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Gemeindeordnung
Ge|mein|de|ord|nung 〈f. 20alle die Gemeinde betreffenden Gesetze u. Vorschriften

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Ge|mein|de|ord|nung, die:
Gesetz, das die Rechte u. Pflichten in einer Gemeinde[verwaltung] u. die verschiedenen Zuständigkeiten regelt.

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Gemeindeordnung,
 
in der Mehrzahl der Flächenstaaten Deutschlands die Gesetze zur Regelung der inneren Verfassung der Städte und Gemeinden. Die Verfassung der Kreise wird in den Landkreisordnungen geregelt. In manchen Ländern sind Gemeinde- und Kreisordnung in einem Gesetz zusammengefasst, so in Brandenburg und in Mecklenburg-Vorpommern in der »Kommunalverfassung«, in Thüringen in der »Kommunalordnung«, im Saarland im »Kommunalselbstverwaltungsgesetz«. Die vor 1918 allgemein übliche Unterscheidung zwischen Städteordnungen und Landgemeindeordnungen wurde mit dem In-Kraft-Treten der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 aufgegeben. Manche Gemeindeordnungen enthalten allerdings noch Sonderregeln für kleine, in der Regel ländliche Gemeinden (v. a. durch Anordnung zu kommunaler Zusammenarbeit z. B. in Verwaltungsgemeinschaften); auch für größere Städte gibt es in manchen Gemeindeordnungen Sonderregeln (z. B. durch das Gebot der Einteilung in Stadtbezirke). Alle Gemeindeordnungen enthalten Bestimmungen über Wesen und Aufgaben der Gemeinden, Rechtsstellung und Wirkungskreis, Rechte und Pflichten der Einwohner und Bürger, das Zusammenwirken der Gemeindeorgane (Gemeinderat, Bürgermeister) bei der Gemeindeverwaltung, die Gemeindebediensteten, das Gemeindewirtschaftsrecht und die Kommunalaufsicht. Jedes Bundesland ist für seine Gemeindeordnung allein zuständig, sodass trotz vieler Gemeinsamkeiten auch erhebliche Unterschiede in der Verfassung der Gemeinden bestehen.
 
Literatur:
 
Die Gemeindeordnungen u. die Kreisordnungen in der Bundesrepublik Dtl., bearb. v. G. Schmidt-Eichstaedt u. a., Losebl. (1975 ff., früher u. a. T.).

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Ge|mein|de|ord|nung, die: Gesetz, das die Rechte u. Pflichten in einer Gemeinde[verwaltung] u. die verschiedenen Zuständigkeiten regelt.

Universal-Lexikon. 2012.