und der Film über kontinuierlich umlaufende Zahntrommeln geführt werden. Auch die Aufwickelspule muss angetrieben werden, und zwar, da ihre Drehzahl mit wachsender Zahl der Filmwindungen immer geringer werden muss, über eine Friktionskupplung. Auf Filmschleifen und Transportrollen können 8-mm-Schmalfilmkameras (Super-acht, Single-eight) mit ihrer geringen Bildschritthöhe von etwa 4 mm verzichten. Besonders bei Fernsehfilm- und Schmalfilmkameras ist das Zoomobjektiv an die Stelle der Wechselobjektive getreten (Verstellung manuell oder durch Elektromotor). Für Außenaufnahmen werden besonders in der Fernsehproduktion 16-mm-Kameras eingesetzt, die Film in Tageslichtspulen oder -kassetten (Filmlänge 60-365 m) verwenden. Einige Systeme lassen sich durch Platinenwechsel für Magnettonaufnahmen auf vorbespurten Film umrüsten. Für Originaltonfilmaufnahmen benötigt die Kamera ein Schallschutzgehäuse (Blimp). Schmalfilmkameras sind meist automatische Kameras mit Blendenautomatik, die über eine Photozelle gesteuert wird (Messung durch das Objektiv).
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Fịlm|ka|me|ra, die: Kamera für Filmaufnahmen: -s surren.
Universal-Lexikon. 2012.