Akademik

Kontribution
Kon|tri|bu|ti|on 〈f. 20
1. (gemeinsamer) Beitrag
2. 〈Mil.〉 Beitrag zum Unterhalt von Besatzungstruppen
[<lat. contributio „Zuteilung, Beitrag“; → kontribuieren]

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Kon|tri|bu|ti|on, die; -, -en [lat. contributio = gleichmäßiger Beitrag, zu: contribuere = beitragen, beisteuern, zu: tribuere, Tribut]:
1. von der Bevölkerung eines besetzten Gebietes erhobene Geldzahlung:
einem Land -en auferlegen.
2. (veraltet) für den Unterhalt der Besatzungstruppen erhobener Beitrag im besetzten Gebiet.
3. (veraltet) Beitrag (zu einer gemeinsamen Sache).

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Kontribution
 
[lateinisch »gleichmäßige Zuteilung«] die, -/-en, Recht: 1) ursprünglich jede Steuer, seit dem 15./16. Jahrhundert besonders eine direkte Steuer für militärische Zwecke, in Preußen z. B. die für die Erhaltung des Heeres bestehende Grundsteuer. 2) Im Völkerrecht sind Kontributionen außerordentlicher Geldleistungen, die die Bevölkerung eines besetzten Gebietes für die Besatzungsmacht erbringen muss. Nach Art. 48 ff. der Haager Landkriegsordnung sind sie nur zur Deckung der Besatzungskosten des Heeres, nicht aber zu Strafzwecken zulässig. In der Staatenpraxis während des Zweiten Weltkrieges und danach trat die Kontribution in den Hintergrund. Sobald in den besetzten Ländern Zentralverwaltungen eingerichtet waren, wurden diese zur Zahlung von Besatzungskosten verpflichtet. Die von Requisitionsmaßnahmen betroffenen Bürger erhielten in der Regel von der Zentralverwaltung eine Entschädigung zulasten der Besatzungskosten, die durch allgemeine Steuern aufzubringen waren.

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Kon|tri|bu|ti|on, die; -, -en [lat. contributio = gleichmäßiger Beitrag, zu: contribuere = beitragen, beisteuern, zu: tribuere, ↑Tribut]: 1. von der Bevölkerung eines besetzten Gebietes erhobene Geldzahlung: einem Land -en auferlegen. 2. (veraltet) für den Unterhalt der Besatzungstruppen erhobener Beitrag im besetzten Gebiet. 3. (veraltet) Beitrag (zu einer gemeinsamen Sache).

Universal-Lexikon. 2012.