Sprach|un|ter|richt 〈m. 1; unz.〉 Unterricht zum Erlernen der Mutter- od. einer Fremdsprache ● \Sprachunterricht erteilen, nehmen; englischer \Sprachunterricht
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Sprach|un|ter|richt, der:
Unterricht in einer Fremdsprache.
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Sprach|unterricht,
systematische Spracherziehung im öffentlichen und Privatschulwesen, an verschiedenen Institutionen des tertiären Bildungswesens und als Privatunterricht. Sprachunterricht dient in der Schule, wo Deutsch und eine, in den meisten Schularten ab der Sekundarstufe I zwei Fremdsprachen zum festen Bestandteil des Fächerkanons gehören, der Sprachschulung in der Muttersprache sowie dem Erwerb von Fremdsprachen (altsprachlicher Unterricht, fremdsprachlicher Unterricht, neusprachlicher Unterricht). Neben den meisten Fächern, in denen mit der genauen Beschreibung und Definition von Sachverhalten ebenfalls Sprache geschult wird, zielt insbesondere der Deutschunterricht auf die allgemeine Schulung der Sprachfähigkeit sowie den sach- und sprachgerechten, verständlichen Gebrauch der deutschen Sprache, auf eine allmähliche Erweiterung der Sprachkompetenz (Kompetenz) und die Hinführung zu einem persönlichen Sprachstil. Dabei werden Kenntnisse in Sprachstruktur, Sprachlehre (Zeichen- und Formsystem der Sprache, Grammatik), Sprachkunde, Stilistik, Instrumentalisierung und Manipulation von Sprache u. a. vermittelt.
Seit den 1960er- und 70er-Jahren richtet sich die Aufmerksamkeit auf in der Schule von vornherein benachteiligte Kinder, die nicht das vorausgesetzte Ausdrucksvermögen (v. a. in der Schriftsprache) mitbringen, sondern von soziokulturellen Sprachbesonderheiten geprägt sind. Zur Überwindung dieser Sprachbarrieren wurde die kompensatorische Erziehung für diese Kinder in der Schule und möglichst schon im Kindergarten gefordert. Im Hinblick auf schulpflichtige ausländische Kinder in deutschen Schulen muss der Deutschunterricht in der Grundschule intensiviert werden, wobei oft zusätzliche Sprachförderung notwendig ist. Der Forderung nach muttersprachlichem Unterricht für diese Kinder steht gegenüber, dass sie vorrangig die Sprache des Landes erlernen müssen, in dem sie leben. Oft können sie ohne gezielte Maßnahmen dem Unterricht in deutscher Sprache nicht folgen und beherrschen andererseits nach einigen Schuljahren ihre Muttersprache oft nur noch sehr unvollständig. Weitere umfassende Bereiche sind der Sprachunterricht für Erwachsene, die als ausländische Arbeitnehmer, als Aussiedler oder als Flüchtlinge in Deutschland Fuß fassen wollen, und der Sprachunterricht mit beruflicher Zielsetzung (z. B. Fremdsprachenkorrespondent, Übersetzer, Dolmetscher, Philologe).
Als fruchtbarste Unterrichtsform, zumindest für lebende Fremdsprachen und die Muttersprache, wird heute im Allgemeinen die kommunikative Situation im Unterricht angesehen, wobei im freien fremdsprachigen Dialog zwischen Lehrer und Lernendem das Formulieren in der anderen Sprache geübt wird. Hier schließen dann Wortschatzübungen und Sprachlehre an, gegebenenfalls auch mittels computergestützter Sprachprogramme (programmierter Unterricht) und im Sprachlabor. Sprachunterricht ist nicht losgelöst von der Vermittlung kultureller Eigenheiten des Landes denkbar, in dem die betreffende Sprache gesprochen wird, da Sprache eng mit der Alltagskultur, der Kunst und Wissenschaft des Landes verbunden ist. In Sprachdidaktik, Linguodidaktik und Psycholinguistik gab und gibt es differierende Konzepte und Forschungsansätze; dabei spielen Spracherwerbstheorien, Unterrichtstraditionen und didaktische Überlegungen (z. B. hinsichtlich der Art der Lerngruppe und des Alters der Lernenden) eine Rolle. Sondergebiete des Sprachunterrichts sind heilpädagogische Sprachförderung und Sprachtherapie in der Vorschulzeit und im Sonderschulwesen.
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Sprach|un|ter|richt, der: Unterricht in einer Fremdsprache.
Universal-Lexikon. 2012.