Rodentizide
[zu lateinisch rodere »nagen« und caedere, in Zusammensetzungen -cidere »töten«], Singular Rodentizid das, -s, zur Bekämpfung schädlicher Nagetiere (v. a. Wanderratte, Hausratte, Feldmaus, Hausmaus, Wühlmaus, Bisam; Maulwurf und Hamster sind nach der Bundesartenschutz-VO geschützt) verwendete chemische Mittel, die meist in Köder eingearbeitet werden. Akut wirkende Rodentizide (u. a. Zinkphosphid, Meerzwiebelpräparate wie Scillirosid) führen bereits nach einmaliger Aufnahme schnell zum Tod. Antikoagulantien (v. a. Cumarinderivate wie Warfarin und Bromadiolon, Indandionderivate wie Chlorophacinon) hemmen die Blutgerinnung und führen innerhalb mehrerer Tage zum Tod durch innere Blutungen. Sie werden als schüttfähige Fertigköder (Giftbrocken, Giftweizen) oder als Haft- oder Tränkgifte angewendet. Um Haustiere und Vögel nicht zu gefährden, dürfen Köder nicht offen ausgelegt werden; bei Vergiftung mit Antikoagulantien kann Vitamin K als Antidot eingesetzt werden. In Speichern und Nahrungsmittelbetrieben werden Atemgifte wie Blausäure (durch konzessionierte Schädlingsbekämpfer) eingesetzt. Räuchermittel und Begasungspatronen dürfen ausschließlich im Freiland gegen die Schermaus eingesetzt werden. Der Einsatz von Insektiziden zur Bekämpfung der Feldmaus ist heute verboten.
Universal-Lexikon. 2012.