Pla|ni|fi|ca|tion 〈[-kasjɔ̃:] f. -; unz; Wirtsch.〉 (bes. in Frankreich angewandte) Methode staatlich bestimmter gesamtwirtschaftlicher Planung, die sich an bestimmten Größen (z. B. Wachstumsrate des Sozialproduktes, Arbeitsbeschaffungsprogramm, Teilzeitarbeit) orientiert [frz., „Planung“]
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Planification
[planifika'sjɔ̃; französisch, zu planifier »planmäßig lenken«] die, -, nach 1945 in Frankreich angewandte Form einer integrierten Global- und Struktursteuerung der Wirtschaft. Anhand dieses besonders von J. Monnet entwickelten Konzepts sollte mithilfe eines gesamtwirtschaftlichen, nach Branchen aufgegliederten Plans die Entwicklung der Wirtschaftsstruktur koordiniert und gesteuert werden. Zentraler Bestandteil der Planification war die Mitarbeit der gesellschaftlichen Gruppen (v. a. der Unternehmerverbände und Gewerkschaften) in Gremien, die das Plankommissariat und die Regierung berieten (Action concertée, Économie concertée). Neben dem 1958 geschaffenen Wirtschafts- und Sozialrat (Conseil Économique et Social) als Beratungsorgan der Regierung waren für den Prozess der »kooperativen Planung« die Modernisierungskommissionen für die einzelnen Produktionsbereiche wichtig. Die im Volkswirtschaftsplan und den Branchenplänen formulierten Ziele waren nur für die staatlichen Organe und die öffentlichen Unternehmen, nicht für die privaten Unternehmen bindend (indikativer Plan). - Die Planification hat heute praktisch keine Bedeutung mehr.
Universal-Lexikon. 2012.