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Junkertum
Junkertum,
 
vom deutschen Liberalismus des Vormärz geprägte Bezeichnung für den Grund besitzenden ostelbischen Adel, der im Zuge der deutschen Ostsiedlung entstanden war, seit dem 15. Jahrhundert die Gutsherrschaft ausgebildet hatte und sich im entstehenden fürstlichen Territorialstaat als administrative und militärische Elite ausbildete. Für die Beschneidung seiner ständischen Privilegien durch den Grossen Kurfürsten erhielt das Junkertum die volle Verfügung über seine Bauern, die allerdings wenige Jahrzehnte darauf von König Friedrich Wilhelm I. wieder eingeschränkt wurde. Im 18. Jahrhundert stellte das Junkertum die Führung in Heer und Verwaltung. Es behauptete seine soziale Stellung in und nach den stein-hardenbergschen Reformen, die zu einer beträchtlichen Vergrößerung des Großgrundbesitzes führten. Auch nach der Reichsgründung (1871) blieb der Einfluss des Junkertums auf die preußische und dadurch mittelbar auf die Reichspolitik bedeutend. Seine Interessen vertrat die »Deutschkonservative Partei« (gegründet 1876), die eine Reform des preußischen Dreiklassenwahlrechts verhinderte und sich damit einen überproportionalen Einfluss im Abgeordnetenhaus und besonders im Herrenhaus sicherte. Der Vorrang in Beamtenschaft und Offizierskorps blieb trotz der nachdrängenden finanzstarken bürgerlichen Bewerber erhalten. Die ablehnende Haltung des Junkertums gegenüber der parlamentarischen Demokratie sowie seine Verbindungen zu den konservativen Kreisen der Hochfinanz und Industrie trugen zum Scheitern der Weimarer Republik sowie zum Aufstieg des Nationalsozialismus bei.
 
Literatur:
 
Moderne Preuß. Gesch., hg. v. O. Büsch, 3 Bde. (1981);
 F. L. Carsten: Gesch. der preuß. Junker (1988).

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Jụn|ker|tum, das; -s (veraltend): 1. Dasein, Wesen eines Junkers. 2. Gesamtheit der ↑Junker (2).

Universal-Lexikon. 2012.