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ein|tra|gen ['ai̮ntra:gn̩], trägt ein, trug ein, eingetragen:1.
a) <tr.; hat in etwas dafür Vorgesehenes schreiben /Ggs. austragen/: seinen Namen in eine/(seltener:) einer Liste eintragen; einen Vermerk ins Klassenbuch eintragen.
b) <+ sich> seinen Namen in etwas hineinschreiben:
ich habe mich in das Goldene Buch der Stadt eingetragen.
2. <itr.; hat (jmdm. Gewinn, Erfolg o. Ä.) verschaffen, bringen:
das Geschäft trägt wenig ein; ihr Fleiß trug ihr Anerkennung ein.
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ein||tra|gen 〈V. tr. 260; hat〉
1. in etwas einschreiben, vermerken
● diese Bäume haben uns bisher wenig Obst eingetragen; sein letztes Buch hat ihm Ruhm und großen finanziellen Gewinn eingetragen; sein Versuch zu helfen hat ihm nur Undank eingetragen; bitte tragen Sie sich in diese Liste ein; ich muss mir den Termin noch in mein Notizbuch \eintragen; eingetragene Genossenschaft 〈Abk.: eG, e. G.〉; eingetragener Verein 〈Abk.: e. V.〉 behördlich registrierter u. genehmigter V. mit nichtwirtschaftl. Zielsetzung; ein eingetragenes Markenzeichen beim Patentamt registriertes M., dessen Verwendung nur dem Inhaber gestattet ist
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ein|tra|gen <st. V.; hat:
1.
a) in eine Liste o. Ä. schreiben:
jmdn., sich in die/(seltener:) der Teilnehmerliste e.;
der Posten wurde auf dem falschen Konto eingetragen;
b) (als Markierungen o. Ä.) einzeichnen:
Orte auf dem Messtischblatt e.;
c) (Amtsspr.) in Bezug auf etw. eine rechtsgültige o. Ä. Eintragung vornehmen:
das Haus ins Grundbuch e.;
eine Firma ins Handelsregister e.;
ein eingetragenes Warenzeichen (beim Patentamt registriertes Warenzeichen, dessen Verwendung nur dem Inhaber gestattet ist).
2.
a) sammelnd an einer bestimmten Stelle zusammentragen; irgendwohin tragen:
die Bienen tragen Nektar ein;
b) (bes. von Stoffen, die im ökologischen Bereich eine Rolle spielen) zuführen, hineinbringen; hineingelangen, eindringen lassen:
durch Wasserpflanzen wird Sauerstoff ins Wasser eingetragen.
3.
a) Ertrag abwerfen, Gewinn bringen; einträglich sein:
sein Geschäft trägt wenig ein;
b) (als Folge seines Handelns, Verhaltens o. Ä.) jmdm. zuteilwerden lassen; einbringen:
sein Verhalten trug ihm Sympathie ein.
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ein|tra|gen <st. V.; hat: 1. a) in etw. schreiben: jmdn., sich, seinen Namen in die/(seltener:) der Teilnehmerliste e.; der Posten wurde auf dem falschen Konto eingetragen; In umfangreiche Kladden trägt er sämtliche Fußballergebnisse ein (Chotjewitz, Friede 124); b) (als Markierungen o. Ä.) einzeichnen: Linien, Punkte, Orte auf dem Messtischblatt e.; c) (Amtsspr.) in Bezug auf etw. eine rechtsgültige o. ä. Eintragung vornehmen: das Haus ins Grundbuch, auf den Namen der Frau e.; eine Firma ins Handelsregister e.; ein eingetragenes Warenzeichen (beim Patentamt registriertes Warenzeichen, dessen Verwendung nur dem Inhaber gestattet ist). 2. a) sammelnd an einer bestimmten Stelle zusammentragen; irgendwohin tragen: die Bienen tragen Nektar ein; vom Weibchen, das seinerseits Federn eintrug (Lorenz, Verhalten I, 234); b) (bes. von Stoffen, die im ökologischen Bereich eine Rolle spielen) zuführen, hineinbringen; hineingelangen, eindringen lassen: Vielmehr gilt es, durch verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Stoffen möglichst wenig in die Luft, Gewässer und Böden einzutragen (DÄ 47, 1985, 26); Zwei Drittel des über die Fließgewässer ... in die Nordsee eingetragenen Stickstoffs stammen aus dem Rhein (Welt 6. 4. 89, 23). 3. a) Ertrag abwerfen, Gewinn bringen; einträglich sein: sein Geschäft trägt einiges, wenig ein; „Grease“ hat bisher rund 70 Millionen Dollar eingetragen (Saarbr. Zeitung 15./16. 12. 79, 5); b) (als Folge seines Handelns, Verhaltens o. Ä.) jmdm. zuteil werden lassen; einbringen: sein Verhalten trug ihm Sympathie, viel Kritik ein; Nach Frenzels Abreise entschloss sich Sellmann zu einem Schritt, der ihm anfangs Zweifel, später Bewunderung und zuletzt ein Vermögen eintrug (Bieler, Mädchenkrieg 329); Mit versagender Stimme erklärt der 54-Jährige, wie Misswirtschaft dem Mutterkonzern 800 Millionen Mark Schaden eingetragen habe (Woche 14. 2. 97, 30). ∙ 4. (in der Fachspr. der Weber) [ein]weben: wo der Einschlag trocken eingetragen und nicht sehr dicht geschlagen wird (Goethe, Wanderjahre III, 5).
Universal-Lexikon. 2012.