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Kindergarten
Hort; Kinderhort

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Kin|der|gar|ten ['kɪndɐgartn̩], der; -s, Kindergärten ['kɪndɐgɛrtn̩]:
Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter:
unser Kind geht ganztags in den Kindergarten.
Syn.: Kindertagesstätte.

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1-20 die Vorschulerziehung
1 die Kindergärtnerin (Erzieherin)
2 der Vorschüler
3 die Bastelarbeit
4 der Klebstoff
5 das Aquarellbild
6 der Aquarellkasten
7 der Malpinsel
8 das Wasserglas
9 das Puzzle
10 der Puzzlestein
11 die Buntstifte m (Wachsmalstifte)
12 die Knetmasse (Plastilinmasse)
13 Knetfiguren f (Plastilinfiguren)
14 das Knetbrett
15 die Schultafelkreide
16 die Schreibtafel (Tafel)
17 die Rechensteine m
18 der Faserschreibstift
19 das Formlegespiel
20 die Spielergruppe
21-32 das Spielzeug
21 das Kubusspiel
22 der mechanische Baukasten
23 die Kinderbücher n
24 der Puppenwagen, ein Korbwagen
25 die Babypuppe
26 der Baldachin
27 die Bauklötze m
28 das hölzerne Bauwerk
29 die Holzeisenbahn
30 der Schaukelteddy
31 der Puppensportwagen
32 die Ankleidepuppe
33 das Kind im Kindergartenalter n
34 die Garderobenablage

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Kịn|der|gar|ten 〈m. 4uEinrichtung zur Betreuung u. Erziehung noch nicht schulpflichtiger Kinder; →a. Kinderhort

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Kịn|der|gar|ten , der [1840 eingef. von dem dt. Pädagogen F. Fröbel (1782–1852)]:
öffentliche Einrichtung (in einem Raum, einem Gebäude) zur Betreuung u. zur Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter:
die Kleine besucht schon den K., geht schon in den K.

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Kindergarten,
 
Einrichtung zur Förderung der Entwicklung drei- bis sechsjähriger Kinder bis zum Beginn der Schulpflicht. Im Kindergarten findet sich das Kind entweder in einer Gruppe seiner eigenen Altersstufe oder in einer altersgemischten Gruppe. Es lernt neue Formen der Interaktion kennen, und in vielerlei Art werden seine Fähigkeiten angeregt (u. a. kindliche Gestalten, Bewegungs- und Gemeinschaftsspiel, Spracherwerb, Konzentration). Im Mittelpunkt der Kindergartenarbeit stehen soziale Erziehung und Lernen sowie die Umweltbegegnung (Sachlernen) aus der kindlichen Lebenssituation heraus. Fern gehalten werden sollen Leistungsdenken und Leistungsdruck.
 
In Deutschland gehört der Kindergarten als Institution der Jugendhilfe zu den Kindertagesstätten und hat seine gesetzliche Grundlage im Kinder- und Jugendhilfegesetz (Kinder- und Jugendhilfe). Mit dem Strukturplan für das Bildungswesen (1970) wurde der Kindergarten als Elementarbereich in das Bildungswesen und damit in entsprechende bildungspolitische Planungen einbezogen. Die Kinder werden halb- beziehungsweise ganztags sozialpädagogisch (in Sonderkindergärten für behinderte Kinder zusätzlich therapeutisch und sonderpädagogisch) betreut. Träger der Kindergärten sind freie Träger, z. B. die Kirchen, öffentliche (Gemeinden) und private Träger (z. B. Betriebe). Wesentliche institutionelle Kennzeichen des Kindergartens sind der freiwillige, kostenpflichtige Besuch, das Fehlen eines verbindlichen Lehrplans und die staatliche Kontrolle in Form der Heimaufsicht. Im Kindergarten sind Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger sowie Sozial-, mitunter auch Heilpädagoginnen und -pädagogen tätig. - Nach § 24 SGB VIII hat in Deutschland seit 1999 jedes Kind vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens.
 
