Handlungshilfe; Leitlinie; Richtschnur; Leitfaden; Vorgabe; Verfügung; Verordnung; Dienstvorschrift; Gesetz; Reglement; Vorschrift; Order (Militär); Regel; Maßstab; Richtwert; Standard; Direktive; Leistungssoll; Norm
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Richt|li|nie ['rɪçtli:ni̯ə], die; -, -n:Anweisung für jmds. Verhalten in bestimmten Fällen:
der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik.
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Rịcht|li|nie 〈[-njə] f. 19; meist Pl.〉 Grundsatz, Vorschrift, Anweisung ● die \Richtlinien beachten, einhalten, außer Acht lassen; \Richtlinien empfangen, geben; sich an die \Richtlinien halten
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Rịcht|li|nie, die <meist Pl.>:
von einer höheren Instanz ausgehende Anweisung für jmds. Verhalten in einem bestimmten Einzelfall, in einer Situation, bei einer Tätigkeit o. Ä.:
allgemeine -n;
-n erlassen, beachten, einhalten, außer Acht lassen;
die -n der Wirtschaftspolitik entwickeln, festlegen.
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Rịcht|li|nie, die <meist Pl.>: von einer höheren Instanz ausgehende Anweisung für jmds. Verhalten in einem bestimmten Einzelfall, in einer Situation, bei einer Tätigkeit o. Ä.: allgemeine, politische, einheitliche -n; Die R. wurde überarbeitet (CCI 8, 1986, 33); Die von den Industrieministern verabschiedete R. soll ein höheres Lärmschutzniveau bei Starts und Landungen sichern als die international vereinbarten Grenzwerte (Spiegel 18, 1999, 93); -n erlassen, ausgeben, beachten, einhalten, außer Acht lassen; die -n der [Wirtschafts]politik entwickeln, festlegen; jmdm. -n für sein Verhalten geben; sie hat sich [nicht] an die -n gehalten.
Universal-Lexikon. 2012.