Re|gu|la|tiv 〈n. 11; geh.〉 allgemeine Anweisung, regelnde Verfügung [zu lat. regulare; → regulieren]
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re|gu|la|tiv <Adj.>:
1. (bildungsspr.) ein ↑ Regulativ (1) darstellend; regulierend, normend:
ein -er Faktor;
-e Vorgänge.
-e Störungen, Abweichungen.
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regulativ,
1) bildungssprachlich für: regulierend, regelnd, normbildend.
2) Philosophie: I. Kant nennt die Funktion der Begriffe und Prinzipien (Ideen) der reinen Vernunft regulativ, die (als »Annahmen«) die geregelte Verknüpfung von einzelnen Erfahrungsgegenständen zu einer umfassenden Erkenntniseinheit ermöglichen, ohne selbst Erfahrungsgegenstände oder Bedingung von Erfahrung als solcher, d. h. für diese konstitutiv zu sein. Zu ihnen rechnete Kant die Idee des Zwecks im Naturgeschehen und die Postulate Gott, Freiheit und Unsterblichkeit im Bereich der praktischen Philosophie (Sittlichkeit).
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Re|gu|la|tiv, das; -s, -e (bildungsspr.): 1. steuerndes, ausgleichendes, regulierendes Element: Angebot und Nachfrage sind -e des Marktes. 2. regelnde Verfügung, Vorschrift, Verordnung: sich an die gegebenen -e halten.
Universal-Lexikon. 2012.