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Großgrundbesitz
Groß|grund|be|sitz 〈a. [-′—-] m. 1; unz.〉 Grundbesitz, dessen Ausdehnung über die durch Klima u. Bodenverhältnisse bedingte Größe eines durchschnittlichen Bauernhofes hinausgeht, in Deutschland über 100 ha

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Groß|grund|be|sitz, der:
a) Grundbesitz von großer Ausdehnung;
b) <o. Pl.> Gesamtheit der Großgrundbesitzerinnen u. Großgrundbesitzer.

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Großgrundbesitz,
 
Großbesitz an Grundeigentum, der bestimmte Flächengrößen überschreitet, oft über mehrere 1 000 ha, meist einige 100 ha. Die Gesetze zur Bodenreform in der SBZ (1945) und in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands (1946-48) bezeichneten zum Teil schon Besitz über 100 ha (in der britischen Zone über 150 ha) als Großgrundbesitz, in Japan (1946-50) ab 1 beziehungsweise (Hokkaido) 4 ha. Großgrundbesitz kann aus geschlossenen Flächen (Großbetrieben) und - u. a. im Pachtsystem - kleineren Einheiten (Parzellen, Bauernhöfen) bestehen. Eine besondere Bedeutung erlangte der Großgrundbesitz in Lateinamerika (Latifundien). - In der marxistisch-leninistischen Ideologie gilt der Großgrundbesitz als Hort der politischen Reaktion und des Militarismus (besonders preußisches Junkertum).

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Groß|grund|be|sitz, der: a) Grundbesitz von großer Ausdehnung; b) <o. Pl.> die Gesamtheit der Großgrundbesitzer: Er war ... darauf aus, den preußischen G. ... zu ruinieren (K. Mann, Wendepunkt 251).

Universal-Lexikon. 2012.