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Ạl|ters|si|che|rung 〈f. 20〉 = Altersvorsorge
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Ạl|ters|si|che|rung, die:
materielle Vorsorge für das Alter.
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Alterssicherung,
in der Sozialpolitik zusammenfassende, nicht einheitlich abgegrenzte Bezeichnung für alle Maßnahmen oder Regelsysteme, die darauf zielen, alten Menschen Leistungen (v. a. finanzieller Art) zukommen zu lassen. Der zuweilen auch synonym gebrauchte Begriff Altersversorgung fasst begrifflich die verschiedenen Einrichtungen und Systeme sowie deren Leistungen zusammen, die von bestimmten Personen in Anspruch genommen werden können, wenn sie eine gewisse Altersgrenze erreicht haben. Alle Systeme bieten des Weiteren auch Leistungen bei Invalidität und vorzeitigem Tod.
In den meisten Industriestaaten hat sich eine Alterssicherung nach dem so genannten »Drei-Schicht-System« (auch als »Drei-Säulen-Konzept« bezeichnet) herausgebildet. Neben der staatlichen Alterssicherung, die über die öffentlichen Haushalte und die Etats der Gebietskörperschaften organisiert ist, existieren betriebliche Alterssicherungssysteme sowie als dritte Form die individuell genutzte Möglichkeit privater Altersversorgung (z. B. Lebensversicherung).
Nach dem Status der Anspruchsberechtigten wird bei der öffentlichen Alterssicherung unterschieden zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung (Versorgung), wobei erstere auch die nichtbeamteten Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Diensts umfasst. Diese Personengruppe kann auch Leistungen aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Diensts erhalten. Dagegen können Beschäftigte in der Privatwirtschaft unter Umständen Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung beanspruchen.
Neben der Rentenversicherung gibt es weitere Formen der staatlichen Alterssicherung in Gestalt der Kriegsschadenrente, des Lastenausgleichs, der Kriegsopferversorgung, der Sozialhilfe (Altenhilfe) sowie der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. - Zur Geschichte der Alterssicherung Rentenversicherung.
In Österreich ist die Pensionsversicherung die grundlegende Einrichtung der Alterssicherung. In der Schweiz ist die Alterssicherung u. a. in Form der Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenversicherung organisiert.
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Ạl|ters|si|che|rung, die: materielle Vorsorge für das Alter.
Universal-Lexikon. 2012.