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Mineralölsteuer
Mi|ne|ral|öl|steu|er 〈f. 21; unz.; Rechtsw.〉 Verbrauchssteuer auf Erdgas u. Mineralöle, die als Treib-, Schmier- od. Heizstoff verwendet werden ● die Erhöhung der \Mineralölsteuer ablehnen

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Mi|ne|ral|öl|steu|er, die:
Steuer, die für die Herstellung od. den Import von Mineralöl erhoben wird.

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Mineral|ölsteuer,
 
eine Steuer auf eingeführtes oder im Inland gewonnenes Mineralöl. Besteuert wird im Prinzip nur als Treib- oder Heizstoff verwendetes Mineralöl. Seit 1989 werden ferner zu Heizzwecken verwendetes Erdgas und Flüssiggas im Rahmen der Mineralölsteuer belastet. Flugbenzin ist bislang von der Mineralölsteuer befreit. Die Mineralölsteuer ist eine beim Hersteller erhobene Fabrikatsteuer in Form der Mengensteuer; die Steuerschuld entsteht, sobald Mineralöl aus dem Steuerlager (Herstellerbetrieb oder Mineralöllager) entfernt wird. Im Zug des»Einstiegs in die ökologische Steuerreform« wurden die Sätze der Mineralölsteuer 1999 merklich erhöht. Die Abgaben für Kraftstoffe (Benzin und Diesel) stiegen erneut zum Jahresbeginn 1999 bis 2002 um jeweils 6 DM je hl und sollen bis zum 1. 1. 2003 noch einmal um diesen Betrag steigen. Das Mehraufkommen aus den stufenweisen Steuererhöhungen (»Ökosteuer«) dient (bis auf 1 Mrd. DM für ein Programm zur Förderung erneuerbarer Ressourcen) der Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung. Gegenwärtig (2002) gelten folgende Mineralölsteuersätze: bleifreies Benzin 62,38 /hl, Dieselkraftstoffe 43,97 /hl, leichtes Heizöl 6,14 /hl, schweres Heizöl 1,79 je 100 kg, zu Heizzwecken verwendetes Erdgas 3,48 /MWh. Für Erdgas und Flüssiggase, die zum Antrieb von Fahrzeugen verwendet werden, gibt es befristet bis 2009 ermäßigte Steuersätze, die umweltpolitisch begründet wurden. Mit einem Aufkommen von (2000) 74 Mrd. DM (darunter 3,5 Mrd. DM Heizölsteuer und 4,1 Mrd. DM Erdgasssteuer), das dem Bund zufließt, ist die Mineralölsteuer bei weitem die ergiebigste Verbrauchsteuer; mit 8 % der Steuereinnahmen insgesamt nimmt sie nach der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer den nächsten Platz ein. Ein Teil des Aufkommens der Mineralölsteuer auf Kraftstoffe (seit 1991 3,28 Mrd. DM) ist nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz als »Gemeindepfennig« zweckgebunden für kommunale Verkehrsvorhaben (Straßenbau und öffentlicher Personennahverkehr); die ursprüngliche Zweckbindung der Heizölsteuer für Maßnahmen zur Förderung des Steinkohlebergbaus wurde zum 1. 1. 1989 aufgehoben.
 
In Österreich beträgt die Mineralölsteuer für verbleite Benzine 660 Schiling, für bleifreies Benzin 561 Schiling und für Dieselöl 389 Schiling je 100 l. Der Steuersatz für Flüssiggas zu Heizzwecken beträgt 600 Schiling je 1 000 kg, für Gasöl 950 Schiling je 1 000 l und für Heizöl 500 Schiling je 1 000 kg. Das Aufkommen (2000: 37,5 Mrd. Schiling der 5,5 % der öffentlichen Abgaben) steht zu 91,29 % dem Bund zu, den Rest teilen sich Länder und Gemeinden. - In der Schweiz erhebt der Bund seit 1997 eine Mineralölsteuer (vor 1997: Treibstoffzölle) und einen Mineralölsteuerzuschlag. Steuersätze je 1 000 l: für verbleites und unverbleites Benzin (seit 1. 1. 2000 einheitlich) 431,20 sfr und für Dieselöl 458,70 sfr. Der Mineralölsteuerzuschlag beträgt einheitlich 300 sfr je 1 000 l. Das Steueraufkommen (2000 insgesamt 4 9758 Mio. sfr) ist zum Teil zweckgebunden für den Bau und die Unterhaltung von Straßen.

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Mi|ne|ral|öl|steu|er, die: Steuer, die für die Herstellung od. den Import von Mineralöl erhoben wird.

Universal-Lexikon. 2012.