Entwicklung:
 
Frühe Ansätze einer außerhäuslichen Kleinkinderziehung finden sich bereits bei J. A. Comenius und bei E. Weigel. Der eigentliche Beginn des Kindergartens fällt jedoch mit der ausgangs des 18. Jahrhunderts einsetzenden Industrialisierung und der dadurch wachsenden Anzahl tagsüber unversorgter Kleinkinder zusammen. So richtete J. F. Oberlin 1770 die ersten Kleinkinderschulen ein, die Fürstin Pauline zur Lippe-Detmold (* 1769, ✝ 1820) gründete 1802 die erste deutsche »Kinderbewahranstalt« (Kinderkrippe), und R. Owen schuf 1816 die erste Infantschool. Diese Kleinkinderschulen verfolgten neben der bloßen Betreuung auch bildungspolitische Absichten und stellen damit wichtige Vorläufer einer geregelten vorschulischen Erziehung dar. 1840 führte F. Fröbel mit der Gründung eines Frauen- und Müttervereins und des ersten »allgemeinen deutschen Kindergarten« den Begriff des Kindergartens ein. Er konzipierte den Kindergarten als mathematisch aufgebautes Spielgartensystem (Fröbelgarten). Fröbel begriff das symbolische Spiel des Kindes als eine Ebene der bildenden Begegnung zwischen Kind und Erwachsenem und vertrat die Auffassung, das Kind brauche seine Selbsttätigkeit aktivierende (Spiel-)Erlebnisse, aus denen es Erkenntnisse gewinnen könne. In Preußen war der fröbelsche Kindergarten 1851-60 verboten, nahm danach aber wieder Aufschwung. In Frankreich gab Pauline Kergomard (* 1838, ✝ 1925) der École maternelle einen pädagogischen Charakter. Neue Impulse brachten um die Jahrhundertwende die Reformpädagogik und die Pädagogik von Maria Montessori, die 1907 ein Kinderhaus für drei- bis sechsjährige Arbeiterkinder einrichtete. Nach dem Ersten Weltkrieg führte der Einfluss der Psychoanalyse zunehmend auch zum entwicklungspsychologisch begründeten Ausbau des Kindergartenwesens. Das unter der nationalsozialistischen Diktatur, in der Kriegs- und Nachkriegszeit reduzierte Kindergartenwesen geriet im damaligen Bundesgebiet nach seinem nur langsamen Wiederaufbau Ende der 60er-Jahre durch Mangel an Kindergartenplätzen, die Erfahrungen mit Vorschulprogrammen in den USA und das Konzept einer antiautoritären Erziehung ins Kreuzfeuer der Kritik. Während einerseits alternative Kindergartenformen entstanden (Kinderladen, Waldorfkindergarten), sind die 1970er- und 1980er-Jahre gekennzeichnet durch zahlreiche rechtliche Regelungen (eigene Kindergartengesetze), Modellversuche (besonders zum Übergang zwischen Elementar- und Primarbereich sowie zur Verknüpfung von situationsorientiertem sozialem und Sachlernen), eine stärkere Professionalisierung der gesamten Kindergartenarbeit (u. a. Festlegung von Mindestqualifikationen der Mitarbeiter), verbesserte Elternarbeit (Aktivierung der Zusammenarbeit von Eltern und Kindergarten, z. B. durch Elternbeiräte), Elterninitiativen sowie durch die Erprobung integrativer Kindergärten (gemeinsame Förderung behinderter und nicht behinderter Kinder) und von pädagogischen Konzepten im Bereich der interkulturellen Erziehung. Für schulpflichtige, aber noch nicht schulreife Kinder besteht der Schulkindergarten mit besonderen Fördermaßnahmen.
 
Literatur:
 
E. Hoffmann: Vorschulerziehung in Dtl. (1971);
 
Hb. der Früh- u. Vorschulpädagogik, hg. v. R. Dollase, 2 Bde. (1978);
 
Der K. Hb. für die Praxis in 3 Bden., hg. v. H. Mörsberger u. a. (1978);
 
Hb. der Spielpädagogik, hg. v. K. J. Kreuzer, 4 Bde. (1983-84);
 
Sozialisation im Vorschulalter, hg. v. H. Nickel (1985);
 H. Colberg-Schrader u. M. Krug: Arbeitsfeld K. (61991).
 

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Kịn|der|gar|ten, der [1840 eingef. von dem dt. Pädagogen F. Fröbel (1782-1852)]: öffentliche Einrichtung (in einem Raum, einem Gebäude) zur Betreuung u. zur Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter: ein Kind in den K. aufnehmen; der Kleine besucht schon den K., geht schon in den K.; bitte Ruhe, wir sind hier doch nicht in einem K.!; Als er drei Jahre alt ist, gibt sie ihn in einen K. (Chotjewitz, Friede 11).

Universal-Lexikon. 2012.