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Miliz
Territorialarmee; Landwehr

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Mi|liz [mi'li:ts̮], die; -, -en:
1. für den Kampf bestimmte Truppe, die nur im Bedarfsfall aus Bürgern mit einer kurzen militärischen Ausbildung aufgestellt wird:
Polizei und Miliz stürmten die Häuser mehrerer Oppositioneller.
2. (veraltet) Heer.

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Mi|liz 〈f. 20
1. kurz ausgebildete Truppe für den Bedarfsfall
2. 〈in sozialist. Staaten〉 Militärpolizei
[<lat. militia „Gesamtheit der Soldaten; Kriegsdienst“; zu lat. miles „Soldat“]

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Mi|liz , die; -, -en [lat. militia = Gesamtheit der Soldaten, zu: miles = Soldat]:
1.
a) (veraltet) Heer;
b) Streitkräfte, deren Angehörige eine nur kurzfristige militärische Ausbildung haben u. erst im Kriegsfall einberufen werden.
2. [nach russ. milicija] (bes. in sozialistischen Staaten) militärisch organisierte Polizei o. Ä.
3. (schweiz.) Streitkräfte (der Schweiz).

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Miliz
 
[lateinisch militia »Gesamtheit der Soldaten«, »Kriegsdienst«, zu lateinisch miles »Soldat«] die, -/-en, ursprünglich (17./18. Jahrhundert) soviel wie Heer, im 19. Jahrhundert Bezeichnung für Bürger- oder Volksheer im Gegensatz zum stehenden Heer. Im 20. Jahrhundert Bezeichnung einerseits für Polizei- und paramilitärische Verbände, andererseits für eine besondere Organisationsform v. a. der Landstreitkräfte (Milizheer), die gekennzeichnet ist durch einen im Frieden geringen Präsenzgrad der Truppen sowie durch einen sehr kurzen »Grundwehrdienst« (nur zum Zweck einer ersten Grundausbildung) und zahlreiche auf diesen aufbauende Wehrübungen. Eine Armee kann fast vollständig (wie in der Schweiz) nach dem Milizprinzip aufgebaut sein. Andererseits können stehende Armeen durch milizartige Elemente ergänzt werden (z. B. in Großbritannien und den USA). Die Rekrutierung der »Milizionäre« kann auf der Grundlage der Wehrpflicht erfolgen (wie in der Schweiz), ist aber auch auf freiwilliger Basis (mehrjährige Verpflichtungszeit wie in der Nationalgarde in den USA) möglich.
 

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Mi|liz, die; -, -en [lat. militia = Gesamtheit der Soldaten, zu: miles = Soldat; 2: nach russ. milicija]: 1. a) (veraltet) Heer; b) Streitkräfte, deren Angehörige eine nur kurzfristige militärische Ausbildung haben u. erst im Kriegsfall einberufen werden. 2. (bes. in ehem. sozialistischen Staaten) militärisch organisierte Polizei od. ähnliche Verbände. 3. (schweiz.) Streitkräfte (der Schweiz).

Universal-Lexikon. 2012.