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beu|gen ['bɔy̮gn̩]:1.
a) <tr.; hat krumm machen, [nach unten] biegen:
den Nacken beugen; den Kopf über etwas beugen; den Arm, die Knie beugen.
Syn.: ↑ krümmen.
b) <+ sich> sich [über etwas hinweg] nach vorn, unten neigen:
sich aus dem Fenster, nach vorn, über das Geländer beugen.
Zus.: herabbeugen, hinausbeugen, hinüberbeugen, vorbeugen.
2.
a) <tr.; hat zwingen nachzugeben, sich zu fügen:
jmdn., jmds. Starrsinn beugen.
b) <+ sich> nicht länger aufbegehren, keinen Widerstand mehr leisten:
er hat sich ihr, seinem Willen gebeugt.
Syn.: ↑ aufgeben, den Widerstand aufgeben, die Segel streichen (geh.), die Waffen strecken (geh.), ↑ einlenken, sich ↑ fügen, in die Knie gehen (ugs.), ↑ kapitulieren, ↑ kuschen, ↑ nachgeben, ↑ resignieren, sich 1↑ ergeben in, sich ↑ unterordnen, sich ↑ unterwerfen, 1↑ weichen.
3. <tr.; hat flektieren:
ein Wort beugen.
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beu|gen 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉
3. 〈Gramm.〉
3.1 flektieren
3.2 〈beim Verbum〉 = konjugieren
3.3 〈beim Subst., Adj., Pron.〉 = deklinieren
4. 〈Opt.〉 vom geradlinigen Strahlengang ablenken (Lichtstrahlen)
● der Kummer hat ihn gebeugt niedergedrückt; den Nacken, den Rücken \beugen 〈fig.〉 nachgeben, sich unterwerfen; das Recht \beugen das Recht missachten od. unehrl. anwenden; jmds. Stolz \beugen jmds. Stolz brechen ● unter einer Last gebeugt; vom Alter gebeugt
II 〈V. refl.〉 sich \beugen
1. den eigenen Körper in eine best. Richtung neigen
2. 〈fig.〉 sich unterordnen, sich fügen, sich unterwerfen
● sich dem Stärkeren, dem Schicksal \beugen 〈fig.〉 sich ihm unterwerfen ● sich aus dem Fenster \beugen; sich nach vorn \beugen; sich über ein Geländer \beugen; sich vor jmdm. \beugen 〈fig.〉 sich vor jmdm. demütigen
[<ahd. bougen <germ. *baugjan „zum Biegen bringen“; → biegen; verwandt mit Bogen, Bug (= Biegung, Falte), Bucht, bücken]
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1.
a) [nach unten] biegen, krümmen:
den Arm, den Nacken, den Rumpf, die Knie b.;
den Kopf über etw. b.;
Ü das Alter hatte ihn gebeugt (geh.; seinen Rücken krumm werden lassen);
vom/von Gram gebeugt;
b) <b. + sich> sich [über etw. hinweg] nach vorne, unten neigen:
sich [weit] aus dem Fenster, nach vorn b.;
sich über das Geländer, die Reling, den Tisch b.
2.
a) zwingen nachzugeben, sich zu fügen:
jmdn., jmds. Starrsinn b.;
b) <b. + sich> sich unterwerfen, sich fügen, nicht länger aufbegehren:
sich jmdm., jmds. Willen, jmds. Herrschaft b.
das Recht, das Gesetz b.
4. (Sprachwiss.)
ein Substantiv, ein Verb b.;
dieses Verb beugt schwach.
5. (Physik) Lichtstrahlen o. Ä. ablenken:
Lichtstrahlen, Lichtwellen b.
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beu|gen <sw. V.; hat [mhd. böugen, ahd. bougen, Veranlassungswort zu ↑biegen u. eigtl. = biegen machen]: 1. a) [nach unten] biegen, krümmen: den Arm, den Nacken, die Knie b.; den Kopf über etw. b.; Rumpf beugt! (Kommando beim Turnen); Ü das Alter hatte ihn gebeugt (geh.; seinen Rücken krumm werden lassen); die Hinterbliebenen ... sind von Kummer gebeugt (Remarque, Obelisk 66); b) <b. + sich> sich [über etw. hinweg] nach vorne, unten neigen: sich aus dem Fenster, nach vorn, über das Geländer, die Reling, den Tisch b.; Fischel beugte sich entzückt über Diotimas Hand (Musil, Mann 1 503). 2. a) zwingen nachzugeben, sich zu fügen: jmdn., jmds. Starrsinn b.; b) <b. + sich> sich unterwerfen, sich fügen, nicht länger aufbegehren: sich jmdm., jmds. Willen b.; Man will lieber untergehn, als sich ihrer Herrschaft b. (Benrath, Konstanze 110); Dort erst hat die Strafe ihren Sinn erfüllt, wo der Bestrafte ... handelnd sich ihr beugt (NJW 19, 1984, 1 065); Auf der 1 000-m-Distanz musste sich Olympiasiegerin Christa Ludwig der Berlinerin Angela Hauck b. (Sport; geschlagen geben; Freie Presse 10. 2. 89, 4). 3. (Rechtsspr.) (das ↑Recht 1 a) willkürlich auslegen, [vorsätzlich] falsch anwenden: das Recht, das Gesetz b. 4. (Sprachw.) a) flektieren: ein Substantiv, ein Verb b.; b) bestimmte grammatische Formen bilden, aufweisen: dieses Verb beugt schwach. 5. (Physik) Lichtstrahlen o. Ä. ablenken: Lichtstrahlen, Lichtwellen b.
Universal-Lexikon. 2012.