Kịr|chen|va|ter 〈m. 3u〉 Kirchenschriftsteller des Altertums, in dessen Schriften die Anfänge christl. Theologie u. die älteste Glaubentradition versammelt sind; →a. Patrologie
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Kịr|chen|va|ter, der [nach kirchenlat. patres ecclesiae = Väter der Kirche]:
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Kirchenväter,
seit dem 4. Jahrhundert aufkommender Ehrentitel für zahlreiche Kirchenschriftsteller des 2. bis 7. Jahrhunderts, die sich durch theologische Gelehrsamkeit und Rechtgläubigkeit auszeichneten und kirchliche Anerkennung erfuhren. Durch die Kirchenväter wurde die beginnende christliche Theologie dauerhaft mit dem Erbe der griechisch-römischen Kulturwelt verschmolzen. Ihre Autorität wurde - neben der Heiligen Schrift - besonders im Mittelalter zur Untermauerung theologischer Thesen oder zum Erweis der Rechtgläubigkeit von Lehrinhalten herangezogen (Autoritätsbeweis) und bildet einen wesentlichen Pfeiler der kirchlichen - später katholischen - Lehre von der Tradition. Die Väterzeit endet im lateinischen Westen mit Isidor von Sevilla und Beda, im Osten mit Johannes von Damaskus.
H. Kraft: K.-Lex. (1966);
H. Kraft: Einf. in die Patrologie (1991);
Die Schriften der K., hg. v. N. Brox, 10 Bde. (1983-86);
H. von Campenhausen: Griech. K. (81993);
H. von Campenhausen: Latein. K. (71995).
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Kịr|chen|va|ter, der [nach kirchenlat. patres ecclesiae = Väter der Kirche]: Verfasser einer grundlegenden kirchlichen Schrift in der Anfangszeit der christlichen ↑Kirche (3): Kein K. hat verletzender über die Ehe geschrieben, hat die Sexualität mehr verachtet als Hieronymus (Ranke-Heinemann, Eunuchen 64).
Universal-Lexikon. 2012.