beladen; auferlegen; aufbürden; bepacken; beschweren; oktruieren; auflasten; aufladen; strapazieren; Rechnung senden; Rechnung ausstellen; berechnen; zur Last legen; Schuld geben; anlasten; beschuldigen; bezichtigen; inkriminieren; Schuld zuweisen; ankreiden (umgangssprachlich); verdächtigen; beladen; laden; lasten (auf); berühren; bedrücken
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be|las|ten [bə'lastn̩], belastete, belastet <tr.; hat:1.
a) mit einer Last versehen:
einen Wagen zu stark belasten.
Syn.: ↑ beschweren.
b) in seiner Existenz, Wirkung, seinem Wert beeinträchtigen:
schädliche Stoffe belasten Boden, Wasser und Luft.
2. stark in Anspruch nehmen; schwer zu schaffen machen:
die Arbeit, die große Verantwortung belastet ihn sehr; belaste dich, dein Gedächtnis nicht mit solchen Nebensächlichkeiten; fette Speisen belasten den Magen.
3. schuldig erscheinen lassen /Ggs. entlasten/: um ihn nicht zu belasten verweigerte sie die Aussage; ihre Aussage belastete ihn schwer.
4. (jmdm., einer Sache) eine finanzielle Schuld auferlegen:
die Bevölkerung durch neue Steuern belasten; ein Konto mit einem Betrag belasten.
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be|lạs|ten 〈V. tr.; hat〉
1. eine Sache \belasten einer Sache eine Last auflegen, sie (mit etwas) beladen
2. jmdn. \belasten
2.1 jmdm. Sorgen aufbürden, ihn seelisch bedrücken
2.2 jmdn. beschuldigen
● eine Brücke, einen Fahrstuhl (zu sehr) \belasten; ein Kummer belastet ihn; sein Unglück belastet mich sehr ● den Angeklagten durch eine Aussage \belasten; ein Konto mit einem Betrag \belasten einen Betrag auf der Sollseite eintragen; ein Haus mit Hypotheken \belasten Hypotheken auf ein Haus aufnehmen; ich kann mich nicht mit Kleinigkeiten, Kleinkram \belasten; wir müssen Sie mit den Kosten \belasten Sie müssen die Kosten tragen; ich will dich nicht mit meinen Sorgen \belasten ● \belastende Aussagen machen 〈Rechtsw.〉; ein \belastender Umstand; seine Aussagen fallen \belastend ins Gewicht; er ist (von seines Vaters Seite her) erblich belastet hat gewisse Eigenschaften von seinem Vater geerbt
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be|lạs|ten <sw. V.; hat:
1.
a) mit einer Last versehen, schwer machen, beschweren:
man muss den Talski b. (das Körpergewicht auf den Talski verlagern);
b) in seiner Existenz, Wirkung, in seinem [Lebens]wert beeinträchtigen:
Nebensächlichkeiten belasten den Gedankengang;
2.
a) stark in Anspruch nehmen:
jmdn. mit Verantwortung, Arbeit b.;
b) jmdm., einer Sache zu schaffen machen, schwer auf jmdm., etw. lasten:
zu viel Fett belastet den Magen;
jmd. ist mit schwerer Schuld belastet (trägt schwere Schuld);
von Sorgen belastet.
3. (Rechtsspr.) als schuldig erscheinen lassen:
Aussagen, die den Angeklagten belasten.
4. (Geldw.) mit einer finanziellen Last belegen; jmdm., einer Sache eine finanzielle Schuld auferlegen:
die Bevölkerung mit zusätzlichen Steuern b.;
das Haus ist mit einer Hypothek belastet (auf das Haus ist eine Hypothek eingetragen).
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belasten,
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be|lạs|ten <sw. V.; hat: 1. a) mit einer Last versehen, schwer machen, beschweren: einen Fahrstuhl, eine Brücke zu stark b.; man muss den Talski b. (das Körpergewicht auf den Talski verlagern); Nur die Vorderteile der Füße b., fast nur die Zehen, das ist das ganze Geheimnis (Dwinger, Erde 132); b) in seiner Existenz, Wirkung, in seinem [Lebens]wert beeinträchtigen: Schadstoffe belasten die Atmosphäre; dass das Betriebsklima in den Streitkräften zusehends besorgniserregender werde und die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr belaste (Saarbr. Zeitung 3. 12. 79, 1); Nebensächlichkeiten belasten den Gedankengang; Viele Leute ... haben Angst, die Lebensmittel könnten zu stark mit Schadstoffen belastet sein (Brückenbauer 11. 9. 85, 25); dass allein in der Steiermark 87 000 Hektar der Waldfläche durch Immissionen nachweislich belastet seien (Neue Kronen Zeitung 30. 3. 84, 3); erblich belastet sein (↑erblich b); Der Verbraucher nimmt nun auch noch andere belastete (Schadstoffe enthaltende) Lebensmittel zu sich (Allgemeine Zeitung 21. 12. 84, 26). 2. a) stark in Anspruch nehmen: jmdn. mit Verantwortung, Arbeit b.; sein Gedächtnis nicht mit unwichtigen Dingen b.; er belastete sein Gewissen mit Schuldgefühlen; Elisabeth wollte ihn nicht mit ihren Problemen b. (Sebastian, Krankenhaus 173); Jedenfalls soll man nicht seine Freunde mit einer traurigen Geschichte b. (Frisch, Stiller 371); Am Mittag waren vor allem die Straßen zum Bodensee stark belastet (Weser-Kurier 20. 5. 85, 12); b) jmdm., einer Sache zu schaffen machen, schwer auf jmdm., etw. lasten: zu viel Fett belastet den Magen; die Verantwortung scheint dich sehr zu b.; Vor allem aber schien es sie innerlich sehr zu b., nun für die NKWD tätig sein zu müssen (Leonhard, Revolution 77); von Sorgen belastet; jmd. ist mit schwerer Schuld belastet (trägt schwere Schuld). 3. (Rechtsspr.) als schuldig erscheinen lassen: Was den Angeklagten vor allem belastet, ist nicht die Summe der Indizien (Frisch, Gantenbein 428); nicht die Spur eines Beweises gelingt, um den Sistierten mit den Doppelmorden zu b. (Noack, Prozesse 107); er habe belastendes Material gegen Coax (Brecht, Groschen 283); belastende Aussagen. 4. (Geldw.) mit einer finanziellen Last belegen; jmdm., einer Sache eine finanzielle Schuld auferlegen: diese Gesetze belasten den Staatshaushalt mittelbar oder unmittelbar; die Bevölkerung mit zusätzlichen Steuern b.; ein Konto mit einem Betrag b.; dafür belasten wir Sie mit DM 100,-; Das Gestüt sei ohnehin erheblich belastet, anders habe man die Zubauten ... nicht finanzieren können (Frischmuth, Herrin 76); das Haus ist mit einer Hypothek belastet (auf das Haus ist eine Hypothek eingetragen).
Universal-Lexikon. 2012.