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Gan|g|rän, die; -, -en od. das; -s, -e [lat. gangraena < griech. gággraina = fressendes Geschwür] (Med.):
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Gangrän
[griechisch »fressendes Geschwür«] die, -/-en oder das, -s/-e, Brand, Gewebeveränderungen als Folge eines örtlichen Absterbens (Nekrose) von Körperteilen oder Organen bei Durchblutungsstörungen. Bei der trockenen Gangrän kommt es durch Austrocknung zur Schrumpfung und lederartigen Verhärtung von Gewebeteilen (Mumifikation) mit bräunlicher bis schwarzer Verfärbung und scharfer Abgrenzung gegen das gesunde Gewebe. Die feuchte Gangrän entsteht infolge einer Zersetzung des abgestorbenen Gewebes durch Fäulnisbakterien, was zu einem übel riechenden, jauchigen Zerfall (Faulbrand), eventuell Gewebeverflüssigung führt. Gangränen treten meist an Gliedmaßen, v. a. an Zehen, Fingern, Ohren, auch an der Nase auf. Die feuchte Gangrän kann auch innere Organe betreffen, die mit der Außenwelt in Verbindung stehen, z. B. Darm oder Lunge (Darmbrand, Lungenbrand). Die diabetische Gangrän stellt eine Komplikation des Diabetes mellitus dar und wird durch Arteriosklerose und eine diabetische Mikroangiopathie verursacht; sie tritt meist als zunächst trockene, später häufig feuchte Zehengangrän (»Diabetikerfuß«) auf. - Wegen Sepsisgefahr ist meist eine Amputation der abgestorbenen Gliedmaße nötig.
Die Gangrän ist zu unterscheiden von der durch Clostridien hervorgerufenen Gasgangrän (Gasbrand).
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Universal-Lexikon. 2012.