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a) Daten nach verbindlich vorgegebenen Vorschriften od. nach den Bedürfnissen des Benutzers anordnen u. zusammenstellen:
einen Text f.;
b) (einen Datenträger) für die Aufnahme von Daten vorbereiten:
eine Diskette f.
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Formatieren,
Anordnen und Zusammenstellen von Daten nach verbindlich vorgegebenen Vorschriften (festes Format) oder - in gewissen Grenzen - nach den Bedürfnissen des Benutzers (freies Format). Das Formatieren dient der Vereinfachung bei der Verarbeitung von Daten, da die mögliche Vielzahl von Ausdrucksformen auf einige der jeweiligen Aufgabe angepasste Strukturen begrenzt wird. - Plattenförmige Datenträger (z. B. Disketten) lassen sich ebenfalls formatieren. Dazu wird die zur Aufnahme von Daten geeignete Plattenoberfläche außer in Spuren noch in Sektoren aufgeteilt, jede Spur führt also durch mehrere (z. B. 26) Sektoren. Der Vorteil des Formatierens von Datenträgern liegt in der Möglichkeit, direkt und in kürzester Zeit auf bestimmte Informationen zurückgreifen zu können, ohne alle gespeicherten Daten von Anfang an absuchen zu müssen. Um einen sicheren Zugriff auf die in den einzelnen Sektoren untergebrachten Daten zu erhalten, muss jedem Sektor ein Vorspann mit einer Sektornummer vorangesetzt werden. Zusätzlich erforderlich sind: die Indexmarke am Spuranfang, die Adressenmarke vor jedem Sektorvorspann und die Datenmarke vor jeder Datenaufzeichnung. Diese Art des Formatierens wird als Softsektorierung bezeichnet, da sie durch spezielle Markierungsdaten (d. h. in der Software) erfolgt.
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for|ma|tie|ren <sw. V.; hat (EDV): a) Daten nach verbindlich vorgegebenen Vorschriften od. nach den Bedürfnissen des Benutzers anordnen u. zusammenstellen: einen Text f.; Ü die Wirtschaft, einen Betrieb neu f. (strukturieren, organisieren); b) eine Diskette für die Aufnahme von Daten vorbereiten: eine Diskette f.
Universal-Lexikon. 2012.